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Alt 28.02.2020, 10:13   #65
DocTom
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Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
...Putin hat sich eingemischt, sieht nicht gut aus für den türkischen Ministerpräsidenten.
Der jetzt den Nato Bündnisfall für seinen Angriffskrieg ausgerufen hat, mit der Drohung "den Flüchtlingsstrom auf Europa loszulassen", sollte ihm die Nato nicht gegen Assad und Putin (bei seinem Angriffskrieg auf Syrischem Boden) helfen.

Lupenreiner Demokrat halt, weiß genau, wie man seine eigenen Interessen immer und immer wieder durchsetzt.

BTW https://www.welt.de/politik/ausland/...ndnisfall.html

Die Nato hat also keinen Bündnissfall, da Herr E. ja illegal in Syrien seinen Angriffskrieg führt.
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)
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Alt 28.02.2020, 11:22   #66
qbz
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Hohe Strafe für PKK-Mitgliedschaft in Berlin

Im Berliner Prozess um die Mitgliedschaft einer türkischen Staatsbürgerin in der Kurdischen Arbeiterpartei PKK ist Donnerstag das Urteil gefallen: zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Yildiz Aktas wurde wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ verurteilt.

Das Urteil scheint auf die Entscheidung Erdogans, die türkische Grenzsicherung für Flüchtlinge aufzuheben, wenig Einfluss zu haben. ;-) .
Turkey will no longer stop Syrian migrant flow to Europe: Turkish official

Geändert von qbz (28.02.2020 um 11:28 Uhr).
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Alt 28.02.2020, 20:13   #67
DocTom
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Und ich mag wetten, die EU verabsäumt es, natürlich nur aus Versehen, die Überweisungen für die Migrantenrückhaltung an die Türkei einzustellen...
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Albert Einstein (1879 – 1955)
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Alt 29.02.2020, 09:08   #68
Trimichi
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Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Habe nächste Woche leider keine Zeit. Nächster freier Termin: 30. Februar.
Vorher ist es unmöglich. Sorry!

"Quelle des Friedens".

Gruß
N.
Hallo Nobody, morgen ist es also soweit, der 30. Februar. Ich hoffe, Du hast für alle Forist*en und auch mich Kuchen eingekauft und natürlich ordentlich Corona-Bier.


Zitat:
Zitat von DocTom Beitrag anzeigen
Der jetzt den Nato Bündnisfall für seinen Angriffskrieg ausgerufen hat, mit der Drohung "den Flüchtlingsstrom auf Europa loszulassen", sollte ihm die Nato nicht gegen Assad und Putin (bei seinem Angriffskrieg auf Syrischem Boden) helfen.

Lupenreiner Demokrat halt, weiß genau, wie man seine eigenen Interessen immer und immer wieder durchsetzt.

BTW https://www.welt.de/politik/ausland/...ndnisfall.html

Die Nato hat also keinen Bündnissfall, da Herr E. ja illegal in Syrien seinen Angriffskrieg führt.
Ich meine mich ziemlich genau erinnern zu können, dass sich die USA aus der Region zurückgezogen hat militärisch. Zudem soll angeblich Donald Trump grünes Licht für diese Operation "Quelle des Friedens" gegeben haben. Das wurde aber erst nach der Offensive erörtert und vermutet. Genaues ist bis heute unbekannt? Nachdem Herr E. einmarschiert ist in Syrien hat er das Völkerrecht missachtet. Die dt. Leitmedien (TV) hatten sich damals auf unseren Außenminister bezogen u.a. der von einem Angriffskrieg sprach, der nicht durch Nato oder Völkerrecht gedeckt ist.

Was will Herr E.? Herr Stoltenberg laberte irgendwas von AWAKs und das diese (Überwachung der Flugverbotszone) der Beitrag der Nato wäre, gestern. Herr E. verursacht eine weitere humanitäre Katastrophe in Syrien. Niemand zwingt ihn einen Angriffskrieg zu führen. Und wer nicht mitmacht wird mit Flüchtlingen überhäuft? Man sollte diesem Er., also diesem Erpresser das Handwerk legen! Erst führt er Krieg, und dann sollen wir die Flüchtlinge aufnehmen als Europa. Dafür will er sich dann auch noch bezahlen lassen...
Trimichi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2020, 09:59   #69
qbz
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Auch in Libyen sollen russische und türkische Kräfte bei den sich bekämpfenden Konfliktparteien gegeneinander agieren.

https://www.jungewelt.de/artikel/373...rgebnisse.html
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2020, 10:24   #70
DocTom
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Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Hallo ... diesem Erpresser das Handwerk legen! Erst führt er Krieg, und dann sollen wir die Flüchtlinge aufnehmen als Europa. Dafür will er sich dann auch noch bezahlen lassen...
Hat die Bundesregierung / der Bundestag doch 2017 schön und "heimlich" gesetzliche Änderungen eingeführt, die eine Bestrafung solcher Taten (auf deutschem Boden) verhindern:
https://www.heise.de/tp/features/80-...n-3590763.html

Sonst hätte Herr E. hier fur den aktuellen Angriffskrieg als Kriegsverbrecher verurteilt werden können und seine Landsleute hier nicht mehr für Wahlkämpfe besuchen dürfen. So weitsichtig sind unsere Politiker offensichtlich doch...

...obwohl, warum nicht hiernach handeln?
http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html

Achso, deshalb:
Zitat:
Noch können Verbrechen der Aggression nicht geahndet werden. Erst müssen die Vertragsstaaten des Römischen Statuts mit einer Zweidrittelmehrheit ab 2017 dem zustimmen. Deutschland hat dies 2013 gemacht. Bislang ratifizierten erst 13 Staaten die Zusätze zu Artikel 8, zuletzt Palästina, 30 Staaten wären erforderlich. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeiten des Opt-Out aus der Gerichtsbarkeit bei diesem Paragrafen, zudem kann die Gerichtsbarkeit bei einem Nichtmitgliedsstaat nicht ausüben, "wenn das Verbrechen von Staatsangehörigen des betreffenden Staates oder in dessen Hoheitsgebiet begangen wurde. Noch einschränkender ist notwendig, dass der UN-Sicherheitsrat eine Angriffshandlung festgestellt hat. Das heißt nur dann, wenn dies auch den Interessen der Vetomächten entspricht und diese selbst nicht betrifft.

Deutschland hat das Verbrechen der Aggression allerdings mit einer besonderen Note übernommen, sieht man einmal davon ab, dass der § 80 eindeutiger formuliert war und nicht zwischen der Planung und der tatsächlichen Durchführung unterschieden wurde. Besonders wirkungsvoll war er aber auch nicht, siehe: Generalbundesanwaltschaft weist Strafanzeigen wegen Syrien-Einsatz der Bundeswehr ab.

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

.

Eindeutiger ist damit geregelt, dass nicht Untergebene, die Befehlen gehorchen bzw. diese nicht verweigern, bestraft werden können. Eingeschränkt wurde jedoch die Zuständigkeit im Ausland. Nach § 1 VStGB besteht für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen das Weltrechtsprinzip, wonach eine Strafbarkeit nach deutschem Recht überall besteht, also auch dort, wo es "keinen Bezug zum Inland" gibt. Anders ist dies für Verbrechen der Aggression, also für die Ahndung von Angriffskriegen. In § 1 wurde die Formulierung eingebaut: "Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet."
__________________
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