Die obige Diskussion kommt doch eigentlich 10 Jahre zu spät. Wenn es so ist, dass im LSB Sportler als Triathleten gemeldet sind, die nicht im LV sind, für die der LV Gebühren zahlen soll, von denen er aber nichts kassieren darf, dann hätte man dieses Argument doch vor 10 Jahren beim Beschluss der enstprechenden Gebührensatzung bringen müssen. Gibt es denn Zeitzeugen, die sich an die damalige Diskussion und die Begründung der Regelung erinnern?
Vielleicht versteht man es dann besser.
Einer der Gründe liegt darin, dass in Bayern ein Triathlonverein nicht Mitglied im Triathlonverband sein muss. Das ist kein Verschulden des BTV - das liegt in der Satzung des Landessportbundes begründet und betrifft jede Sportart. Jeder Verein, egal wie groß, darf in seiner Bestandsmeldung für den Landessportbund angeben, dass er Triathleten unter seinen Mitgliedern hat - auch wenn der Verein kein Mitglied im Fachverband BTV ist. Ergo hat der BTV dann auch kein Recht und damit keine Chance, von diesen Vereinen Beiträge einzufordernn - denn mangels Mitgliedschaft besteht kein Rechtsverhältnis zwischen den beiden. Die DTU verlangt also Beiträge vom BTV für Personen, die gar nicht Mitglied im BTV sind - unzulässig, /.../
@Willi:
Diese Situation hat jeder Landesverband in jedem Landessportbund jedweder Sportart - nach meiner Info. Vereine müssen nicht Mitglied im jeweiligen Fachverband sein, liegt keine Mitgliedschaft vor, besteht keine Zahlungspflicht. Noch können die Sportvereine über die Stadt-/Kreissportbünde z. B. Triathleten an den Landessportbund melden, die tatsächlich nicht Mitglied im TVN sind. Sie tauchen dann in der LSB-Statistik auf und daran bemisst sich dennoch unser Beitrag in der DTU.
Kann nur für Niedersachsen sprechen: wir haben die ca. 20 Vereine, die nicht im TVN Mitglied waren und dennoch Triathleten meldeten kontaktiert und Überzeugungsarbeit geleistet. entweder traten sie ein und zahlten oder sie meldeten im Folgejahr keine Triathleten mehr.
Das war/ist viel Arbeit, lohnt sich jedoch langfristig denn trotz hoher Beiträge haben wir nun eine Abweichung von ca. 10 Vereinen und 200 Einzelmitgliedern bei ca. 3.000 insgesamt. Im nächsten Schritt gehen wir jetzt an die Stadt-und Kreissportbünde, damit diese nur Meldungen von Vereinen akzeptieren, die bei uns Mitglied sind.
Ab 2014 übrigens, nicht nur bei uns, werden Vereine nur dann dem LsB in der entsprechenden Sportart melden können, wenn sie dort aufgenommen sind. Leider erst dann, bis dahin müssen wir die Differenz noch umlegen auf alle Mitglieder.
Einfordern können auch wir nichts von den Nicht-Mitgliedern, aber wir kümmern uns intensiv, seit Jahren, die Differenzen niedrig zu halten!
Zum besseren Verständnis: die 3€ für jedes dem DOSB gemeldete Mitglied des Triathlon-LV sind eine sogenannte "Bemessungsgrundlage"! Es handelt sich bei den 3€ nicht um einen echten Mitgliedsbeitrag! Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus DOSB-Zahl mal 3€. Mitglied in der DTU ist der jeweilige Landesfachverband. Die DTU-Gemeinschaft hätte, wie schon einmal gepostet, andere Zahlen nehmen können um ihre Arbeit zu finanzieren:
Finanzbedarf der DTU durch Gesamtfläche der BRD mal Fläche des Landesverbandes, das gleiche mit Anzahl der DOSB-Sporttreibenden, Anzahl der Fichten, etc.
Wie der Landesverband sein Geld zusammenbekommt, ist ihm überlassen. Einige legen den Differenzbetrag (LSB-gemeldeten Triathleten und LFV-Triathleen) um auf alle, andere packen es auf den Startpässe, dritte nehmen es aus den Ausrichterabgaben, etc.
De wenigsten Landesverbände jedoch nehmen üb die Jahre hinweg den gleichen Beitragssatz wie der Dachverband denn irgendwie soll ja auch was im Fachverband hängen bleiben, damit dort gearbeitet werden kann. Um die aktuelle Differenz von 6.000 Mitglieder auszugleichen müsste der BTV zu, jetzigen Zeitpunkt 6€ anstelle der 3€ nehmen, bundesweit wäre das immer noch einer der niedrigsten Sätze und bedeutet ganze 0,50€ im Monat.
