"Alle Athleten sind Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs und somit zur Einhaltung der StVO verpflichtet. Verstöße gegen
die StVO führen in jedem Falle zur Disqualifikation! Insbesondere ist das Rechtsfahrgebot in allen nicht voll gesperrten
Streckenabschnitten unbedingt einzuhalten!"
Wobei natürlich die StVO nicht verbietet auf der linken Fahrbahnhälfte einen Überholvorgang durchzuführen und das Rechtsfahrgebot eigentlich für den zu Überholenden gilt und nicht für den Überholenden.
Die Ansagen des Veranstalters waren allerdings bzgl. Fahrbahnhälfte bzw. Mittelstreifen eindeutig.
Wobei natürlich die StVO nicht verbietet auf der linken Fahrbahnhälfte einen Überholvorgang durchzuführen und das Rechtsfahrgebot eigentlich für den zu Überholenden gilt und nicht für den Überholenden.
Und genau so isses!
Autos müssen aufgrund ihrer Breite auch beim überholen eines Radlers auf die Gegenfahrbahn fahren. Die müssen 1,5m seitlichen Abstand zum radler lassen.
Wenn jetzt ein Autofahrer rumbummelt, dann darf ich den auch im normalen Straßenverkahr links überholen, sofern der Geschwindigkeitsunterschied entsprechend hoch ist. Verboten ist das nicht!
Warum, also genauer genommen, aufgrund welcher Vorschrift, soll das im Rennen jetzt verboten sein?
Hat mir noch niemand erklärt! Thorsten? Maifelder?
Autos müssen aufgrund ihrer Breite auch beim überholen eines Radlers auf die Gegenfahrbahn fahren. Die müssen 1,5m seitlichen Abstand zum radler lassen.
Wenn jetzt ein Autofahrer rumbummelt, dann darf ich den auch im normalen Straßenverkahr links überholen, sofern der Geschwindigkeitsunterschied entsprechend hoch ist. Verboten ist das nicht!
Warum, also genauer genommen, aufgrund welcher Vorschrift, soll das im Rennen jetzt verboten sein?
Hat mir noch niemand erklärt! Thorsten? Maifelder?
Ich habe doch erklärt, dass Du das als Geschäftsbedingung sehen sollst, wenn der Veranstalter sagt, so und so, ist er darin doch frei, dann muss sich daran gehalten werden.
ist er darin doch frei, dann muss sich daran gehalten werden.
OK, aber ist das denn so, dass er festlegen darf, dass man nicht auf die Gegenfahrbahn fahren darf? Hmmm.... Mein Erklärungsversuch: Der Veranstalter gibt die Wettkampfstrecken vor und wer die verläßt wird gedisst. Wettkampfstrecke wäre die rechte Spur, nicht die linke. Das könnte funzen, wenn er das denn bestimmen darf.
OK, aber ist das denn so, dass er festlegen darf, dass man nicht auf die Gegenfahrbahn fahren darf? Hmmm.... Mein Erklärungsversuch: Der Veranstalter gibt die Wettkampfstrecken vor und wer die verläßt wird gedisst. Wettkampfstrecke wäre die rechte Spur, nicht die linke. Das könnte funzen, wenn er das denn bestimmen darf.
Thanx
Tim
aber wenn der Bayerische Triathlonverband das so genehmigt, warum denn nicht?
OK, aber ist das denn so, dass er festlegen darf, dass man nicht auf die Gegenfahrbahn fahren darf? Hmmm.... Mein Erklärungsversuch: Der Veranstalter gibt die Wettkampfstrecken vor und wer die verläßt wird gedisst. Wettkampfstrecke wäre die rechte Spur, nicht die linke. Das könnte funzen, wenn er das denn bestimmen darf.
Thanx
Tim
Zitat:
Zitat von maifelder
aber wenn der Bayerische Triathlonverband das so genehmigt, warum denn nicht?
Es ist die Polizei, die das dem Veranstalter so vorschreibt, die Strecke ist auf der rechten Spur abgesperrt und freigegeben. Die linke ist für den normalen Verkehr “freigehalten“.
-mein Erklärungsversuch.
...und was machst du, wenn dich ein Auto überholt und anschließend scharf bremst, wegen eines langsameren Radfahrers 10m vor dir, den du eigentlich gerade überholen wolltest? Ein Auto hat in der Regel bessere Bremsen, als ein Zeitfahrrad.
Fährst du dem Auto hinten auf die Heckklappe, oder versuchst du links oder rechts auszuweichen?
Die oben geschilderte Situation ist die Darstellung von Michael Göhner zu seiner Disqualifikation und da ich ähnliche Situationen schon mehrfach in Wettkämpfen erlebt habe und auch schon plötzlich im Weg rumstehende Autos, deren Fahrer von der Situation überfordert waren, sich plötzlich mit 100 Radfahrern aus 'nem Triathlonwettkampf die Straße teilen zu müssen, überholen musste, habe ich keinen Grund. daran zu zweifeln, dass sich die situation so zugetragen hat, wie oben skizziert.
Zitat:
Zitat von Hafu
... und wenn sie gelogen hätte und behauptet, dass sie sie gerade erst angezogen hat, wäre sie davon gekommen?
So bestraft man Ehrlichkeit. Ist für mich auch ein Fall fehlenden Fingerspitzengefühls.
Wenn sich der Kampfrichter des Verstoßes sicher ist, dann braucht er nicht erst die Mithilfe des Athleten. Wenn der Athlet kooperativ ist und es somit offensichtlich ist, dass er die (neue)Regel nicht gekannt hat, dann muss das Strafmaß ein anderes als die Höchststrafe sein!
Es gibt Verstöße gegen die Sportordnung, die muss man nicht gleich mit der Höchststrafe Disqualifikation ahnden, sondern kann auch gelbe/schwarze Karten resp. Zeitstrafen verhängen (oder einfach drüber hinwegsehen).
Kann ich in allen Punkten nur beipflichten. Den meisten WK-Richter fehlt es an Augenmaß Fingerspitzengefühl und eigener WK Erfahrung
Es ist die Polizei, die das dem Veranstalter so vorschreibt, die Strecke ist auf der rechten Spur abgesperrt und freigegeben. Die linke ist für den normalen Verkehr “freigehalten“.
-mein Erklärungsversuch.
Die rechte Spur ist aber auch nicht abgesperrt, sonst würden einen ja keine Autos überholen
Man kann darüber diskutieren wie man will. Aber im Grunde sollte man es einfach so akzeptieren und gut ist