Zitat:
Zitat von Rhing
Der Architekt hat die Bahn vor ein paar Wochen per Gericht gezwungen, Umbauten entsprechend seinen Plänen für mehrere zig Mio EUR vorzunehmen, weil sonst sein ach so wichtiges Urheberrecht an der Planung tangiert wäre. Da ging's aber wohl rein um Designfragen. Sowas profanes wie Technik/Sicherheit/Haltbarkeit war - soweit man das den Medien entnehmen konnte - nicht Gegenstand des Rechtstreits. Da werden Prioritäten gesetzt.
Gruß, Rhing
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Ganz so einfach ist es nicht. Ich muß jetzt meine Kollegen in Schutz nehmen.
Das mit der Decke - ob Gewölbe oder flach - ist sicher eine grundlegende Frage der Innenraumgestaltung. Daher hat sich der Bauherr hier aus reinen Kostengründung für die billigere Lösung entschieden, und hat die Raumwirkung außen vorgelassen.
Ob die Klage nun der richtige Weg war und das Schmerzensgeld in dieser Höhe berechtigt war, lasse ich mal dahin gestellt.
Ich habe schon einige Urheberrechtsgeschichten verloren, bei denen sich der Außenstehende an den Kopf greift.
Zur Sicherung der Trägerattrappe gibt es natürlich eine schöne Kette: Architekt - (evtl., wenn das Teil tragend war) Statiker (- evtl. Prüfstatiker) - Metallbauer/Fassadenbauer/-planer - Bauleiter - evtl. Gutachter usw.
Es wird (nach meinen Erfahrungen mit Schadensfällen) wohl so kommen, dass jeder mit einer Teilschuld mit drin hängt, auch wenn sich z.B. von Gerkan keiner Schuld bewußt ist. Es klingt wie ein Schildbürgerstreich ... der wesentlich schlimmere Folgen hätte haben können.