Wir haben in den letzten 10 Jahren nicht einen Gerichtsprozess führen müssen! Liegt aber vielleicht daran, dass sich die Vereine bei uns zweimal überlegen, ob sie Triathleten melden denn Leistung kostet bei uns etwas (13€/Jahr). Wir konnten die meisten Fälle lösen, haben Überzeugungsarbeit geleistet - auf die Idee der juristischen Lösung um jeden Preis kämen wir nur im allerhöchsten Notfall!
Geändert von BunterHund (19.10.2012 um 16:21 Uhr).
Nachtrag: Der BTV selber meldet 11.722 Mitglieder, der BLSV weist 12.297 aus, jeweils für 2011. Macht 575 Differenz, und wenn die DTU mit der vom BTV gemeldeten Zahl abrechnet ist dieses Scheinargument eh erledigt.
Das war das berühmte zugegebene 'Fehler' des Peter Pfaff....
Da sage ich jetzt lieber nichts dazu.
Markus,
ich hätte zum Einen noch gerne noch eine Antwort auf meinen #683.
Desweiteren, um in Deiner Sprache zu bleiben: Das die Anzahl der Fichten von der DTU vor irgendwas 10 Jahren als Bemessungsgrundlage reingeschrieben wurde, ist klar. Das auch der BTV bei der Verabschiedung irgendwie mal dabei war, auch klar. Ob das statthaft ist, da bin ich selber mir nach wievor nicht sicher. Da wäre die von, ich sage jetzt, den meisten DTU-Mitgliedern bis vor kurzem nur halbherzig ('Parkverbot'), mutwillig oder auch berechtigt (wie auch immer, war aber lange gängige Praxis) nicht richtig umgesetzte Beitragsordnung etwa (vor 10 Jahren!) ein Vorgriff auf die von Dir genannte DOSB-Syncronisierung?
Ich habe rumgefragt, aber ich habe bis jetzt von allen Seiten (und nicht nur von bayrischer Seite!) mitgeteilt bekommen, dass der DOSB das nicht mehr verfolgt, weil es wegen der Zwangsmitgliedschaft auf Vereins- aber auch auf Vrebandsebene nicht juristisch statthaft ist (und das auch von ganz anderen Sportarten bundesweit!)
Nun bist Du der Einzige, wirklich der Einzige, der behauptet, das würde sich 2014 ändern und damit die DTU-Beitragsordnung umgesetzt. Wenn das sicherer Fakt wäre, und das glaube ich Dir als Parteiischer in dieser Auseinandersetzungssituation nicht einfach so, dann bitte ich Dich das mit Quellen o.ä. zu belegen.
Ich nehme an, dein blumiges Beispiel illustriert den Inhalt der juristischen Stellungnahme, die beim Verbandstag verteilt wurde. Meine Meinung dazu: So ein Schmarrn. Bin aber kein Jurist. Und die aktuelle Differenz von 500 mal 3 könnte man locker auf die knapp 12.000 Mitglieder umlegen, macht über den Daumen 5 Cent. Wenn man statt der 3.- Euro, die eh nie kostendeckend sein können, zum Beispiel 6.- nimmt.
Tandam65, ich verstehe Deine Ansicht, aber die Möglichkeit hat der BTV wirklich nicht. Ohne die Rechtslage in BW bewerten zu können - sie muss nicht zwangsläufig mit Bayern vergleichbar sein.
Einer der Gründe liegt darin, dass in Bayern ein Triathlonverein nicht Mitglied im Triathlonverband sein muss. Das ist kein Verschulden des BTV - das liegt in der Satzung des Landessportbundes begründet und betrifft jede Sportart. Jeder Verein, egal wie groß, darf in seiner Bestandsmeldung für den Landessportbund angeben, dass er Triathleten unter seinen Mitgliedern hat - auch wenn der Verein kein Mitglied im Fachverband BTV ist. Ergo hat der BTV dann auch kein Recht und damit keine Chance, von diesen Vereinen Beiträge einzufordern - denn mangels Mitgliedschaft besteht kein Rechtsverhältnis zwischen den beiden. Die DTU verlangt also Beiträge vom BTV für Personen, die gar nicht Mitglied im BTV sind - unzulässig, weil nicht konform zum Gleichbehandlungsgrundsatz - die von Dir gewünschte Satzungsänderung wäre damit anfechtbar. Es gibt noch weitere rechtliche Hürden hierbei, diese waren Björn Steinmetz und Martin Engelhardt vom bayerischen Landessportbund erläutert worden.
