Meiner Ansicht nach bedeutet es einen qualitativen Unterschied, ob jemand mehrfach geschieden ist, Verhältnisse hat, sich von lukrativen Aufsichtsratsposten, Karrieresprüngen oder hoch bezahlte Vorträgen korrumpiert, politisch lügt oder nach einem ungeahndeten strafbewehrtem Vergehen - wie in dem Falle eindeutige Urheberrechtsverletzung - weiter Minister ist.
Versuche mal einer ein Musikstück zu publizieren, das so wie Guttenbergs Diss. aufgebaut ist. Er würde schnell das Urheberrechtsgesetz naher kennen lernen.
Da kamen mir Schröders 4 Ehefrauen zur Hilfe. In den 60er Jahren wäre Schröder niemals Kanzler geworden als mehrfach geschiedener.
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der Vergleich zu Guttenberg ist völlig blödsinnig, weil das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Ich hatte auch erst darüber nachgedacht.
Ob man Schröder jetzt deswegen moralisch veruteilen kann? Keine Ahnung.
Zu einer Scheidung gehören immer 2.
Bei 4 Ehefrauen hat Schröder höchstens diese betrogen.
Ob er aber jemals das deutsche Wahlvolk (und auch das angehende)
betrogen hat, in diesem Ausmaß weiß kein Mensch.
Was dann aus ihm geworden wäre weiß auch keiner, und:
Schröder war ja auch mal der Liebling der Republik.
Im Falle Guttenbergs gab es eine Instanz, die dafür verantwortlich ist/war die Arbeit zu bewerten: Erst-/Zweitkorrektor. Wenn die ihre Arbeit nur ansatzweise überhaupt gemacht hätten, hätte der TKG keinen Dr.-Titel gehabt, dem man ihm aberkannt hätte.
Der Autofahrer, der rotzbesoffen in eine Alkoholkontrolle kommt, hat einen Fehler gemacht. Der Führerschein muss weg. Keine Frage:
Der Polizist, der aber eine bekannte Persönlichkeit hinterm Steuer erkennt und womöglich noch Geld dafür nimmt, dass er ihn weiterfahren lässt, der muss ebenso aus dem Verkehr gezogen werden wie der Besoffen. Der macht sich mindestens genauso schuldig.
Im Falle Guttenbergs gab es eine Instanz, die dafür verantwortlich ist/war die Arbeit zu bewerten: Erst-/Zweitkorrektor. Wenn die ihre Arbeit nur ansatzweise überhaupt gemacht hätten, hätte der TKG keinen Dr.-Titel gehabt, dem man ihm aberkannt hätte.
Der Autofahrer, der rotzbesoffen in eine Alkoholkontrolle kommt, hat einen Fehler gemacht. Der Führerschein muss weg. Keine Frage:
Der Polizist, der aber eine bekannte Persönlichkeit hinterm Steuer erkennt und womöglich noch Geld dafür nimmt, dass er ihn weiterfahren lässt, der muss ebenso aus dem Verkehr gezogen werden wie der Besoffen. Der macht sich mindestens genauso schuldig.
Der Vergleich hinkt aber auch ziemlich. Der Häberle, sein Doktovater ist halt schon recht alt. Der kam mir Anfang der 90er bereits ziemlich lebensfremd vor. Der Zweitkorrektor rudolf Streinz ist ein guter Hochschullehrer. Die Uni Bayreuth steht schon dumm genug da.
Was KT betrifft, das hat nichts mit der Parteibrille zu tun. Bei KT musste es so kommen, wie es gekommen ist. Da war einfach zuviel heiße Luft und zu wenig dahinter. Aber das musst du doch auch so sehen?
bei jetzt weiterer Betrachtung, ist vll. die Frage, wer der Autor ist,
langsam halte ich diese Arbeit für die eines nicht professionellen Ghostwriters, so irre cut&paste kann keiner sein wenn es um die eigenen Arbeit geht.
Es gilt also die Rechnerei:
Wahrscheinlichkeit das der Ghostie gefunden wired * Wahrscheinlichkeit, dass dann der Rücktritt folgt.
Den zweiten Wert würde ich bei 1,00 ansetzen wollen
m.
Wer einer Uni 746.000 EUR an Spenden zukommen lassen kann, der kann auch einem etwaigem Ghostwriter, der in Anbetracht der momentanen Umstände ggfls. einen finanziellen Nachschlag fürsd Maulhalten fordert, seinen verbleibenden Lebensweg versüßen, ... ich glaube nicht, dass dieser Mensch, wenn er existiert, auftaucht - es sei denn mit Betonschuhen an den Füßen.
Interessanterweise ist nun auch das angebliche "Prädikatsexamen" von Gutti's Homepage getilgt worden... ein Schelm, der im Zusammenhang mit den 746.000+x da Böses denkt...
Ich finde den Vergleich nicht so blödsinnig.
Es gab Zeiten, da war es moralisch verwerflich geschieden zu sein.
Als mehrfach Geschiedener wäre man da nicht in höhere politische Ämter gewählt worden bzw. wiedergewählt worden.
Es gab Zeiten, da war es moralisch (und nicht nur das) verwerflich zu betrügen. Da hätte man sein Amt verloren bzw. wäre nicht gewählt worden.
Der Fall Guttenberg zeigt nun aber anscheinend, dass diese Zeiten auch vorbei sind.
Während ich ersteres vernünftig finde, finde ich zweiteres sehr bedenklich.