Die wenigen Unfälle, die wir hier bisher beim Jugendfußball hatten, zahlten ausnahmslos die Krankenkassen, nicht die ARAG. Die drücken sich da schon so gut es geht. Kennt irgendeiner einen Fall, bei dem die ARAG was bezahlt hat? Die Definition des von strwd genannten "nachrangig" würde mich in dem Zusammenhang auch mal interessieren.
Nachrangig bedeutet daß die Versicherung nur Schäden reguliert die keine andere Versicherung abdeckt.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...
Scheixx Mauschelei.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
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Im Falle Tegernseetriathlon, Kuhseetriathlon und Tirschenreuth hat es Monate- genaugenommen sogar jahrelange Verhandlungen (Briefwechsel und Telfeongespräche). Ich dachte das hätte ich in dem Tegernseetriathlon-Thread hinreichend beleuchtet?
Die Athleten hingegen wurden nur vor Tegernseer und Kuhsee informiert -
Bis jetzt sind übrigens nur Verfahren eingeleitet worden und noch kein einziges Urteil der Disziplinarkommission gesprochen worden.
was ja jetzt für die Betroffenen keinen Unterschied macht , weil gesperrt ist gesperrt -
Dass die Einleitung eines Verfahrens mit einer vorläufigen Sperre verbunden ist, gibt die DTU-Sportordung vor.
Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...
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.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge )
da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, und die Langdistanzler die Roth gemeldet haben bleiben auch geschont bis nach Roth-
ich wäre auch noch gern in Hof und Kitzingen gestartet ...
meine Freundin hat einen Ironman 70.3 in Wiesbaden gemeldet und gezahlt- das hättet ihr dann auch noch abwarten können oder doch vielleicht gleich bis zum September - dann wär mal gleiches Recht für alle gewesen , das kommt mir nun doch stark vor wie sagt man doch gleich ....
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.
Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbandsfunktionären.
Zudem Typisch Deutsch !
IRONMAN hätten sie hier in Deutschland nie auf die Beine stellen können.
Hier hätte man erstmal Vereine und Verbände gegründet, die nix anderes machen als zu reglementieren und Geld einzusammeln.
Ironman wäre erstickt in Vorschriften, Regularien und sinnentlehrten Entscheidungen.
Sollten diese Art von Deutschen mal drüber nachdenken....
Bestrafung von Kunden die Geld für eine Dienstleistung gezahlt haben bei einem Veranstalter, der wiederum beim Verband keine verbandsinterne Genehmigung eingeholt hat
Dann sollen sie rechtlich solche Veranstaltungen verbieten lassen. Dann würden wenigstens die Richtigen bestraft....Aber so
Ich geh Morgen früh mal bei Netto einkaufen.
Hoffentlich sieht mich der Bäcker nicht und belegt mich mit einer Brötchen Sperre für 9 Monate, weil ich nicht bei ihm gekauft habe.
Hallo BTV und DTU -> Der zahlende Kunde ist König !!
Mi'm Lesen hastes nicht so, ne? Oder weshalb schlägst Du diesen Weg vor, von dem inzwischen in mehreren Threads klar ist, dass er nicht funktioniert. Klar, ist ja einfacher, Deine Vorurteile zu verbreiten.
wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?
Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.
Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.
Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?
Doch Nonsens! "Deine Fußballer" haben die Regelungen des DFB zu befolgen, aber mit der DTU haben sie nix zu tun. Dementsprechend können sie sich auch nich satzungswidrig bzgl. der DTU verhalten. Ob die DFB-Satzung ein Startverbot enthält, weiß ich nicht. Ich geh aber davon aus, dass dem DFB nicht bekannt ist, dass es noch andere Sportarten außer Fuppes gibt.
.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge )
da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, ....
Von welchen Veranstaltungen redest du da? Nenn' doch mal bitte Namen. Nahezu alle Triathlonveranstaltungen in Bayern sind ordentlich genehmigt. Sonst wäre es wirklich ungerecht, da hast du recht.-
In der Zeit in der ihr hier postet, könntet ihr euch auch mal die Rechts- und Verfahrensordnung der DTU durchlesen. Diese gibt vor, dass man innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis des Verstoßes tätig werden muss, d.h. man kann nicht beliebig lange warten.
