Nachtrag @Hafu: ich glaube dass sich die Beurteilung solcher Dinge zum Glück in den letzten Jahrzehnten zu Gunsten des Radfahrers verändert hat.
Da kennst du Versicherungen aber schlecht...
Ich würde analog zu meinen Ausführungen oben wirklich mal die Auslagen namhafter Beleuchtungshersteller, namentlich hier zunächst Busch&Mülle durchforsten.
Das Zeug hat in der Regel die notwendige Zulässung und ich finds interessant, wieviel Entwicklung im vorallem letzten Jahrzehnt da reingeflossen ist, um maximale Sichtbarkeit zu gewährleisten, ohne aufs Prüfzeichen verzichten zu müssen.
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Ehe wir an künstlicher Intelligenz herumentwickeln, wieso tun wir nicht erstmal was gegen die natürliche Dummheit?
Das ist wie immer eine Gratwanderung. Entweder gesetzeskonform unter dem Bus liegen, oder mit nicht zugelassenem Material den Unfall vermeiden. Wenn es ganz dumm kommt, dann müsste man aber noch nachweisen können, dass das unerlaubte Material kausal für den Unfall verantwortlich war.
Meine Befürchtung wäre, dass es weniger darum geht, ob du ein unerlaubtes Licht am Rad hattest, sondern darum, ob du ein gesetzeskonformes Licht am Rad hattest. Im Zweifel war das Rad nicht verkehrstauglich, weil kein konformes Licht am Rad war.
Zitat:
Zitat von Hafu
Das RTL2015, in dem es hier im Thread geht, kann ja auch dauerleuchten, ist also nicht per se im Konflikt mit der StVO.
Zumindest das aktuelle „515“ hat keinen Modus, in dem es bei Fahrzeugannäherung nicht blinkt. Für „normale“ Fahrt kann man Dauerlicht einstellen, sobald sich ein Fahrzeug nähert blinkt es.
dass meine Frau (als Opfer des Unfalls), "stark reflektierende Kleidung und zwei Batterierücklichter, davon ein überdurchschnittlich helles am Fahrrad hatte" um damit zu betonen, dass sie trotz Dunkelheit eigentlich gar nicht zu übersehen war.
Was im übrigen auch wieder nur zeigt und meine eigene Erfahrung auch ist, dass der Glaube an das Blinklicht (bzw. auch ultrahelle Frontscheinwerfer) als Lebensversicherung, ein reiner Glaube ist.
Man wird damit im Zweifel und in den Fällen in denen die Unfälle passieren nicht besser gesehen.
Bei einem blinkenden Licht ist auch der Abstand und die Bewegungsrichtung schwerer einzuschätzen als bei Dauerlicht. Und viele günstige Blinklichter sind einfach deutlich dunkler als Dauerlicht.
Die hellen blenden.
Aber gut, wenn es die Leute zum Radfahren bringt und sie nicht aus Angst auf die eigentlich relativ ungefährliche Fortbewegungsart Radfahren verzichten....
Tagsüber ist Blinklicht das einzige was wahrgenommen wird. Dauerlicht ist viel zu klein und unauffällig. Nachts ist Blinklicht allerdings sehr störend und meiner Meinung nach auch gefährlich weil man den Abstand und Geschwindigkeit kaum einschätzen kann.
Tagsüber ist Blinklicht das einzige was wahrgenommen wird. Dauerlicht ist viel zu klein und unauffällig. Nachts ist Blinklicht allerdings sehr störend und meiner Meinung nach auch gefährlich weil man den Abstand und Geschwindigkeit kaum einschätzen kann.
Diese Meinung hat Deutschland exklusiv, denn im Rest von Europa und in den USA gibt es auch seriöse Verkehrsexperten, die blinkende Rücklichter für verkehrssicher halten.
Außerdem blinken in Deutschland Polizei, Krankenwagen, Abschleppwagen, THW (mit ihren Sonderzeichen auf dem Dach) und würden dann ja auch deren Geschwindigkeitsabschätzung durch andere Verkehrsteilnehmer, die auf sie achten sollen, erschweren.
Ich verstehe aber deinen Punkt. Normalerweise habe ich wenn ich nachts fahre zum Blinklicht noch ein zweites Dauerlicht (auch als Backup, weil Akkus gelegentlich schwächeln, ohne dass man damit rechnet) und wenn ich das vergessen haben sollte, dann stelle ich das sonst blinkende Garmin auf Dauerlicht ein.
Das RTL515 hat ja den großen Vorteil, dass es bei schneller Annäherung eines Autos von hinten dann trotzdem "lebendig" wird und zwischen sehr hell und normal hell hin und her wechselt, um so Aufmerksamkeit des sich nähernden Verkehrsteilnehmers zu wecken.
