Radfahrer müssen auf kombinierten Rad- und Fußwegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Insbesondere bei unklarer Verkehrslage muss der Radfahrer mit dem Fußgänger Blickkontakt zur Verständigung aufnehmen. Die Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann. Dabei muss der Radfahrer stets mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen des Fußgängers rechnen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht in Oldenburg einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Fußgänger Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigert (OLG Oldenburg, Az. 8 U 19/04/04, NJW-RR 2004, 890).
ich habe mir aber auch angewöhnt alle 20 - 50 m einen blick nach hinten zu werfen um zu sehen was da kommt. vor allem wenn sohnemann im kinderwagen dabei ist. ;-)
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Leben ist das, was passiert, während man es plant.
Im Grunde ist es vollkommen egal, ob ein Fußgänger links oder rechts geht, solange es keine Massen werden.
Mal ein kleines Beispiel aus der Praxis vom ach so beliebten Maschsee in Hannover.
Ein See, ein Fußgängerweg (nicht asphaltiert, nicht beleuchtet) als Innenrunde und ein Radweg (asphaltiert, beleuchtet) als Aussenrunde.
Die meisten Läufer haben Angst vor schmutzigen Füssen und Dunkelheit, also laufen sie auf dem Radweg. Wäre ja auch kein Problem, der ist ja breit genug.
Nun laufen einige links, weil sie einen Radweg für eine Strasse halten. Einige laufen rechts, weil sie einen Weg für einen Weg halten. Als Radfahrer (oder schnellerer Läufer) kannst Du Slalom fahren, solange keiner entgegen kommt.
Kommt Dir auf Deiner Seite ein Linksläufer entgegen und ist auf der anderen Seite auch ein Linksläufer oder ein langsamer Rechtsläufer unterwegs und kommt gleichzeitig ein schnellerer Läufer oder Radfahrer, wirst Du gezwungen in den Gegenverkehr auszuweichen, weil der Dir entgegenkommende Läufer nicht sieht, dass hinten einer (bzw zwei) kommt. Verlangsamen tut der sein Tempo auch nicht. Du mußt anhalten, weil Du auch nicht in den Gegenverkehr fahren willst. Mit reiner Entschleunigung ist es nicht getan, wie es bei rechter Benutzung des Weges aller Parteien zu bewerkstelligen gewesen wäre.
Ausserdem gibts im Alltag genügend Beispiele für Rechtslastigkeit, zB auf Rolltreppen etc.
Radfahrer müssen auf kombinierten Rad- und Fußwegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Insbesondere bei unklarer Verkehrslage muss der Radfahrer mit dem Fußgänger Blickkontakt zur Verständigung aufnehmen. Die Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann. Dabei muss der Radfahrer stets mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen des Fußgängers rechnen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht in Oldenburg einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Fußgänger Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigert (OLG Oldenburg, Az. 8 U 19/04/04, NJW-RR 2004, 890).
ich habe mir aber auch angewöhnt alle 20 - 50 m einen blick nach hinten zu werfen um zu sehen was da kommt. vor allem wenn sohnemann im kinderwagen dabei ist. ;-)
Das ist vollkommen korrekt, notfalls muss man zum überholen sogar absteigen, ist mir persönlich auch mal in einem Urteil bestätigt worden, allerdings war der Leidtragende keine Person, sondern ein Hund (mit Herrchen an der Leine).
Die Koexistenz von Fußgängern/Läufern, Radfahrern und Autos war letztes Jahr mal Gegenstand einer Serie in der Frankfurter Rundschau.
Quintessenz war, dass es auf allen Seiten noch eine Menge Aufklärungsarbeit zu leisten gilt. Die Introspektionsfähigkeit ist sehr oft Situationsabhängig.
Es gibt viele Radfahrer, die auf zugeschneiten Straßen mit ungeeigneter Ausrüstung und spärlich beleuchtet viele Autofahrer zu riskanten Überholmanövern nötigen und dabei sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in teils lebensbedrohliche Situationen zwingen.
Es gibt auch die ignorant, militanten Fußgänger, die alle Wege für sich beanspruchen und leider viel zu oft durch provokante Revieransprüche auffallen.
Und es gibt diese almighty Autofahrer die durch ihre aggressive Fahrweise Kollateralschäden billigend in Kauf nehmen.
Es gibt auch die ignorant, militanten Fußgänger, die alle Wege für sich beanspruchen und leider viel zu oft durch provokante Revieransprüche auffallen.
Bei dem Satz fällt mir spontan an folgende Situation wieder ein, die ich vor einiger Zeit als Fußgänger beobachtet habe.
Polizei führt in einer Parkbucht eine Verkehrskontrolle durch. Einer steht an der Fahrertür, der andere regungs- und tatenlos auf der Beifahrerseite mitten aufm Radweg eines kombinierten Fuß/Radweges. Kommt ein Radfahrer mit normaler Geschwindigkeit an und macht sich durch normales Klingeln bemerkbar.
Der Polizist dreht sich Richtung Radfahrer und fängt an wild zu gestikulieren und ihn mit den Worten "Können Sie nicht ausweichen !!" zu beschimpfen.
Der Fuß/Radweg war übrigens durch so einen kleinen fiesen Bordstein getrennt und der Polizist war wie erwähnt an der Kontrolle nur durch Zugucken beteiligt.
Ich hab mich so geärgert über den Typen, daß ich ernsthaft überlegt hab' ihn anzuzeigen.
Die Moral: Als Fußgänger (und Autofahrer) geht man offenbar davon aus, daß einem Radler Ausweichmanöver nix ausmachen. Stimmt aber nunmal nicht.
...und der Polizist war wie erwähnt an der Kontrolle nur durch Zugucken beteiligt...
Das mag auf dich so gewirkt haben, aber ich bin sicher, er hat nicht nur zugeguckt, sondern seinen aktiven Kollegen gesichert.
Und wenn der Standpunkt, von dem er sehen kann, wenn der kontrollierte Fahrer ne Waffe ausm Handschuhfach ziehen sollte, aufm Radweg liegt, wird er sich da hinstellen und keinem das nedd lang erklären während er für dich und mich und den seinen Job erledigt...
Iss schon besser, wenn er da nur wie dumm rumstehen und zugucken muss, glaub mir das...
Ansonsten: ich find das sehr milde.
Ich bin sicher, dass ein Verkehrsrowdy, der mitm Auto jemanden mit seiner Raserei umgebracht hätte, nedd mit 6000Öcken am Bein und n paar Monaten auf Bewährung ausm Ring steigen würde.
Hat jemand beim BikeSnob die Story von dem Investmentbanker gelesen, der nen Radler angefahren und schwerverletzt liegengelassen hat, n paar Kilometer weiter bei Pizza-Hut aufm Parkplatz seine Werkstatt angerufen hat, um seine verbeulte Karre abschleppen zu lassen und der deswegen nicht belangt wird, weil er im Job ne Billion Dollar von Superreichen verwaltet und ne angemessene Bestrafung diesen Job zu sehr einschränken/beeinflussen würde?
Der Anwalt des Opfers teilte lapidar mit, dass der Unfall den Job seines Mandanten aufgrund der erlittenen Verletzungen nun auch arg einschränken würde.
Das wär doch mal ne ordentliche Themenwende für hier, wo ja auch schon alle Standpunkte ausgetauscht sind...
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!