Auf das Examen hat die Uni kaum Einfluss. Daher heißt es ja auch Staatsexamen und ist gerade keine universitäre Prüfung.
Die Promotionsordnung der Uni Bayreuth (wie so ziemlich aller Unis in D) sehen als Zulassung zur Promotion ein sog. Prädikatsexamen vor. Ein solches abgelegt zu haben, behauptete Gutti bis vor wenigen Tagen auf seiner Homepage (siehe Guttenplag-Wiki, wo man alt und neu vergleichen kann). Nun ist nicht nur der Hinweis auf die Promotion mit summa cum laude verständlicherweise gelöscht worden, sondern auch das dort zuvor ausdrücklich hervorgehobene Prädikatsexamen. (Nicht nur) mein Verdacht geht in die Richtung, dass die Familie zu Guttenberg ggfls. mit ihren großzügigen Spenden den Weg zur Promotion ihres akademisch offensichtlich minderbegabten Sprößlings geebnet hat, indem der Prüfungsausschuß eine Ausnahme zugelassen hat. Ich fürchte die Uni Bayreuth ist aus dem Gröbsten noch nicht heraus.... das wird noch ziemlich heiß werden für sie...
Hier kann man (noch!) Gutti's Homepage alt und neu vergleichen:
Ich finde den Vergleich nicht so blödsinnig.
Es gab Zeiten, da war es moralisch verwerflich geschieden zu sein.
Als mehrfach Geschiedener wäre man da nicht in höhere politische Ämter gewählt worden bzw. wiedergewählt worden.
Es gab Zeiten, da war es moralisch (und nicht nur das) verwerflich zu betrügen. Da hätte man sein Amt verloren bzw. wäre nicht gewählt worden.
Der Fall Guttenberg zeigt nun aber anscheinend, dass diese Zeiten auch vorbei sind.
Während ich ersteres vernünftig finde, finde ich zweiteres sehr bedenklich.
Ich füge hinzu: Es gab Zeiten, da wäre einer, der beim Betrügen erwischt worden wäre, ohne zu Zaudern und zu Beschönigen von sich aus zurückgetreten.
Der Vergleich hinkt aber auch ziemlich. Der Häberle, sein Doktovater ist halt schon recht alt. Der kam mir Anfang der 90er bereits ziemlich lebensfremd vor. Der Zweitkorrektor rudolf Streinz ist ein guter Hochschullehrer. Die Uni Bayreuth steht schon dumm genug da.
Warum soll der Vergleich hinken? Weil der Prof. alt ist? Oder weil der Zweitkorrektor gut ist?
In der Jura-Diss meiner Schwester gab es ca. 2000 Fußnoten. Dem Korrektor fiel in einer dieser 2000 Fußnoten auf, dass in einer Neuausgaben eines Kommentars einen bestimmten §§ ein anderer als in der Vorgängerausgabe kommentiert hat und meine Schwester hat das nicht ausgebessert.
Ich sage Dir: Die haben das nicht mal gelesen. Die haben KTG einfach durchgeschoben - viel mehr noch: haben ihm sogar ein sumacum verpasst. Unglaublich!
Nimmt die Uni sich selbst ernst, muss sie beide umgehend emeritieren (wenn das überhaupt geht - keine Ahnung). Ansonsten sollte sie sofort in einer Selbstverpflichtung den Promotionsbetrieb einstellen.
Nimmt die Uni sich selbst ernst, muss sie beide umgehend emeritieren (wenn das überhaupt geht - keine Ahnung). Ansonsten sollte sie sofort in einer Selbstverpflichtung den Promotionsbetrieb einstellen.
Der Polizist, der aber eine bekannte Persönlichkeit hinterm Steuer erkennt und womöglich noch Geld dafür nimmt, dass er ihn weiterfahren lässt, der muss ebenso aus dem Verkehr gezogen werden wie der Besoffen. Der macht sich mindestens genauso schuldig.
Zitat:
Zitat von Helmut S
Warum soll der Vergleich hinken?
Ich sage Dir: Die haben das nicht mal gelesen. Die haben KTG einfach durchgeschoben - viel mehr noch: haben ihm sogar ein sumacum verpasst. Unglaublich!
Um in deinem Bild zu bleiben. Der Polizist hatte die Aufgabe vorbeifahrende Autofahrer zu kontrollieren ob sie angeschnallt waren und mit dem Handy telefonierten. Der Polizist laß aber die ganze Zeit eine Illustrierte und erkannte demnach niemanden. Dies kann er auch so völlig gewissenskonform vertreten. Insofern ist er unschuldig.
(Aber schuldig seinen dienstlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen zu sein)