Zitat:
Zitat von Godi68
An welche Regeln muss man sich denn eigentlich beim Wettkampf halten bzw. nicht halten in Bezug auf die StVO?
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An alle
Im Rahmen der Veranstaltungsgenehmigung sind allerdings Ausnahmegenehmgigungen getroffen, so sind mittels Polizei/Streckenposten Ampelregelungen "überstimmt" und durch weitere Schilder/Absperrungen auch sonstige Regelungen außer Kraft gesetzt. Weisungen von Polizeibeamten gehen vor allen anderen Regelungen. Auch sind auf derart gesperrten Strecken Tempolimits außer Kraft gesetzt.
Für Details müsste man in die behördliche Genehmigung gucken welche Regelung an welcher Stelle genau getroffen wurde.
Steht kein neues Schild, keine Absperrung und kein Polizeibeamter (neutraler Streckenposten zählt offiziell nichts!) gilt die StVO auch im Wettkampf. Rechts vor links wie rote Ampel oder Radwegbenutzungspflicht.