Diese Meinung hat Deutschland exklusiv, denn im Rest von Europa und in den USA gibt es auch seriöse Verkehrsexperten, die blinkende Rücklichter für verkehrssicher halten.
Außerdem blinken in Deutschland Polizei, Krankenwagen, Abschleppwagen, THW (mit ihren Sonderzeichen auf dem Dach) und würden dann ja auch deren Geschwindigkeitsabschätzung durch andere Verkehrsteilnehmer, die auf sie achten sollen, erschweren.
Du willst jetzt nicht ernsthaft ein nahezu punktförmig leuchtendes Fahrradrücklicht mit der Beleuchtung von Einsatzfahrzeugen vergleichen, oder?
Einsatzfahrzeuge haben noch reguläre Fahrbeleuchtung und nicht nur ein einzelnes, kleines Blinklicht auf dem Dach. Schau dir mal so ein hell blinkendes Rücklicht aus etwas Entfernung an, da hast du keine Ahnung wie weit das weg ist und ob und wie es sich bewegt. Dazu kommt noch was sybi geschrieben hat, in Deutschland haben Fahrräder bei Dunkelheit ganz andere Leuchtbilder, da denkt der unbedarfte Autofahrer bei einem roten Blinklicht nicht gleich an ein Fahrrad.
Ich interessiere mich auch für das 515, da ich persönlich das blinkende Licht für sicherer halte. Ein Bußgeld der Polizei wäre mir egal. Wichtiger wäre jedoch, ob ich im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit einer Teilschuld rechnen müsste (wenn dieser Unfall tagsüber oder bei einsetzender Dämmerung geschehen würde)?
Du willst jetzt nicht ernsthaft ein nahezu punktförmig leuchtendes Fahrradrücklicht mit der Beleuchtung von Einsatzfahrzeugen vergleichen, oder?
Einsatzfahrzeuge haben noch reguläre Fahrbeleuchtung und nicht nur ein einzelnes, kleines Blinklicht auf dem Dach. Schau dir mal so ein hell blinkendes Rücklicht aus etwas Entfernung an, da hast du keine Ahnung wie weit das weg ist und ob und wie es sich bewegt. Dazu kommt noch was sybi geschrieben hat, in Deutschland haben Fahrräder bei Dunkelheit ganz andere Leuchtbilder, da denkt der unbedarfte Autofahrer bei einem roten Blinklicht nicht gleich an ein Fahrrad.
Du hast ja meinen Beitrag- in dem Fall sinnentstellend - verkürzt, da ich ja explizit darauf hingewiesen habe, dass man ein blinkendes Rücklicht (in absoluter Dunkelheit) sehr sinnvoll mit einem Dauerlicht verknüpfen kann.
Der Hinweis auf die stets blinkenden Einsatzlichter diente nur dazu, um zu untermauern, dass auch den deutschen Behörden klar ist, dass blinkende Verkehrsobjekte besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahr genommen werden, als Verkehrsteilnehmer mit Dauerlicht. Wenn natürlich jeder Verkehrsteilnehmer blinken würde, dann wäre dieser Vorteil der besseren Wahrnehmung verspielt. Dass aber einzelne, besonders verletztliche und gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder auch Fußgänger sich diesen Effekt der besseren Sichtbarkeit von Blinklichtern zu Nutze machen halte ich (aus rein egoistischem Überlebenstrieb heraus) für legitim, nicht zuletzt weil es mehr als genug andere Länder gibt die meine Rechtsauffassung bestätigen und eben auch weil die Polizisten, denen ich in den letzten 10 Jahren, seitdem es das Varia gibt, begegnet bin diese Rechtsauffassung durch Nichtahnden des vermeintlichen Verstoß bestätigen.
Das RTL515 ist übrigens alles andere als ein "punktförmig leuchtendes Rücklicht", sondern hat eine kreisrunde leuchtende Fläche die man tagsüber rund einen Kilometer weit sieht (nachts wahrscheinlich noch weiter), heller als ein übliches Autorücklicht, fast schon auf dem Sichtbarkeitsniveau einer Nebelschlussleuchte.
Bei einem Fahrradrücklicht ist im übrigen das Schätzen der Annäherungsgeschwindigkeit nicht so besonders wichtig, denn das Fahrrad nähert sich nicht dem Auto, sondern das von hinten kommende Auto nähert sich dem Fahrrad. Die relative Annäherungsgeschwindigkeit hängt in allererster Linie vom Auto ab. In erster Linie muss das Fahrrad gesehen werden, damit der PKW rechtzeitig bremst und auf eine geeignete Lücke im Gegenverkehr wartet, die einen StVO-konformen Überholvorgang erlaubt.