Das ist aus meiner Sicht ein Punkt, über den man nachdenken sollte. Viele Wettkämnpfe sind schon kurz nach Eröffnung der Anmeldung oder zumindest weit vor der Genehmigung durch den Verband ausverkauft. Der Sportler macht also seine Saisonplanung schon weit im Vorfeld und damit auch geg. schon die Planung eventueller Trainings-/Vorbereitungswettkämpfe.
Der Sportler hat also die Wahl, sich bei Wettkämpfen frühzeitig anzumelden und das Risiko einzugehen, dass der Wettkampf keine Genehmigung hat/bekommt oder er wartet ab, bis die Genehmigungen vorliegen, die Wettkämpfe auf der Verbandsseite genannt ist etc.. In ersten Fall geht er das Risiko ein, das Startgeld zu verlieren, denn der Veranstalter wird ihm wohl kaum das Startgeld zurückzahlen, nur weil er einen Startpass hat und deshalb nicht starten kann/darf. Solange der Veranstalter nicht mit einer nicht vorhandenen Genehmigung geworben hat, dürften die Chancen für den Sportler schlecht stehen. Im zweiten Fall besteht das Risiko, dass man keinen Startplatz mehr erhält oder der Zeitraum für eine günstige Anmeldung bereits verstrichen ist.
Wünschenswert wäre es daher, wenn bereits mit der Veröffentlichung der Ausschreibung oder spätestens mit der Öffnung der Anmeldung eine Genehmigung vorliegt.
Matthias
Die Bedingungen, unter denen ein Wettkampf genehmigt wird, stehen auf jeder Landesverbands-Webseite. Letztlich ist die Genehmigung nur ein formaler Akt nachdem der Veranstalter einen Antrag gestellt hat. Manchmal werden beim Genehmigungsprozess seitens des Bezirksverbandes ein paar Änderungen bei den Distanzen oder den Klasseneinteilungen eingefordert, um der Sportordnung gerecht zu werden, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Veranstalter eine Genehmigung beantragt, aber letztlich nicht erhalten hat.
Wenn es also Unklarheiten bei einer Meldung gibt, genügt es in der Praxis, den Organisator zu fragen, ob er überhaupt die Absicht hat, eine Genehmigung zu beantragen.
Nichtsdestoweniger wird es (als Lehre aus den in diesem Jahr gemachten Erfahrungen) schon ein paar Änderungen geben, die die Unterscheidung zwischen den weit über 95% genehmigten Veranstaltungen und den unter 5% noch ungenehmigten Veranstaltungen erleichtern.
ok. jedem seine interpretation. der tvmv hats deutlich und wortwörtlich hingeschrieben, dass der 70.3 jetzt ne genehmigte veranstaltung ist. bei anderen LV kenne ich mich nicht aus......
Kann ich davon ausgehen, dass Du in irgendeiner Form beim TVMV tätig bist? Dann verstehe ich Deine Reaktionen nicht. Ich habe schon vor Tagen geschrieben, dass der IM Rügen genehmigt ist. Ich hatte sogar die Homepage Deines Verbandes zitiert!
Alles ist gut!
für Dich und HaFu: Mein Verständnis hört dort auf, wo ein Verband (in meinem Fall der BTV, mit Unterstützung der DTU) mit aller Härte auf seine Athleten zugeht und eine wortgetreue SPO durchsetzen möchte. Wenn ich dann umgekehrt nachfrage, warum eine WTC Veranstaltungen durchführen darf ohne dieselbe Härte zu spüren und warum der Verband seine eigene SPO nicht gegenüber den genehmigten Veranstaltern durchzieht (Stichwort IRONMAN-Genehmigung erst jetzt und Kennzeichnung mit Genehmigungsnummer), bin ich der Buhmann?
Find ich doch klasse, dass der WTC und die DTU mit den LVs nun enger zusammenarbeiten. Ich finds auch in Ordnung, dass die Verbände das Geld durch Startpässe und Tageslizenzen sinnvoll im Sinne des Triathlon-Sports einsetzen!
Ich finds nur absolut panne, 62 Leute auf eine Liste gemeinsam mit Dopern zu stellen und mit 9Monaten Sperre zu bedrohen, nur um eine Veranstaltung genehmigt zu kriegen, die der Verband nicht in drei Jahren argumentativ ins Boot gebracht hat.
Ich werde nächstes Jahr nicht am Tegernsee starten, wenn der nicht genehmigt ist. Punkt. Mission erfüllt! - dazu hätte es aber nicht die katastrophale Öffentlichkeitsarbeit des BTV der letzten vier Wochen benötigt. Ein simples Schreiben im Januar 2014 hätte das auch erreicht.
Nochmal an alle Funktionäre: JETZT weiß es (fast) jeder, dass es genehmigte und ungenehmigte Veranstaltungen gibt. Ich wusste das bis vor vier Wochen auch nicht. Wir sind Sportler, wir sitzen nicht täglich vor der Sportordnung und kennen die auch nicht auswendig. Im Gegensatz zu Euch beschäftigen wir uns nicht täglich oder zumindest in den Sitzungen mit sportrechtlichen Themen. Wir haben genug zu tun, Arbeit und Training und Familie unter einen Hut zu kriegen, dass wir froh sind, wenn wir das geregelt kriegen und sind froh, wenn wir bei unseren Wettkämpfen ausgepowert im Ziel sind.
