Spielt den Stefan Hellriegel bei der aktuellen Entwicklungen noch eine Rolle? Er hatte ja das Festival mitgegründet und auch den Challenge Deal eingefädelt.
Nö, der spielt keine Rolle mehr .
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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Unfähigen
Kraichgau Sports Promotion: Firma von BS, mit der er den Kraichgau Triathlon gegründet und durchgeführt und dann in den letzten Jahren die Challenge Lizenz gekauft hat.
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Laut Bundesanzeiger wurde die ug 2010 gegründet.
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Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Unfähigen
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Es gibt jetzt also drei Möglichkeiten:
- Das Restaurant wirbt absofort auch mit Burger King
- Das Restaurant wirbt weiter mit Challenge, gehört aber einer Firma, die ansonsten Burger Kings betreibt
- Das Restaurant schließt eine zeitlang.
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- oder es macht ein Ortsansässiger einen eigenen "Burger" auf, mit selbstgemachten leckeren ( - ich bin grad am Essen -) hausgemachten Burgern ....
Vielen der Infos gab es ja auch parallel in dem Interview auf Triathlon-Szene.
Interessant ist der letzte Kommentar von Kai:
"Die ehrenamtlichen Helfer können unabhängig von der rechtlichen Lage ihren nicht unerheblichen Einfluss geltend machen und den Ausgang des Konflikts aktiv mitgestalten. Wird keine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung in den strittigen Punkten Kraichgau, Rügen und Sperrfrist erzielt, steht die Art der Austragung des größten Triathlons in Baden-Württemberg im kommenden Jahr in den Sternen. Ein Challenge Kraichgau 2014 ist wahrscheinlicher als ein IRONMAN 70.3 Kraichgau."
... Er bezahlt eine Lizenzgebühr an McDonald's, die ihm dafür erlauben, mit dem großen gelben M zu werben. Vielleicht helfen sie ihm auch durch Strukturen etc.
Das Restaurant gehört aber BS.
Nun verkauft BS sein Restaurant an einen anderen Restaurant-Betreiber. Nennen wir den zufällig mal XBurger. Dafür kriegt er Geld und einen Job.
XBurger macht auch in Buletten, aber nicht mit dem Label von McDonald's sondern mit Burger King.
Es gibt jetzt also drei Möglichkeiten:
- Das Restaurant wirbt absofort auch mit Burger King
- Das Restaurant wirbt weiter mit Challenge, gehört aber einer Firma, die ansonsten Burger Kings betreibt
- Das Restaurant schließt eine zeitlang.
Vierte Möglichkeit:
Der Restaurantbetreiber drückt die Lizenzgebühr an McDo ab, nimmt das große M aber ab und schraubt das XBurger-Schild dran. Denn McDo erlaubt die Nutzung des M, verpflichtet aber nicht dazu. Hat McDo ne Konkurrenzschutzklausel, so wäre dem Restaurantbetreiber das wohl verwehrt. Die Frage ist aber, ob so ne Klausel wirksam ist. Zumindest bei Konkurrenzschutzregelungen, die Personen betreffen, gibt es da Wirksamkeitsvoraussetzungen.
Jonee und wann und wie kann man sich wieder anmelden?
1. Man kann sich immer noch nicht für Kraichgau anmelden.
2. B.S. bürgt für Qualität "von Triathleten für Triathleten". Statt der offiziellen Hompage findet man einen Text der auf den ersten Blick nach Skript-Kiddie aussieht. Keine Info über das Rennen, keine Anmeldemöglichkeit, kein Status wann es wieder neue Infos gibt, echt nur Quak "Bleibt alles anders". Das ist wahrlich eine Entscheidung auf den letzten Drücker gewesen. Am Tag vor der Neucshaltung der Challenge-Krichgau.com Seite waren es etwas über 1000 Starter/innen.
Mich würde mal das rechtliche interessieren -angemeldet für Challenge Kraichgau. Starten bei IM -Kraichgau habe ich da Kündigungsrecht?
Meine Stimme erhält Herr B.S bei der nächsten Wahl zum Präsidenten des BWTV definitiv nicht. Unhaltbar für mich seit der DTU-Pässe für Bier-Klubs Aktion -initiated by B.S.
Zumindest bei Konkurrenzschutzregelungen, die Personen betreffen, gibt es da Wirksamkeitsvoraussetzungen.
Nachvertragliche Konkurrenzschutzregelungen sind bei Angestellten nur wirksam, wenn ein Teil des Gehaltes weiter gezahlt wird. Hier betrifft das aber die Kraichgau Sport Promotions.
Bei Verträgen zwischen Unternehmen sind nachvertragliche Wettbewerbsklauseln unter Umständen unwirksam, wenn die Klausel zu lange nach Vertragsbeendigung gilt. (Die Obergrenze für Kundenschutzklauseln liegt bei 2 Jahre).
Wenn also der Vertrag 3 Jahre drin stehn hat, könnte Kraichgau Sport Promotions die Wettbewerbsklausel nach Vertragsende anfechten. Nicht aber die Klausel, die während des Vertrages gilt.
Meine Stimme erhält Herr B.S bei der nächsten Wahl zum Präsidenten des BWTV definitiv nicht. Unhaltbar für mich seit der DTU-Pässe für Bier-Klubs Aktion -initiated by B.S.
Meine Stimmen auch nicht. Kann man am 7. Dezember schon was machen? (Es stehen ja eigentlich keine Wahlen an) .Vielleicht geht er ja freiwillig. Dann kann er seinem Beruf bei IM nachgehen und der Verband kann sich mal wieder unabhängig aufstellen.