Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist.
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.
Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung.
In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen.
Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern.
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.
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Ja und? Startpass zurückgeben und fertig.
Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt.
Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten.
Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt.
Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist.
Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist.
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hmh na ja also das vor Ort prüfen kann schon sein das es niemand interessiert und ich ne Tages Lizens einfach zahlen kann -
aber wenn ich gesperrt werde , werde ich versuchen die Rechtsmittel die mir zustehen auszuschöpfen- aber gesperrt starten werde ich wohl nicht .
Ich muss mich erst mal schlaulesen was das überhaupt bedeuted , denn man muss ja gar keinen Pass haben um zu starten -gibt ja durchaus Athleten die ohne Startpass antreten und eine Tages Lizens lösen- aber wenn du einen hast und gesperrt wirst ist es sicher schon verboten bei einer BTV / DTU VA zu starten sonst wäre so eine Sperre ja sinnfrei !
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.
Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung.
In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen.
Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern.
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.
Und wie bitte soll das gehen die Veranstalter zu Sanktionieren? Die Veranstalter wilder Veranstaltungen kennzeichnen sich ja gerade dadurch daß sie sich nicht in Verträgen mit den Verbänden begeben wollen. Die Verbände sind hier sicher offen und dankbar für Vorschläge.
Zitat:
Zitat von alessandro_gato
Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbdansfunktionären.
Dann sei doch bitte so konsequent und mach aus dem Konjunktiv Fakten. Augenscheinlich ist es Fakt daß der Verband seine Mitglieder entsprechend behandelt.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.
Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 Monatige Sperre aussprechen.
Für mich sehr gut auf den Punkt gebracht.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt.
Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten.
Es spielt doch eine Rolle. Ein Veranstalter eines genehmigten Triathlons darf einen gesperrten Athleten nicht starten lassen. Egal ob mit Startpass (der ja gesperrt und abzugeben ist) oder mit Tageslizenz oder bei einer Jedermann Distanz, die auch ohne Startpass oder Tageslizenz zulässig ist. Wäre ja auch blöd wenn es nicht so wäre und z.B. ein Doper mit Tageslizenz starten könnte.
wenn du eine Rechtschutzversicherung hast... würde ich erst mal einen Anwalt konsultieren.... die Frage ist woher haben sie die Daten die dich 100% eindeutig identifizerbar machen... selbst wenn die Ergebnislisten öffentlich sind, darf man diese nicht ohne weiteres so "auswerten" ... bdsg sei dank...
Dann kommt noch der onlinepranger dazu, dagegen gibt es sicher auch Rechtsmittel...
Und das verschicken von solchen privaten Informationen an irgendwelche Emailadressen nicht verschlüsselt, gibt sicher auch ein paar Angriffspunkte...
Liegt halt an dir, aber wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, könnte sich ein langer Atem schon dadurch auszahlen, das der BTV schon einmal einen langen Rechtsstreit hinter sich hat und gerade diese Kassen sicher nicht so voll sind wie sie sein müssten...