Umgekehrt sind wir Euch dankbar, wenn ihr Euch ehrenamtlich die Zeit für uns um die Ohren schlagt. Dann lasst uns doch MITeinander und nicht GEGENeinander Sport machen!
.......Nochmal an alle Funktionäre: JETZT weiß es (fast) jeder, dass es genehmigte und ungenehmigte Veranstaltungen gibt. Ich wusste das bis vor vier Wochen auch nicht.......
naja, was soll man dazu sagen?
du siehst die verbände in einer bringepflicht, die die mit den veröffentlichungen auf ihren websites als erfüllt ansehen. du möchtest scheinbar ein individuelles anschreiben an jeden startpaßinhaber. da treffen halt 2 welten aufeinander.....
naja, was soll man dazu sagen?
du siehst die verbände in einer bringepflicht, die die mit den veröffentlichungen auf ihren websites als erfüllt ansehen. du möchtest scheinbar ein individuelles anschreiben an jeden startpaßinhaber. da treffen halt 2 welten aufeinander.....
ich glaub, Du *willst* mich nicht verstehen. *seufz*
WENN ein Verband solch drastische Maßnahmen wie Tegernsee vorhat, die in diesem Ausmaß noch nicht da waren, DANN soll er das bitte vorher *rechtzeitig* ankündigen und nicht 10 Tage vor dem Wettbewerb.
Was spricht dagegen, im Januar in der Wettbewerbsübersicht einen Warnhinweis einzubauen, welche Veranstaltungen nicht genehmigt sind? Der SHTU macht sowas z.B.
Ich habe mich im Januar z.B. durch diese Liste auf den BTV-Seiten geklickt. Frag mich jetzt aber nicht, ob da der Tegernsee Triathlon aufgetaucht ist oder gar nicht in der Liste war. Ein entsprechender Hinweis wäre mir da aufgefallen.
Geändert von binderth (30.07.2014 um 20:05 Uhr).
Grund: SHTV in SHTU geändert! ;)
ich glaub, Du *willst* mich nicht verstehen. *seufz*
WENN ein Verband solch drastische Maßnahmen wie Tegernsee vorhat, die in diesem Ausmaß noch nicht da waren, DANN soll er das bitte vorher *rechtzeitig* ankündigen und nicht 10 Tage vor dem Wettbewerb.
Was spricht dagegen, im Januar in der Wettbewerbsübersicht einen Warnhinweis einzubauen, welche Veranstaltungen nicht genehmigt sind? Der SHTU macht sowas z.B.
Ich habe mich im Januar z.B. durch diese Liste auf den BTV-Seiten geklickt. Frag mich jetzt aber nicht, ob da der Tegernsee Triathlon aufgetaucht ist oder gar nicht in der Liste war. Ein entsprechender Hinweis wäre mir da aufgefallen.
Einpaar Seiten vorher steht doch, das der BTV bis zuletzt mit dem Veranstalter gerungen hat, eine Genehmigung zu erteilen.
ich glaub, Du *willst* mich nicht verstehen. *seufz*....
ich verstehe dich vollkommen. du musst mir aber zugestehen, dass ich da eine andere sichtweise habe, denn......
Zitat:
Zitat von binderth
.......WENN ein Verband solch drastische Maßnahmen wie Tegernsee vorhat, die in diesem Ausmaß noch nicht da waren, DANN soll er das bitte vorher *rechtzeitig* ankündigen und nicht 10 Tage vor dem Wettbewerb.
.......
diese maßnahme ist seit JAHREN in der sportordnung § D.2.e angekündigt. das sie jahrelang nicht vollzogen wurde darf kein freibrief sein.
Zitat:
Zitat von binderth
......Was spricht dagegen, im Januar in der Wettbewerbsübersicht einen Warnhinweis einzubauen, welche Veranstaltungen nicht genehmigt sind?.......
das setzt voraus, das jemand im BTV immer auf dem laufenden sein muss, was nicht genehmigte triathlons angeht. das ist nicht die aufgabe des LV, illegalen veranstaltern hinterherzuspüren. aufgabe des LV ist es, WENN sie von illegallen veranstaltungen kenntnis haben, versuchen diese mit ins boot der genehmigten veranstaltungen zu holen.
und das bringt einen gleich zum nächsten punkt. im fall tegernsee gingen die gespräche mit den verantwortlichen offensichtlich bis kurz vor veranstaltungstermin. insofern war man im januar sicherlich noch der ansicht, das tegernsee eine genehmigte veranstaltung wird.
und man muss NICHT alle veranstaltungen aufschreiben, die nicht genehmigt sind, denn der umkehrschluß aus den veröffentlichten terminliste des BTV kommt zum selben ergebnis......alles was nicht drinsteht, ist nicht genehmigt.