"Gerade nach den Dingen, die in den letzten Tagen herausgekommen sind, halte ich es jedenfalls für nicht unwahrscheinlich, dass so ein Parteiverbot gute Chancen hätte", sagt Verfassungsrechtler @Alex_J_Thiele zur Debatte über den Umgang mit der AfD.
https://twitter.com/tagesthemen/stat...75948507275424
Mal eine positive Stimme zum Verbotsverfahren, von einem, der weiß, wovon er spricht.
Er erklärt aber auch, dass das ein komplexes Verfahren ist, bei dem es keine Sicherheit geben kann, dass es gelingt.
Es wäre also Unfug zu sagen:
"Wir leiten ein Verbotsverfahren nur ein, wenn wir 100 % sicher sind, dass es erfolgreich ist."
Da es diese Sicherheit vor Gericht nicht gibt, würde dann niemals ein solches Verfahren eingeleitet.
Er weist aber auch darauf hin, dass bereits 2 mal ein solches Verfahren erfolgreich war.
Kurze Recherche meinerseits ergab:
"Das
KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (
SRP) 1952 verboten worden war. Es führte zu der Zwangsauflösung der ersten Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), dem Entzug ihrer politischen Mandate, dem Verbot der Gründung von Ersatzorganisationen und Gerichtsverfahren gegen tausende Mitglieder."
https://de.wikipedia.org/wiki/KPD-Verbot