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Alt 26.11.2012, 10:00   #769
hazelman
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von hazelman
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
Beiträge: 6.274
Zitat:
Zitat von schumi_nr1 Beitrag anzeigen
es gibt jetzt wohl sogar einen 405 euro gutschein, aber ich denke wir können davon ausgehen das keiner auch nur die 88 euro gutschrift bekommt
sofern die ne bestellbestätigung geschickt haben, wirds schwer, davon wieder runter zu kommen!

wer die nicht hat, der hat wohl pech gehabt. der gutschein funktionierte wohl noch etwas länger, man bekam aber trotzdem keine bestätigung mehr.

Otto wird sich wohl auf ein Urteil berufen können, bei dem der Verkäufer nen Preis i.H.v. 10% der UVP angab, s. unten.

Schaumermal. In jadem Fall kann es den Kunden kein Geld kosten, sondern bloß nen Storno der Bestellung rauskommen. Dafür hat Otto allerdings auch bloß 2 Wochen Zeit.

hmmm...

Falsche Preisangabe und Anfechtungsmöglichkeit des Händlers
Ein Internet-Versandhändler verweigerte jetzt sogar eine Lieferung, nachdem er bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat. Damit wäre prinzipiell der Vertrag zustande gekommen. Das Landgericht (LG) Osnabrück in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Az. 12 S 497/05) einem Web-Shop-Betreiber genau das zugestanden – nämlich die wirksame Anfechtung eines bereits bestätigten Verkaufs aufgrund eines gravierenden Preisirrtums. Auslöser war das Missgeschick einer Elektrofirma, die ein Plasma-Fernsehgerät in ihrem Online-Shop präsentierten und dabei irrtümlich einen Preis von 399 Euro angegeben; tatsächlich hätte das noble Zimmerkino aber für 3.999 € über die virtuelle Ladentheke gehen sollen.

Ein Schreibfehler, der allerdings auf Kundenseite die Hoffnung auf ein Mega-Schnäppchen weckte: Kurze Zeit nachdem das Angebot ins Web gestellt wurde, orderte ein Käufer aus Köln das Fernsehgerät zum ausgewiesenen Preis von 399 Euro. Das Unternehmen schickte dem Rheinländer umgehend eine automatisch erzeugte E-Mail, die den Auftrag bestätigte. Erst nachdem diese Nachricht versandt war, fiel dem Unternehmen der Fehler auf. Um vom Vertrag loszukommen, übermittelte man dem Kunden eine SMS, die ihn über den Tippfehler aufklärte, und fragte, ob er auch einem Kauf zum korrekten Preis von knapp 4.000 Euro zustimmen würde. Der Käufer fand das weniger lustig und wollte darauf nicht eingehen: Er wollte das Gerät für den ursprünglich ausgewiesenen Preis geliefert zu bekommen, und zog vor Gericht. Erfolglos!
Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich um einen Erklärungsirrtum. Danach kann der geschlossene Kaufvertrag kann durch eine Anfechtungserklärung rückgängig gemacht werden. Dieses Recht besteht trotz der Bestätigung des Verkäufers, weil solche automatischen Mails nicht Bestätigungen im Sinne des Gesetzes seien. Der BGH sieht das übrigens in Fällen genauso, in denen etwa ein Preisirrtum auf einem Fehler bei der Datenübermittlung zurückzuführen ist. In dem seinerzeit entschiedenen Fall verlangte ein Besteller vom Betreiber eines Internet-Shops die Lieferung eines Notebooks für den irrtümlich angegebenen Preis von 245 Euro. Der tatsächliche Preis betrug 2650 Euro. Ursache der falschen Preisangabe war ein Datenübertragungsfehler.
hazelman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2012, 10:08   #770
hawkmarcus
Szenekenner
 
Benutzerbild von hawkmarcus
 
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Rostock
Beiträge: 603
DealDoktor sagt dazu folgendes:

LINK
hawkmarcus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2012, 10:09   #771
maifelder
Szenekenner
 
Benutzerbild von maifelder
 
Registriert seit: 17.10.2006
Ort: am Hexenturm
Beiträge: 12.404
Urteil gut und schön.

Der Imageschaden durch negative Einträge in Preisvergleichen ist höher als der durch die Gutscheine.
maifelder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2012, 10:18   #772
schumi_nr1
Szenekenner
 
Benutzerbild von schumi_nr1
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Breddin
Beiträge: 1.096
eigentlich ist es ja kein Preisfehler, denn der Artikel war ja nicht von sich aus schon so billig....
__________________
Zitat:
Zitat von hazelman Beitrag anzeigen
Wie immer gilt:

Ist das Rad stets frisch geputzt, trainierst Du zu wenig.
schumi_nr1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2012, 10:19   #773
hazelman
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von hazelman
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
Beiträge: 6.274
Zitat:
Zitat von maifelder Beitrag anzeigen
Urteil gut und schön.

Der Imageschaden durch negative Einträge in Preisvergleichen ist höher als der durch die Gutscheine.
Stimmt! Und bei so einem großen LAden wie Otto könnte das Negativfeedback ordentlich sein. Oder eben in der Masse der millionenfachen Bestellungen untergehen. Schaumerma. Mehr als eine Stornierung kann dem Kunden ja nicht passieren. Geld kostet es in keinem Fall.
hazelman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2012, 10:20   #774
rennrob
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.03.2009
Ort: Am Berger Rücken
Beiträge: 1.765
Guten Tag, lieber Herr ...,

herzlichen Dank für Ihre erste Bestellung bei OTTO am 26.11.2012, deren Zugang wir Ihnen hiermit bestätigen.
===============================

Na dann bin ich jetzt gespannt.
rennrob ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2012, 10:21   #775
hazelman
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von hazelman
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
Beiträge: 6.274
Zitat:
Zitat von schumi_nr1 Beitrag anzeigen
eigentlich ist es ja kein Preisfehler, denn der Artikel war ja nicht von sich aus schon so billig....
Genau darin besteht der Unterschied zw. 400 statt 4000 (90% Rabatt) und dem Gutschein. Da gibt's ja viele Konstellationen wie etwa Carolins Microwelle für € 1 89-88 (98,5% Rabatt) oder eben mein Galaxy Tab für 150 statt 230 ~35% Rabatt).

Geändert von hazelman (26.11.2012 um 10:35 Uhr).
hazelman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2012, 10:28   #776
carolinchen
Szenekenner
 
Benutzerbild von carolinchen
 
Registriert seit: 11.08.2008
Ort: eppele
Beiträge: 4.929
Ich krieg nix,schade ich habe auch keine Mail bekommen
carolinchen ist offline   Mit Zitat antworten
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