ich werfe auch nochmal §7.1 der SpO in den ring. ein athlet darf nur mit den "entsprechenden gesundheitlichen voraussetzungen" an den start gehen. ob bei einem zusammenbrechenden, kriechenden sportler diese voraussetzungen noch vorliegen, kann zumindest diskutiert werden. "entsprechenden" ist halt ein weites feld.
ich finde zb ein rein muskuläres versagen, wie zb auf den zielgeraden von hawaii schon öfter beobachtet, für gesundheitlich nicht so bedenklich, wie einen vor hitze oder dehydration taumelnden athleten auch auf kürzeren distanzen.
Ich bin mir hier sehr sicher, dass Lucas mit entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen an den Start gegangen ist.
Bin ziemlich erschrocken, was da passiert sein muss auf der Laufstrecke, dass es ihm beim Zieleinlauf so mies ging. Er ist ja schließlich schon ein Topathlet.
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"Die Grenzen deiner Gedanken, sind die Grenzen deines Erfolges."
Immer wieder schön, Regeldiskussionen hier zu verfolgen.
Die Lösung steht schon in Post #8
Bei der DSQ in Karlsfeld wurde nicht die Annahme fremder Hilfe geahndet, sondern der Verstoß gegen SpO §49a) "Wettkampfteilnehmer dürfen laufen oder gehen"
(es wäre schön, hierzu von Kampfzwerg eine Bestätigung zu bekommen).
Hart aber regelkonform.
Bei anderen aufgeführten Beispielen ist immer die Frage zu stellen, von wem die Hilfe kommt (Offizielle des Wettkampfes / persönliche Betreuer) und ob diese, wie z.B. am Schwimmausstieg, allen Teilnehmern zugute kommen oder eben nur für ausgewählte Athleten. Dies gilt sicherlich auch für Duschen, die von Anwohnern aufgestellt werden, da davon auszugehen ist, dass diese für die Zeitdauer des gesamten Wettkampfes bereit stehen.
Dagegen ist es ausdrücklich gestattet, sich von Zuschauern von außen mit Informationen zu versorgen (SpO § 20.7).
Und dass KaRis berechtigt sind, auf die Radstrecke gefallene Gegenstände, Flaschen oder sonst etwas, wieder von der Straße zu entfernen, sollte wohl nicht wirklich zur Diskussion gestellt werden.
Du magst ja recht haben. Wenn diese Regel allerdings erst nach (wie beschrieben) Protest durch den Zweitplatzierten angewandt wurde, hat das trotz allem für mich ein "Geschmäckle". Aber darüber kann man ja denken wie man mag. Ist ja nur meine persönliche Sicht der Dinge.
Ich bin mir hier sehr sicher, dass Lucas mit entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen an den Start gegangen ist.
Bin ziemlich erschrocken, was da passiert sein muss auf der Laufstrecke, dass es ihm beim Zieleinlauf so mies ging. Er ist ja schließlich schon ein Topathlet.
Topathlet?
Die Frage ist doch inwieweit man als Top-Athlet "seinen Körper hassen muss" (Zitatende). Kann man so machen.
Die meisten Menschen allerdings wollen Bilder von zusammenbrechenden Athleten nicht sehen. Auf den Triathlonsport bezogen wird solches im günstigen Fall belächelt.
Bei der DSQ in Karlsfeld wurde nicht die Annahme fremder Hilfe geahndet, sondern der Verstoß gegen SpO §49a) "Wettkampfteilnehmer dürfen laufen oder gehen"
(es wäre schön, hierzu von Kampfzwerg eine Bestätigung zu bekommen).
Hart aber regelkonform.
...
In der Theorie hast du recht. Praktisch erfolgte am Sonntag die Diskussion aber eben nicht auf der Grundlage des Paragraphen 8, denn laut drei voneinander unterschiedlicher Zeitungsartikel, die hier sachon verlinkt waren sowie der Aussagen von zwei Mitgliedern des Organisationskomitees war die rechtlcihe Grundlage eben doch der Paragraph 20.6 (Annahme fremder Hilfe) und nicht das Krabbeln ins Ziel.
Zitat:
20.6 Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Athleten, ist verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen
.
Aus Sicht der Cheerleader würde ich mich trauen zu behaupten, dass eine Art Notfall vorlag (mindestens aber ein Ausnahmetatbestand) und außerdem sind die Cheerleader "vom Veranstalter eingesetzte Personen", so dass die Disqualifikation aufgrund der vorliegenden Informationen durchaus nicht unausweichlich war.
Um mal wieder Analogien aus dem an Regeldiskussionen auch nicht gerade armen Fußball zu bemühen: das ist so, wie wenn wir hier über ein glasklares elfmeterreifes Handspiel diskutieren würden, dass der Schiedsrichter nicht gepfiffen hat und du schreibst die Entscheidung des Schiedsrichters war zweifelsfrei korrekt, weil in der Szene danach der Angreifer beim Pass im Abseits stand.
Was ich leider ein wenig Schade finde, das in der Diskussion dieser Fakt untergeht:
eine Cheerleader hat jemanden in Not geholfen.
Muss diese Person jetzt ein schlechtes Gewissen haben da was falsches gemacht zu haben?
Vorausgesetzt diese Person hätte sich mit die Triathlon-Regeln bekannt gemacht und deswegen nicht gehandelt (vulgo den Sportsfreund krepieren lassen), ist das dann der Sinn unserer Sport & seine Regeln?
In weitest gehenden Sinne wird also absolut notwendige Hilfe schenken indirekt mit Strafe belohnt.
P.s.: Und ich war bei dieser VA als Athlet involviert :-)
Geändert von mopson (21.07.2015 um 11:29 Uhr).
Grund: P.s. beigefügt.
Was ich leider ein wenig Schade finde, das in der Diskussion dieser Fakt untergeht:
eine Cheerleader hat jemanden in Not geholfen.
Muss diese Person jetzt ein schlechtes Gewissen haben da was falsches gemacht zu haben?
Vorausgesetzt diese Person hätte sich mit die Triathlon-Regeln bekannt gemacht und deswegen nicht gehandelt (vulgo den Sportsfreund krepieren lassen), ist das dann der Sinn unserer Sport & seine Regeln?
In weitest gehenden Sinne wird also absolut notwendige Hilfe schenken indirekt mit Strafe belohnt.
P.s.: Und ich war bei dieser VA als Athlet involviert :-)
Warum? Ist die Cheerleader bestraft worden? Falls ja, wie?