Und dass jemandem, der nur gelegentlich dieses Forum aufgesucht hat, die laufende Problematik im Vorfeld des Tegernseetriathlons komplett entgangen ist und er jetzt von den aktuellen Vorgängen überrascht wird- das glaube ich einfach nicht.
Es gibt sicher ein paar Triathleten die tatsächlich trotz Publikation auf allen möglichen Kanälen von Rundmails an Vereine, über Bekanntmachung auf diversen Verbandswebsites, Zeitungsberichte usw. nichts von den drohenden Sperren wussten.
Aber die User, die einen Account hier auf TS.de haben und auch nur gelegentlich hier auf "Forum heute" klicken, gehören ganz sicher nicht dazu!
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben. Das Thema ist hier seit Jahren in der Diskussion, u.B. Im Zusammenhang mit Köln in NRW ja groß und breit getreten worden. Davor war's Hamburg, wo die Agentur nicht zahlen wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es da noch reichlich andere Beispiele gibt. Da muß man sich nicht mal hinsetzen und das trockene Regelwerk durchkauen, sondern nur mal hier "mit wachen Augen" lesen. Die meisten sind ja schon länger dabei. Wenn man's natürlich nicht wahrhaben will, ...
Ne alternative Verfahrensweise hab ich bis jetzt noch von keinem "Sperrgegner" gehört. Was von dem "mal ordentliche Überzeugungsarbeit leisten" zu halten ist, macht auch dieser Thread wieder klar: nix, aber auch gar nix, weil die Leute dann lieber anfangen zu tricksen.
Die Stringenz der Argumentation erfordert auch ne Menge an "Differenzierungsvermögen". Die Leute wollen nen Startpaß
A) wegen der Versicherung
B) um die Tageslizenzen zu sparen,
d.h. Sie wollen die Versicherungsleistungen haben, ohne dafür - indirekt - über den Veranstalter nicht genehmigter Wettkämpfe zu zahlen.
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben.
Für die hier (seit Jahren) Anwesenden und Mitlesenden mag das gelten, aber generell läßt sich das IMHO nicht für alle Startpassinhaber so behaupten.
Schließlich hat man verbandsseitig bewußt das Gebührenmodell für Tageslizenzen so angelegt, daß man möglichst viele DTU-Startpässe verkaufen kann. Daß das aus Athletensicht eine ganz simple Rechnung ist, ist allen Beteiligten klar.
Damit ist aber auch klar, daß es genug Leute gibt, die sich einen Startpass schlichtweg deshalb 'bestellen' weil das die günstigere Alternative ist.
Daß man natürlich auch lesen sollte, was man so unterschreibt ist schon klar - insofern gibt es an der Rechtslage wenig zu rumzudeuteln.
Aus den diversen Windschatten&Co Threads ist aber auch klar, daß ein signifikanter Anteil der Athleten z.B. noch nicht einmal weiß, daß es in der DTU-Sportordnung ein Rechtsfahrgebot und ein Verbot in 3. Reihe zu überholen gibt (ich frage mich, ob man von einem Lizenzinhaber nicht erwarten können sollte, daß er wenigstens die Regeln der Sportart kennt, für welche er eine Lizenz (auch wenn diese nur einen Tag lang gilt) hat).
Vor diesem Hintergrund kann man sicherlich nicht pauschal für alle Startpassinhaber annehmen, daß sie die genauen Bedingungen kennen.
Gruß,
KalleMalle - der demnächst an einem genehmigten Triathlon teilnimmt, dessen Veranstalter der Bayerische Triathlon-Verband e.V. ist und für den lt. Auschreibung eine Versicherung 'Im Rahmen der Bedingungen der Deutschen Sporthilfe' besteht. Ich hoffe, daß ich nicht demnächst einen spitzfindigen Juristen darum bitten muß mir zu erklären, an wen genau in einem möglichen Schadensfall der Anspruch zu richten ist.