Ist doch ein Trinksystem! Und keine schnöde Verkleidung.
Ne Trinkblase kannst du zur Not überall reinstecken. Oder es als Verpackungskiste für nen Reservereifen deklarieren. Da muss man nicht weit abschweifen.
Was mir gerade noch aufgefallen ist:
Neben dem "verkleideten Trinkblasen-Vorbau mit zufällig positiven aerodynamischen Vorteilen" wirkt die Verkleidung der Hinterbremse auch sehr provisorisch - das ist nämlich einfach mit Klebeband auf/angeklebt, wie man bei den Fotos auf slowtwitch sieht:
das ist nämlich einfach mit Klebeband auf/angeklebt, wie man bei den Fotos auf slowtwitch sieht:
Ich werd mal demnächst auch ein paar Sachen an mein Rad ankleben und mal schauen ob man mich fahren lässt... Ggf werde ich dann auf das Kienle Bike verweisen.
Wie weit man dieses Spiel wohl treiben kann?! Ich meine Kraichgau ist ja kein Hinterhofsportfest und ausgebildete Kampfrichter werden da doch auch gewesen sein. Wenn sowas verboten wäre, hätten die den doch niemal starten lassen...
Ich werd mal demnächst auch ein paar Sachen an mein Rad ankleben und mal schauen ob man mich fahren lässt... Ggf werde ich dann auf das Kienle Bike verweisen.
Wie weit man dieses Spiel wohl treiben kann?! Ich meine Kraichgau ist ja kein Hinterhofsportfest und ausgebildete Kampfrichter werden da doch auch gewesen sein. Wenn sowas verboten wäre, hätten die den doch niemal starten lassen...
Nein, Kraichgau ist DM und der Sieger hat ein Rad gefahren, bei dem zumindest Zweifel bestehen, ob es gegen Vorschriften der SpO verstößt. Das finde ich schon problematisch.
IMHO wirst du als Allerweltspappenheimer eher mit einem solchen Teil bei einem Feld-Wald-und-Wiesen-Wettkampf nicht reingelassen als Kienle bei der DM.
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Rule #42: Ones should only run if being chased. And even then, one should only run fast enough to prevent capture.
Ist doch ein Trinksystem! Und keine schnöde Verkleidung.
Was drin ist, ist eigentlich egal (zumindest laut SpO). Hier wird eine Verkleidung an ein Radteil angeschraubt. Davon sind Trinksysteme nicht ausgeschlossen. Übrigens ist die Variante von Timo Bracht genauso bedenklich.
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Rule #42: Ones should only run if being chased. And even then, one should only run fast enough to prevent capture.
Man könnte ja auch z.b. das Rahmendreieck weitesgehend schließen (verkleiden) und es dem Reglement als Trinksystem verkaufen.
Dann würde ich aber nicht nach Österreich fahren, denn die haben diesen Fall so gar in der Sportordnung: G.3.1 Fahrräder - g) - Darüber hinaus sind großflächige Trinkbehälter, die das Rahmendreieck großflächig verschließen, nicht erlaubt.
Ich denke dort hat dies schon mal jemand versucht!
Wenn man also ggf mit Prototypen(verkleidungs)teilen starten darf, muss es ja eigentlich egal sein, ob diese eine Firma Scott gebaut hat, oder ob es sich um ein Kellerbastelwerk handelt. Jedenfalls wenn es nicht in irgendeiner Art und Weise bedenklich am Rad befestigt wird (und zB abfallen kann).
Dann würde ich aber nicht nach Österreich fahren, denn die haben diesen Fall so gar in der Sportordnung: G.3.1 Fahrräder - g) - Darüber hinaus sind großflächige Trinkbehälter, die das Rahmendreieck großflächig verschließen, nicht erlaubt.
Ich denke dort hat dies schon mal jemand versucht!
Was ist schon großflächig? Schonmal das Unterrohr eines Speci Shiv in der Tri-Variante gesehen? Was ist mit den Trinklösungen, wie sie z.b. bei Felt oder Cervelo oder ebenfalls beim Speci im Bereich des Tretlagers ins Rahmendreieck gezimmert werden. Natürlich wahlweise auch alles Transportboxen für Ersatzschlauch und so. Bei dem Speci in der Tri-Version inkl. Transportbox finde ich zb den Tatbestand des Rahmendreieckverschließens schon ziemlich weit erfüllt...
Man muss sich da schon einigen, ob das nun erlaubt sein soll oder nicht. Und ob sich jeder selber was basteln darf oder ob man nur Ideal Standard verbauen darf. Oder ob man die Abmessungen reglementiert oder nicht...
Nur um das klarzustellen... ich bin da nicht festgelegt. Wegen mir kann auch einfach alles erlaubt sein und jeder kann machen was er will... wenn es denn dann für jeden gilt.