Zitat:
Zitat von LidlRacer
Die Diskussion geht mal wieder an den Tatsachen vorbei.
Mit keinem Wort erwähnt Anna(?) Hahner das Grundgesetz und / oder die Menschenwürde.
Sie schildert den Vorgang recht sachlich, und überlässt weitgehend dem Leser die Bewertung.
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Das ist richtig, aber es fehlt in ihrem Text ein Bekenntnis zu sauberem, dopingfreien Sport und es fehlt- für meinen Geschmack- das Nachdenken über Alternativen, wie und was man konkret besser machen könnte, ohne dass die Effektivität der Dopingkontrolle gravierend beeinträchtigt wäre.
Und die Überschrift des Eintrages "Unschuldsvermutung?" ist im konkreten Zusammenhang entweder komplett deplaziert oder eben unglaublich naiv (dazu kenne ich die Mädels offen gesagt zu wenig).
Unschuldsvermutung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und hat mit der Praxis des Hochleistungssportes und dem im Sport zur Anwendung kommenden Rechtsnormen (Anscheinsbeweis) nichts zu tun.
Ein Dopingkontrolleur, der mit der inneren Einstellung "Unschuldsvermutung" seine zu kontrollierenden Sportler besucht hat seinen Job verfehlt. Der Sinn von Trainingskontrollen ist nunmal, die schwarzen Schafe zu finden, die dopen. Von daher ist eine gehörige Portion an Misstrauen des Kontrolleurs gegenüber dem Sportler Zeichen einer professionellen Einstellung.