Nix Halbes und nix Ganzes.
Entweder, der Gesetzgeber beschließt die Helmpflicht oder halt nicht.
Ich wäre dafür.
Sehe regelmäßig den Unterschied zwischen verunglückten Helmradlern und Nicht-Helmradlern.
Vor 3 Jahren habe ich mit dem Kopf auf einem Auto aufgeschlagen, dass mir die Vorfahrt genommen hat. Dank Helm, konnte ich nach einem Fahrradwechsel an dem Tag noch nach Hause fahren.
Bei meinem Unfall kürzlich, ist mir am Kopf überhaupt nix passiert, der Helm jedoch ist gebrochen, und die linke Seite meines Körpers ist quasi von der Schulter bis zum Bein lädiert.
Ich habe kein Verständnis für Erwachsene, die ohne Helm fahren und wer seine Kinder ohne Helm fahren läßt, hat einen an der Waffel. Bei Kindern wäre ich für die Helmpflicht. Bei Erwachsenen nicht, aber wer sich Kopfverletzungen zuzieht, soll dafür selber zahlen.
Mal abgesehen davon dass ich auch zum Bäcker mit Helm fahre meine ich schon, dass man nicht alles vorschreiben sollte. Die Anspruchskürzung wegen des Mittverschuldens ist übrigens alles andere als neu: Schon bevor es eine Winterreifenpflicht gab, konnte der Schadensersatz gekürzt werden. Schon bevor es eine Gurtpflicht im Auto gab (ja, M25, das gab's wirklich) konnten Schadensersatz und Schmerzensgeld gekürzt werden. Und wenn man alles gesetzlich regeln wollte, wozu man verpflichtet ist, dann könnte der Bundestag anbauen.
Ich finde aber schon, dass für eine Anspruchskürzung zuvor eine allgemeingültige (und allgemeine) Aufwands-, Wirksamkeits- und zuvor Risikobeurteilung stattgefunden haben sollte.
Es gibt ja noch viel mehr Methoden mit denen man sich, nicht nur auf dem Rad, vor Unheil schützen könnte.
Der informierte Bürger muss ja die Chance haben, alles ichtig zu machen.
Im Falle Fahrradhelm ist die Beurteilung also offensichtlich:
- Risiko einer Kopfverletzung bei generellem Radfahren hoch
- Wiksamkeit eines Radhelmes gegen Kopfverletzungen hoch
- Aufwand zur Beschaffung eines geeigneten Helmes und Mitführen des selben niedrig
Ich finde aber schon, dass für eine Anspruchskürzung zuvor eine allgemeingültige (und allgemeine) Aufwands-, Wirksamkeits- und zuvor Risikobeurteilung stattgefunden haben sollte.
Es gibt ja noch viel mehr Methoden mit denen man sich, nicht nur auf dem Rad, vor Unheil schützen könnte.
Der informierte Bürger muss ja die Chance haben, alles ichtig zu machen.
Im Falle Fahrradhelm ist die Beurteilung also offensichtlich:
- Risiko einer Kopfverletzung bei generellem Radfahren hoch
- Wiksamkeit eines Radhelmes gegen Kopfverletzungen hoch
- Aufwand zur Beschaffung eines geeigneten Helmes und Mitführen des selben niedrig
Gibt es da Quellen zu?
Bezüglich Risiko noch zu ergänzen: Wenn man den Helm aufsetzt, besteht die Gefahr, dass die Frisur am Arsch ist.
Bezüglich Risiko noch zu ergänzen: Wenn man den Helm aufsetzt, besteht die Gefahr, dass die Frisur am Arsch ist.
Ja das stimmt. Vorausgesetzt man hat noch Haare.
Wie sieht es aus, wenn jemand eine Wirbelverletzung davon trägt. Aus dem Downhillbereich sind Rückenprotektoren bekannt, die das verhindern könnten. --> Anspruchskürzung?
Bei meinem Unfall kürzlich, ist mir am Kopf überhaupt nix passiert, der Helm jedoch ist gebrochen, und die linke Seite meines Körpers ist quasi von der Schulter bis zum Bein lädiert.
Du bist also ernsthaft der Meinung das Zerbrechen eines Helmes ist ein Maß für die Schutzwirkung?
Wäre der Schutz nicht besser, würde der Helm nicht brechen? Problem ist halt ein Helm. der tatsächlich schützen würde, der wäre untragbar --> Motorradhelm.
Im übrigen mag ein Helm durchaus gegen Abschürfungen helfen, die du ansonsten möglicherweise am Körper hast, nur gegen das was er helfen soll, nach der allgem Helmpropagande, hilft er praktisch nicht, gegen Schädelhirntraumen z.b.. Ein Helm ist 3 cm Styropor mehr nicht und wer was anderes glaubt, der lebt in einer Traumwelt und macht sich letztlich was vor, was in der Masse sogar zu einer Kompensation der kaum vorhandenen Schutzwirkung durch risikohafteres Verhalte führt.