Ist natürlich echt bescheiden so etwas zu lesen (der Kollaps, aber auch die Klage). Trotzdem würde ich mir als Veranstalter nicht all zu große "Sorgen" machen. Wir stecken grad auch mitten in den Vorbereitungen und Planung zu unserem Triathlon und da ist es schon für die Genehmigung vom Verband notwendig einen entsprechenden Nachweis der Versicherung beizubringen. Hierüber ist dann eigentlich alles versichert. Zumindest bleibt man da auf nichts sitzen.
Wir hatten uns aber auch grad intern gefragt, wie viel Sanitäter etc. der Veranstalter vorhalten MUSS. Ob ein Arzt vor Ort sein MUSS etc. Oder ob es nicht ausreicht "Ersthelfer" vor Ort zu haben und im Bedarfsfall einen RTW zu rufen.
Ärgerlich ist es trotzdem so ein Verfahren "am Bein" zu haben.
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Wir hatten uns aber auch grad intern gefragt, wie viel Sanitäter etc. der Veranstalter vorhalten MUSS. Ob ein Arzt vor Ort sein MUSS etc. Oder ob es nicht ausreicht "Ersthelfer" vor Ort zu haben und im Bedarfsfall einen RTW zu rufen.
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Meine Frau arbeitet im Eventbereich, ich höre das Wort sehr oft von ihr, wenn es um Veranstaltungen geht, Sanitäter zu bestellen sind...
Danke für den Hinweis. Ich wage aber zu Bezweifeln, dass eine Triathlonveranstaltung darunter fällt. Aber selbst wenn, kann ich da keinen Hinweis auf das vorhalten eines Sanitätsdienstes finden.
Ob die Versammlungsstättenverordnung bei einer Triahtlonveranstaltung greift lasse ich mal dahingestellt. Die 5000 Leute ab die der Sanitätsdienst vorgeschrieben ist wird denke ich kaum eine Tri-Veranstaltung erreichen.
Lezttlich sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig, beim Verband wie bei Stadt/Kreis je nachdem welche Flächen man nutzen will. Bei uns ist der Sanitätsdienst im Zielbereich schlicht Auflage in der Genehmigung, genauso wie die Streckensperrung nicht von uns sondern von einem zertifizierten Betrieb für Baustellenabsicherung durchgeführt werden muss.
" Ich bestätige, dass aus ärztlicher Sicht keine Einwendungen gegen meine Teilnahme bestehen, und mein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entsprechen."
Steht beispielsweise explizit in der Ausschreibung bei unserer Veranstaltung.
Das stimmt doch gar nicht! Das war gar kein Triathlon, denn das durfte ja nicht so heissen, weil Triathlon ja westlich-dekadent war und nicht im Fünfjahresplan für den Medaillenspiegel des NOK auftauchte, - weil nicht olympisch. Also lief das unter "Ausdauerdreikampf" oder so.
Mein Gott, die Kommunisten hatten einen an der Klatsche. Muss man sich alles immer mal wieder in Erinnerung rufen wenn Wagenknecht und andere Geschichtsverbrämer die "war doch nicht alles schlecht"-Karte ziehen. Nein, es war nicht alles schlecht - aber das was schlecht war, war mehr als ausreichend, dass ich diese Idioten nicht nochmal in der Verantwortung brauche.
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Wenn Ihr alle die Zeit, die Ihr hier im Forum vertüdelt, fürs Training nutzen würdet...
Das stimmt doch gar nicht! Das war gar kein Triathlon, denn das durfte ja nicht so heissen, weil Triathlon ja westlich-dekadent war und nicht im Fünfjahresplan für den Medaillenspiegel des NOK auftauchte, - weil nicht olympisch. Also lief das unter "Ausdauerdreikampf" oder so.
Mein Gott, die Kommunisten hatten einen an der Klatsche. Muss man sich alles immer mal wieder in Erinnerung rufen wenn Wagenknecht und andere Geschichtsverbrämer die "war doch nicht alles schlecht"-Karte ziehen. Nein, es war nicht alles schlecht - aber das was schlecht war, war mehr als ausreichend, dass ich diese Idioten nicht nochmal in der Verantwortung brauche.
Ja, stimmt. A3K (Ausdauer-Drei-Kampf) gab/gibt es auch in Leipzig als Triathlon-Verein.
Weiß ich aber erst, seitdem ich beim Berliner A3K Mitglied war.
Und schon damals in der Sauna haben sie über Laufräder philosophiert...
Und den Shimano-7fach-Schraubkranz.
Danke für den Hinweis. Ich wage aber zu Bezweifeln, dass eine Triathlonveranstaltung darunter fällt. Aber selbst wenn, kann ich da keinen Hinweis auf das vorhalten eines Sanitätsdienstes finden.
Hi,
ich habe nochmal nachgefragt:
Die sog. Maurer-Rechnung / das Maurer-Schema: basiert in ihrer Begründung auf der VStaettVO. Und hier steht etwas zur Berechnung: