die hatten bei uns nur die ganz Verwegenen am Bonanzarad. Es ging das Gerücht, dass diese "Sturmklingel" verboten sei und die Polizei gnadenlos Jagd macht.
ich hatte keine am Rad.
Ist unterwegs. Über die STVO Zulassung hab ich auch nix gefunden. Vermutlich ist deine Frau dann ähnlich verwegen unterwegs wie du damals.
Aber besser als mich ans Trikot gebunden. (Mördergag)
Hatte mein Exchef. Die Luft hält nur für einmal tüchtig tröten.
Viel effektiver ist ne elektronische Sirene aus einem dieser chinesischen Warenhäuser.
Laut, grell, weckt Tote auf.
Und da elektronisch, per Knopfdruck, ggf. auch an den Lenker verlegt, zu bedienen.
Zitat:
Zitat von Trillerpfeife
die hatten bei uns nur die ganz Verwegenen am Bonanzarad. Es ging das Gerücht, dass diese "Sturmklingel" verboten sei und die Polizei gnadenlos Jagd macht.
Kein Gerücht. In der damaligen DIN war sogar namentlich erwähnt, dass Radlaufglocken nicht erlaubt seien.
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
In der damaligen DIN war sogar namentlich erwähnt, dass Radlaufglocken nicht erlaubt seien.
DIN?
Es steht bis heute in der StVZO, §64a: "Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."
Demnach ist dieses Elektronikdings offiziell nicht zulässig - auch nicht zusätzlich.
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AfD-Verbot jetzt!
Russland ist ein Terrorstaat.
Unite behind the science!
Fahrrad for future!
Ha!
Genau das Ding meinte ich oben. Kumpel hat das, der pendelt 7km durch den Randbezirk der Stadt, das hört jede/r! Brutal laut und durchdringend!
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Es steht bis heute in der StVZO, §64a: "Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."
Demnach ist dieses Elektronikdings offiziell nicht zulässig - auch nicht zusätzlich.
Wenn den das "Sportgerät" unter 11kg, wie bei der Beleuchtung ebenso bei der Art der Klingel andere Maßstäbe zulässt. Wurde noch nie vor Gericht darüber debattiert.