Die Beiträge, die empfehlen, dass man die Mail löschen und nichts tun sollte, sind fahrlässig. Das kann dann sehr hohe Kosten verursachen. Eine Abmahnung soll man verändert ruhig unterschreiben. Das heißt dann noch lange nichts, dass man was zahlen muss, aber das Risiko ist dann stark gemindert. LidlRacer hat einen sehr guten Link gesetzt. Für juristische Laien vorbildlich erklärt.
Alles andere sollte man den Leuten überlassen, die sich damit auskennen oder so tun, als ob sie sich auskennen würden
Cengiz
Die Beiträge, die empfehlen, dass man die Mail löschen und nichts tun sollte, sind fahrlässig. Das kann dann sehr hohe Kosten verursachen. Eine Abmahnung soll man verändert ruhig unterschreiben. Das heißt dann noch lange nichts, dass man was zahlen muss, aber das Risiko ist dann stark gemindert. LidlRacer hat einen sehr guten Link gesetzt. Für juristische Laien vorbildlich erklärt.
Alles andere sollte man den Leuten überlassen, die sich damit auskennen oder so tun, als ob sie sich auskennen würden
Cengiz
O.K., nachdem anscheinend mittlerweile ein Einschreiben eingetroffen ist, schaut es in der Realität eh anders aus. Aber eine e-mail hat doch keinerlei rechtsverbindlichen Charakter, oder hat sich da die Rechtspraxis mittlerweile geändert?
Wenn ich mir allein überlege, wieviel z. T. auch seriöse mails von meinem Spam-Filter abgeblockt werden, sei es weil sie einfach zu viel Bilder, irgendwelche "Signalworte" oder verdächtige Anlagen enthalten.
Wer mir eine mail schickt, muss immer damit rechnen, dass ich sie gar nicht bekomme, denn jeden tag durchwühle ich auch nicht meinen Spam-Papierkorb.
O.K., nachdem anscheinend mittlerweile ein Einschreiben eingetroffen ist, schaut es in der Realität eh anders aus. Aber eine e-mail hat doch keinerlei rechtsverbindlichen Charakter, oder hat sich da die Rechtspraxis mittlerweile geändert?
Wie sagen die Juristen immer so schön ... "Das kommt darauf an."
Wenn ich Dir eine email mit beleidigendem Inhalt senden würde könntest Du mich durchaus erfolgreich verklagen. Es ist demnach falsch emails pauschal als nicht rechtsverbindlich zu bezeichnen.
Aber eine e-mail hat doch keinerlei rechtsverbindlichen Charakter, oder hat sich da die Rechtspraxis mittlerweile geändert?
Nein. Hat sie nicht.
Solange nur ne EMail da ist einfach ignorieren.
Ein Einschreiben musst du beachten, unterschreibe erst einmal nichts sondern gönne dir eine Rechtsberatung.
Zu dem Thema empfehle ich immer auch gerne mal bei der Redaktion einer Komputerzeitschrift (z.B. c't) anrufen, die haben regelmäßig Artikel zu solchen Themen und kennen auch gute Anwälte.
Der Anwalt wird dann die Erklärung abändern und dich dann unterzeichnen lassen, also warscheinlich den Streitwert runterrechnen und eine Nutzungsgebühr abgeben, aber dann auch warscheinlich die Rechtsanwaltsgebühr des abmahnenden Anwaltes nicht überweisen, mit Hinweis auf übertiebene gebühren.
Danach verwandelt sich das ganze von einer Urheberrechtssache in eine reine Gebührenordnungssache ...
Emails sind Willenserklärungen wie andere auch. Auch ne mündliche Äußerung oder ne Email sind wirksam, wenn keine Formvorschrift besteht. Der Haken liegt lediglich in der Beweisbarkeit des Zugangs und des Inhalts. Die Frage stellt sich aber nur noch eingeschränkt, denn der Abmahnende hat direkt oder indirekt ja hier Zugang. Sonst hätte er den Link ja nicht entdeckt. Und der Inhalt dieses Thread macht klar, daß da was zugegangen ist. Nur die Verbindung zwischen den Nick- und dem Realname müssen noch hergestellt werden.
Die guten Tips sollten sich m.E. auf IM beschränken, um zu vermeiden, daß der Abmahnende weiter mitliest.