Ne, weil es absolut problemfrei und in jedem Fall bei einer Kontrolle nachgewiesen wird. Wer soetwas als Lizenzinhaber zu sich nimmt, dürfte mit einer Reaktion entsprechend des Falls beim Barockman zu rechnen haben. Der muss sich keine Hoffnung machen, dass unter seinem Namen bei Google nochmal was anderes als "Doping" auftaucht.
Wer das als Werbung versteht, eröffnet derzeit auch ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz.
Ich habe letztens Sponsor IsoGetränkePulver in einem Internetshop bestellt und bekam mehrere Proben "beigelegt", wovon 2 ebenfalls in die Klasse der "Booster" fallen. Schon beim Anblick der Inhaltsstoffe wurde mir ganz anders. Soweit ich mich erinnere war da auch was von Geranien-dings-bums drinn. Den Weg zum hauseigenen Dealer kannst Du Dir also sparen.
Übrigens warnt die Nada schon seit langem vor Pre-Workout Boostern (in BB Kreisen sehr beliebt) oder Fat-Burner Präparaten. Mitleid ist bei einer Athletin die schon über ihren Kaderstatus extrem gut informiert wird bei solchen Sachen absolut unangebracht!
Hoffentlich bringt es die Leute mal dazu darüber nachzudenken was sie sich da einwerfen.
Oha!
Dann muss sie es sich ja über "dubiose" Kanäle besorgt haben.
An "Verunreinigung" glaube ich auch nicht, dazu scheint das Mittel viel zu beliebt zu sein.*
Muss wohl recht gut wirken.
...
Geraniumextrakt gibt (oder gab es) letzte Woche noch bei Amazon Deutschland. Beschaffungskriminalität ist dafür also nicht nötig.
Der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmittel ist auch jetzt schon in Deutschland strafbar. Ein entsprechender Anfangsverdacht hat sich aus Sachenbachers Aussage bei der IOC- Anhörung ergeben, so dass die Staatsanwaltschaft hier tätig werden durfte ( eigentlich musste), selbst trotz fehlendem Antidopinggesetz.
Gibt es keine Daten bzgl Reinigungsvalideirung? Hast du nachgefragt? Sollte ja schließlich von der FDA auditiert sein.
Stichwort Reinigungsvalidierung wäre mir auch in den Sinn gekommen.
Zitat:
Im Jahr 1994 wurde der Dietary Supplement Health and Education Act (DSHEA) verabschiedet.[2] Dieser regelte, dass gewisse Nahrungsergänzungsmittel als Nahrung und nicht als Medikamente klassifiziert und damit nicht mehr von der FDA zugelassen werden müssen. Daher muss heute ein Nahrungsergänzungsmittel zuerst als erwiesenermaßen schädlich gelten, bevor die FDA eingreifen kann.
Ist vielleicht leicht OT ob ein Mittel welches nicht mehr zugelassen werden muss dann überhaupt einer FDA Überwachung unterliegen sollte. Zumal wir nicht über ein bestimmtes Produkt eines Herstellers diskutieren.
Der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmittel ist auch jetzt schon in Deutschland strafbar. Ein entsprechender Anfangsverdacht hat sich aus Sachenbachers Aussage bei der IOC- Anhörung ergeben, so dass die Staatsanwaltschaft hier tätig werden durfte ( eigentlich musste), selbst trotz fehlendem Antidopinggesetz.
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Was aber in dieser Klasse nebensächlich ist, weil ja z.B. Aspirin Complex ebenfalls in diese Klasse fällt, genauso wie einige andere Erkältungsmedikamente. Diese dürfen gewerbsmäßig in der Apotheke verkauft werden. Oder wird die Staatsanwaltschaft da jetzt tätig, weil es sich dabei um Dopingmittel handelt?!
* EDIT:
Habe mal etwas gesucht und man findet dazu sowas:
"Der Trainingseffekt ist wirklich toll"
"wirkt sehr heftig"
Ich hatte heute früh auch einmal nach diesem Methyldingens gegoogelt und dort wurden ebendiese tollgen obigen Kunststückchen beschrieben.
Hervorgehoben wurde insbesondere die hochwirksame Kombination mit Kreatin (Stimmungshoch, Fettburning wie die Sau, sofortige Regeneration - das übliche...)
Und zum Abschluss wird ganz seriös auf die Gefahr der Abhängigkeit hingwiesen, so dass sich der geneigte Pumper genau bobachten und das Zeugs bei Hinweisen auf Abhängigkeitssymptome möglichst sofort absetzen soll...
Auf die Möglichkeit eines positiven Dopingtests wird freundlicherweise auch noch hingewiesen....
Geraniumextrakt gibt (oder gab es) letzte Woche noch bei Amazon Deutschland. Beschaffungskriminalität ist dafür also nicht nötig.
Der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmittel ist auch jetzt schon in Deutschland strafbar. Ein entsprechender Anfangsverdacht hat sich aus Sachenbachers Aussage bei der IOC- Anhörung ergeben, so dass die Staatsanwaltschaft hier tätig werden durfte ( eigentlich musste), selbst trotz fehlendem Antidopinggesetz.
wenn ein Dopingmittel frei erwerblich und nicht verschreibungspflichtig ist, wird nicht ermittelt. Das ist ja auch sinnvoll. Hausdurchsuchungen, Abhörmaßnahmen u.ä. sind nicht rechtlich vertretbar, nur um herauszufinden, wo jemand legal einen Hustensaft gekauft hat, den er dann illegal als Dopingmittel benutzt hat.
Wenn jemand mit einem verschreibungspflichtigen Medikament dopt, ist da irgend etwas nicht mit rechten Dingen zu gegangen. Wenn die Aussage des Betroffenen dann nicht klärt, wie er widerrechtlich an das Dopingmittel gekomen ist, besteht doch immer der Verdacht auf gewerbsmäßigem Handel mit Dopingmitteln, und es kann wie in diesem Fall ja auch geschehen ermittelt werden.
Der Sinn eines extra Anti-Doping Gesetzes erschließt sich mir deswegen nicht. Denn schon bei der bestehenden Rechtslage könnte - und müsste! - immer ermittelt werden, wenn der positiv Getestete nicht plausibel darlegen kann, wie er an das Mittel gekommen ist.
Vorsicht mit sowas - nicht dass die Leute jetzt anfangen die Balkonblumen zu trocknen und ins Getränk zu mischen...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."