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Alt 13.04.2009, 13:53   #41
Hendock
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Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Münsterland
Beiträge: 1.861
Zitat:
Zitat von topre Beitrag anzeigen
Da ich auch jemand bin, der lieber auf der Straße als auf einem holprigen und verschmutzten Radweg fährt, hab ich auch schon öfters mir Hupereien und dämliche Kommentare anhören dürfen. Verstehe da die Aufregung einiger Autofahrer nicht im geringsten... Aber wahrscheinlich ist das der Neid, dass man sich icht selbst bewegen kann. Oder so...
Geht mir auch so. Obwohl ich zugeben muss, dass ich mich früher auch schon mal über den ein oder anderen Radfahrer aufgeregt habe, wobei ich aber höchstens mal gehupt habe.
Seit ich selber Rad fahre, bin ich deutlich gelassener und fahre mit dem Auto halt so lange hinterher, bis ich genug Platz zum Überholen habe.
Die meisten Autofahrer können sich halt nicht in die Situation des Radfahrers hineinversetzen. Deshalb denke ich mir meistens: Sollen sie sich doch aufregen.

So ein Verhalten wie das des Idioten, der Falko vom Rad geholt hat, ist natürlich durch nichts zu entschuldigen. Hoffentlich bekommt der sein Fett weg!!!

@Falko: Gute Besserung und alles Gute und viel Erfolg für deine Auseinandersetzung mit deinem Unfallgegner.
Hendock ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2009, 16:43   #42
Kranki
Szenekenner
 
Registriert seit: 08.08.2008
Ort: Bayrisch Kongo
Beiträge: 458
Gute Besserung!

Ich kann deine Wut auf den ...... voll verstehen ich würd den an deiner Stelle auch zerreissen wollen.

Aber befolge mal das was die anderen sagen. Auf keinen fall jetzt weitertrainieren erstmal pause auch wenns weh tut.

Gruß Kranki
Kranki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2009, 16:55   #43
Falko
Szenekenner
 
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Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Ihr habt Recht. Ich werde es nächste Woche etwas ruhiger angehen ( kein Training, keine Arbeit) und werde mich um die ganzen Gutachten und Anwaltsdinge kümmern.
__________________
Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
Falko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2009, 17:14   #44
Steffko
Szenekenner
 
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Registriert seit: 23.01.2009
Ort: Freiburg
Beiträge: 3.079
Drücke dir die Daumen.

Auf jeden Fall nen Anwalt nehmen!
Ich bin auch schonmal nem Auto über die Motorhaube gesegelt - weshalb ich jetzt außerhalb des Stadtkerns grundsätzlich auf der Straße fahre. Bishier ist aber nichts wieder passiert.

Wünsche dir viel Erfolg - berichte bitte mal.

Hier gibts noch ein paar Infos: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung

Und es gab irgendwo mal ein Urteil eines Oberlandesgerichts, da hat ein Radfahrer einen Fußgänger erwischt, der unachtsam die Fahrbahn kreuzte. Dabie hat der Radfahrer eine teilschuld bekommen, da er über 3X km/h gefahren sei und somit mit einem erhöhten Risiko rechnen musste, welches von Ihm ausginge. Finde dies Urteil aber leider gerade nicht wieder - aber evtl könntest deinen Anwalt fragen, ob man in bezug auf o.g. Urteil vorgeben könnte, den ggf. vorhandenen Radweg nicht zu benutzen (falls sich das mit dern Scherben nicht mehr dokumentieren lässt).
Aber wie alle anderen schon sagten, der Anwalt ist der Fachmann ;-)

Grüße.

[Edit]
Korrigiere mich:
Zitat:
Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
Außerdem steht dem von mir vorgeschlagenem Grund dies gegenüber:

Zitat:
Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329)
__________________
Plan für 2012:
Spaß <#> Spaß <#> ... <#> Ffm Mara <#> Urlaub

