Zitat:
Zitat von Alteisen
Danke für die Hilfe. Leider hat irgendein Besserwisser mal die zwei Buchstaben nebeneinander auf die Tastatur gelegt.
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Trotzdem vielleicht nochmal so ein bischen Jura-Grundwissen täte ganz gut.
Dieser Zahn der mir durch Gefahr im Verzug gezogen werden soll, sitzt ganz schön fest.
Auch bei Gefahr im Verzug muss nachträglich ein Richter die Verhältnismäßigkeit prüfen. Und da es - auch wenn dein empfinden ein anderes ist - eine Zusammenkunft von 5 Leuten in meiner privaten Wohnung noch kein Kapitalverbrechen, nicht mal ein Verbrechen, nicht mal eine Straftat, sondern Max eine Ordnungswidrigkeit (auch das wird durch Gerichte - Die auch trotz Corona noch bestehen - zu prüfen sein).
Also lustiger Begriff, den du da bei Alarm für Cobra 11 aufgeschnappt hast. Trotzdem halt Quatsch.