In Österreich ist die Benutzung von Radfahrwegen für Rennradfahrer noch liberaler, desweiteren ist auch das Nebeneinanderfahren auf öffentlichen Straßen bei Trainingsfahrten erlaubt:
§ 68 STVO
Hier wäre Aufklärung wichtig, weil die wenigsten Autofahrer je was von der STVO gehört haben ;-))
Gruppe ist ebenfalls gemeldet worden!