Geändert von Steffko (13.04.2009 um 17:20 Uhr).
Steffko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2009, 17:42   #45
Rhing
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zum Alkohol: wie schon jemand geschrieben hat, würd ich nur sagen, wenn's tatsächlich so war. Da Du "neben" ihm hergefahren bist und er wohl auf der linken Seite im Auto gesessen hat, konntest Du das wahrscheinlich nicht riechen. Zumindest müstest Du das erklären.
Zum Schmerzensgeld: da mußt Du genau dokumentieren: wie oft und wie lange beim Arzt, wie lange Beschwerden, wie lange arbeitsunfähig (und natürlich trainingsunfähig) etc.
Zum Radweg: Die Dokumentation könnte wichtig werden. Natürlich kann man Dir keine Mit(teil)schuld geben, wenn eine Vorsatztat vorliegt. Der wird sich aber möglicherweise einlassen, er habe Dich lediglich darauf hinweisen wollen, dass Du den Radweg benutzen mußt und sei dann unabsichtlich weiter nach rechts gekommen, weil er sich ja zu Dir rübergebeugt hat. Dann kommt es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit Deiner Aussage und die der Nachfolgenden an. Direkt nach dem Unfall wird man Dir adrenalinbedingt die ein oder andere Ungenauigkeit zubilligen, aber später könnte der Schuß nach hinten losgehen. Deshalb lieber bei dem bleiben, was Du tatsächlich wahrgenommen hast. Denn das kannst Du dann auch glaubwürdig vertreten.
Fotos vom Radweg sind gut. Deine (Schwieger?)eltern können ja bestätigen, dass sie den Radweg so vorgefunden haben. Dann ist es in Verbindung mit Deiner Aussage schon ziemlich unwahrscheinlich, daß jemand ausgerechnet in der Nacht zwischen Unfall und Aufnahme dort nen Bierkasten zerdeppert hat. Jedenfalls läßt sich die Beschilderung so klären.
Zum Sachschaden (Rad): Fotos machen, den Radhändler informieren, so daß die jeweiligen Monteure benannt werden können, die die Richtigkeit der Schäden bestätigen können. Dann sollte der RA die gegnerische Versicherung kontaktieren und mitteilen, daß das Rad dort unverzüglich bis zum ... in Augenschein genommen werden kann, danach wird's repariert. Wenn der Schaden nicht zu riesig ist, schicken die Versicherungen niemand. Muß man aber mit rechnen, also trotz verständlicher Wut im Bauch auf dem Teppich bleiben. Bei meinen 2 Unfällen hab ich mit den Versicherungen keine Probleme gehabt. Allerdings kriegste keinen Neuwert sondern Zeitwert und das kann natürlich ein Problem sein. Denn Laufräder willste vermutlich keine gebrauchten. Wie auch immer die Sache wirtschaftlich läuft, sei trotz allem froh, dass Du keine bleibenden Gesundheitsschäden davongetragen hast.
Gute Besserung
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2009, 17:52   #46
Rhing
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Beiträge: 4.813
siehe unten
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Alt 13.04.2009, 17:53   #47
Rhing
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Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zitat:
Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329)
Das dürfte bei Fußgängern ziehen, die "träumend" ohne Sichtkontakt über die Straße gehen und sich auf ihr Gehör verlassen. Der PKW ist aber wohl von hinten, d.h. mit Sichtkontakt, daneben gefahren und im PKW verläßt man sich nicht auf sein Gehör (außer manchmal beim Einparken ). Der Autofahrer wird das nicht wie ein Fußgänger geltend machen können. Die Nichtbenutzung des Radweges kannst Du damit aber nicht erklären, denn auch ein Renn-/Triarad hat ja keine Mindestgeschwindigkeit von 40. Nach der Rspr müßtest Du dann halt langsamer fahren. Auf ner Landstraße darfste ja auch nicht 100 fahren, wenn die Situation nicht danach ist.
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Alt 13.04.2009, 18:31   #48
Falko
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Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
@rhing

Das mit dem Alkohol war nur eine Vermutung meinerseits...aber, dass ich das auf keinen Fall riechen konnte ist mir auch klar und habe den Verdacht darum für mich behalten. Ich habe auch bei der Vernehmung nichts dazugedichtet bzw. dazuvermutet, sondern einfach nur das Erlebte geschildert.

Das Thema "rübergebeugt und versehentlich abgedrängt" habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen. Da jedoch hinter uns ein Mann mit seinem Sohn ( ca. 50 & 25 Jahre) im Auto fuhr und beide die Sache genau beobachtet haben, glaube ich nicht, dass ein Richter ein Versehen erkennen könnte. Beide Zeugen haben mir direkt nach dem Unfall geschildert was sie gesehen haben und es war wie bereits von mir geschildert: Fahren auf gleicher Höhe mit ca. 70-100cm Abstand, kurze Unterhaltung, während dessen immer weitere Annäherung des Pkw (bis auf ca. 10cm) an mich und plötzlich endgültiges Abdrängen mit anschließendem sofortigen Beschleunigen.

Mein Rad bringe ich morgen zu einem Händler, welcher schon für einen Vereinskameraden nach einem Unfall das Schadensgutachten angefertigt hat. Auf Fotos werde ich den Gutachter auch noch einmal gesondert hinweisen.

Die Crux an der Sache ist jedoch, dass ich keinerlei Angaben vom Unfallverursacher habe und somit meinem Anwalt nur ein Aktenzeichen der Polizei und ein Kennzeichen geben kann. Bis ein Gericht jedoch die Schuld an diesem Unfall zweifelsfrei geklärt hat, wird die Sache wohl auf Eis liegen und ich kann nur abwarten und hoffen....
Inzwischen habe ich jedoch große Sorgen, dass sich der Typ auch `nen Anwalt genommen hat und einfach behauptet ich hätte ihn angepampt etc. und er wäre im Affekt o.Ä. nach rechts gezogen....man spielt halt im Kopf irgendwie schon alle Eventualitäten durch.

Wie funktioniert das mit dem geltendmachen des Trainingsausfalls? Für mein Empfinden ist dies ja mein privates Vergnügen im Gegensatz zu Verdienstausfall etc.
Ich könnte halt deswegen echt kotzen, quälst dich den ganzen Winter durch und im ersten großen Radblock fährt dich einer runter und zerlegt dabei noch die Rennmaschine...
__________________
Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.

Geändert von Falko (13.04.2009 um 18:37 Uhr).
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