Wo soll da das Problem sein? Die Satzung des BTV gilt für alle dem BTV angehörenden Vereine. Nicht für Vereine die dem BTV nicht angehören. Damit könnte dann von diesen Vereinen nach der Satzungsänderung der Beitrag entsprechend eingefordert werden und die vereine könnten sich mit Ihrem Meldeverhalten gegenüber dem Landesportbund anpassen. So ist IMHO auch der DTU-Satzung genüge getan. Denn auch die kann sich tatsächlich nur auf Mitgliedsvereine beziehen. Letztendlich kann man auch im BTV darauf hinwirken daß Vereine, die nur dem Landessportbund gegenüber Triathleten melden ihr Meldeverhalten zu überdenken. Auch die Mitgliedsvereine des BTV werden sicherlich nur noch die Mitglieder zu melden, von sie auch die Entsprechenden Beiträge erhalten.
Da sehe ich gar kein Problem. Weder in Bezug auf Gleichbehandlung, noch wegen Zwangsmitgliedschaft.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
/.../Markus,
ich hätte zum Einen noch gerne noch eine Antwort auf meinen #683./.../
Ich habe rumgefragt, aber ich habe bis jetzt von allen Seiten (und nicht nur von bayrischer Seite!) mitgeteilt bekommen, dass der DOSB das nicht mehr verfolgt, weil es wegen der Zwangsmitgliedschaft auf Vereins- aber auch auf Vrebandsebene nicht juristisch statthaft ist (und das auch von ganz anderen Sportarten bundesweit!)
Nun bist Du der Einzige, wirklich der Einzige, der behauptet, das würde sich 2014 ändern und damit die DTU-Beitragsordnung umgesetzt. Wenn das sicherer Fakt wäre, und das glaube ich Dir als Parteiischer in dieser Auseinandersetzungssituation nicht einfach so, dann bitte ich Dich das mit Quellen o.ä. zu belegen. /.../:
Christian, #683: versuche dir gerne zu antworten wenn du die Frage präzisiert noch einmal stellst - danke!
Zum anderen Thema: der LSB Niedersachsen u. a. gelten, nicht ohne Grund, innerhalb des DOSB als "Muster-LSB" in Bezug auf die Bestandserhebung des deutschen Sports. Der LSB Niedersachsen erhebt schon lange von a-z über die Vereine an die Stadt- und Kreissportbünde und von da an den LSB ausschließlich per EDV die Mitglieder einzelner Sportarten.
Daran orientieren sich die anderen LSBs im DOSB. Kein Sportverein muss Mitglied im LSB sein! Er tut es aber aufgrund des Versicherungsschutzes u. a. Vorteile wie der Fördergelder.
Der Verein meldet seine Mitglieder in den registrierten Sportarten - leider noch unabhängig davon, ob er mit Mitglied im jeweiligen Landesverband ist.
Das ist noch der Knackpunkt - ab 2014 in Niedersachsen u. a. Bundesländern dann jedoch nicht mehr!
Dann kann nur noch der Sportverein per Bestandserhebung in Triathlon melden, der ordentliches Mitglied darin ist! Das dauert u. a. daher so lange, damit die Verbände sich gegenüber den Sportvereinen richtig aufstellen, an ihrer Service-Leistung und Argumentationen arbeiten damit beide Seiten profitieren.
Nochmal: auch dann kann man keinen Verein zwingen, einem Fachverband beizutreten. Er kann nur nicht mehr in der betroffenen Sportart melden! Er muss dann seine Mitglieder auf der teuren "Sonstiges"-Rubrik melden.
Quelle hatte ich schon gepostet:"Der Hauptausschuss hat zudem beschlossen, das Meldeverfahren für die Bestandserhebung ab 2014 edv-technisch so zu ändern, dass auf der Seite B nur noch Meldungen von Vereinen möglich sind, wenn diese auch tatsächlich Mitglied im entsprechenden Landesfachverband sind."
Das wird im DOSB beschlossen, je nach Mehrheit. Die führenden LSBs sollen dafür sein. Bayern ist hier, meiner Info nach, ebenfalls dagegen ....
Geändert von BunterHund (20.10.2012 um 00:02 Uhr).
Grund: Willi durch Christian ersetzt