..., ich bezahl gar nix für das Wechseln der Kette als auch für den anderen handwerklichen Kleinkram, ..., dann geht noch ein fünfer (oder auch mal mehr) in die Trinkgeldkasse und fertig.
Geschickt fünf Euro brutto für netto anstatt 7 Euro ordentlich abgerechnet.
Ich habe lieber ne Rechnung.
Aber, ich weiß um die Zugkraft von Trinkgeld, habe 7 Jahre lang in einer Autowaschstrasse gearbeitet. So wurde ich erzogen, daher bin ich bei solchen Sachen sehr sehr großzügig.
Du bist aber auch der wohl der einzige, der glaubt, dass alles, was in die "Kaffeekasse" reinfällt, genau abgerechnet wird?
Außerdem: Hat sich seit dem 1.1.2002 und § 3 Nr. 51 EStG was geändert, was ich nicht mitbekommen habe? Mal googlen...
Ist wohl eher eine Grundsatzfrage:
Ich bin bereit für jede Einstellschraube, die mir der Mechaniker anzieht, meinen Obulus zu leisten. Gutes Geld für gute Arbeit.
Warum keine Rechnung?
Du bist aber auch der wohl der einzige, der glaubt, dass alles, was in die "Kaffeekasse" reinfällt, genau abgerechnet wird?
Ist wohl eher eine Grundsatzfrage:
Ich bin bereit für jede Einstellschraube, die mir der Mechaniker anzieht, meinen Obulus zu leisten. Gutes Geld für gute Arbeit.
Warum keine Rechnung?
Nein, das glaube ich natürlich nicht, genauso wenig, wie jeder Pizza, Döner usw. korrekt abrechnet.
Wie Sybenwurz schon sagte, Auftragschreiben, Rechnungschreiben etc. ist viel zu aufwendig, dann mache ich es direkt gratis, eine Art der Kundenbindung..
Wenn Du es aber nur gratis machst, weil Du weißt, dass Herr Maifelder immer ein anständiges Trinkgeld zahlt?
Ist ein schwieriges Thema - wenn es ordentlich gemacht wird dann hat der Staat auch noch was davon und die Mehrarbeit kommt ja eh mit auf die Rechnung.
Und nochmal: Trinkgelder müssen doch nur versteuert werden, wenn der Arbeitgeber diese "verwaltet".