Da frage ich mich wie man das ganz klar differenzieren will, ob man sich jetzt sportlich betätigt oder nicht. Wenn ich abends vom Schwimmbad heimfahre und mir das Wetter gefällt und ich noch Lust habe mich zu bewegen und ein 20km Umweg fahre und zufällig eine Sporthose trage, ist das dann sportliche Betätigung
Genau. das ist dann sportliche Betätigung.
Weitere indizien: Art des Fahrrades (Rennrad oder Cityrad), Klickpedale, Radschuhe. Auch wenn es Grenzfälle geben wird, ist die Differenzierung vermutlich meistens relativ einfach möglich.
Kann man diesen Fred eigentlich nicht mit Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
zusammenlegen?
Ich finde das ein wenig verwirrend, da es in beiden ja unmittelbar um den gleichen Vorgang geht.
Ja, bitte, sorry, hatte nicht mehr im Kopf, dass da parallel der andere Thread läuft.
Was soll der ganze Geschiss... Sollen sie es in der StVO schreiben und fertig. Oder es halt ausdrücklich nicht reinschreiben und auch fertig. Immer dieses Rumgeeier. Grundsätzlich tun viele Menschen wesentlich gefährlichere Dinge als Radfahren ohne Schutzausrüstung.
Es geht ja auch nicht, wie der Threadtitel suggeriert, um das Mitverschulden am Unfall, sondern um eine prozentuale Mithaftung an Unfallfolgen, die schwere Kopfverletzungen betreffen, die nach gutachterlicher Sicht im konkreten Fall weniger drastisch mit Helm ausfallen würden.
Zitat:
Zitat von Hafu
Genau. das ist dann sportliche Betätigung.
Weitere indizien: Art des Fahrrades (Rennrad oder Cityrad), Klickpedale, Radschuhe. Auch wenn es Grenzfälle geben wird, ist die Differenzierung vermutlich meistens relativ einfach möglich.
Dr. jur? oder doch "nur" Dr. med?
Ne, genau so isses, auch wenn's hier von mir aus nicht promoviertem Munde kommt. Das Leben ist zu vielfältig für "klare" schwarz-weiß-Regelungen, bei denen dann jeder nachvollziehbarerweise "den Einzelfall" bewertet haben möchte.
Das Gericht hat sich leider, soweit ich das sehe um eine Berwertung der Datenlage herum gedrückt.
Zu sagen, dass die "Pflicht" ein Helm zu tragen, vom subjektiven Bewusstsein der Mensch abhängt ist schon merkwürdig.
Das würde bedeuten wenn nur genug Mensch glauben würden ein Nudelsieb auf dem Kopf hilft gegen Kopfverletzungen beim Fensterpurtzen, müssten es die andere auch aufsetzen, um vollen Schadenersatz zu erhalten.
Das Gericht hatte einen Sachverhalt zu beurteilen und eben nicht über die Frage der Helmpflicht zu entscheiden. Das wäre Sache des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers. Ohne Mithaftung bestand keine Notwendigkeit für Gutachten. Offen lässt das Gericht ja gerade den "sportlichen" Fall, in dem eine Mithaftung evtl. möglich wäre und da muss man ggfls. auch nicht auf Gutachter sondern auf die SportO abstellen.
Ansonsten sind die Menschen halt nicht so blöd, wie Du sie gern hättest. Ne, ehrlich, die Nudelsiebgeschichte geht doch klar an den Realitäten vorbei. Und Gutachten kommen halt auch nicht immer zur "wirklichen Wahrheit". Gegen jedes Gutachten gibt's 'n Gegengutachten. Und letztlich geht's halt auch um die Frage, welche Maßnahmen "sozialadäquat" sind. Das ändert sich halt. Vom Gurt im Auto hab ich ja schon geschrieben. Airbag oder "Gurte hinten" wurden auch nach Einführung der Gurtpflicht als "übertrieben" beurteilt. Klar hätte zu der Zeit keiner über ne Mithaftung diskutiert. Sähe heute völlig anders aus. Ähnlich beim Schifahren: Ich bin ca. 45 Jahre ohne Helm gefahren und ca. 35 Jahr hätte die Leute mit als Angeber ausgelacht, wenn ich einen getragen hätte. "oh, Franz Klammer, oder?" Und wenn Du heute auf ne Piste gehst, sieht's eher anders herum aus.
Für die Jungspunde: "Da Franzl" war mal'n guter österreichischer Abfahrer. Der Spruch in Österreich wäre in D ungefähr mit dem Ruf nach Beckenbauer oder Uwe Seeler im Finale zu vergleichen.
Das Gericht hatte einen Sachverhalt zu beurteilen und eben nicht über die Frage der Helmpflicht zu entscheiden. Das wäre Sache des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers. Ohne Mithaftung bestand keine Notwendigkeit für Gutachten. Offen lässt das Gericht ja gerade den "sportlichen" Fall, in dem eine Mithaftung evtl. möglich wäre und da muss man ggfls. auch nicht auf Gutachter sondern auf die SportO abstellen.
Mit der SportO hat es zu tun, wenn es um einen WK geht.
Im sportlichen Training hat es mit der SportO nichts zu tun.
Der Fall sportliches Fahren steht in der Bewertung durch das Gericht aus, auch wenn einige hier als Orakel vorangehen und glauben es könnte dann nur ein Urteil geben.
Zitat:
Gegen jedes Gutachten gibt's 'n Gegengutachten.
Hast du ein Handy, hast du ein Auto, hast du ein Carbonrad?
Nach welchen Gesichtspunkten willst du die entwickeln, wenn nicht nach wissenschaftlichen?
Beim der Beuurteilung von Fahrradhelmen lassen wir es dann aber beim gesunden Menschenverstand?
Sorry da komm ich nicht mit, da fehlt mir wohl das Esoterik Gen.
Es geht auch nicht um Gutachten im Sinne. dass jemand meint wie es wohl wäre, es geht um harte Daten.
Ein Beispiel: Vor 30 Jahren gab es selbst bei Kinder so gut wie keines was einen Helm hatte. Heute tragen Kinder praktisch flächendeckend Helm. Sagen wir mal 70%. Wenn ich dann keine signifikante Änderung der Unfallfolgen nachweisen kann, bei so einer großen Durchdringung einer Sicherheitseinrichtung, dann muss man sich doch fragen: Was bringts?
Also zumindes die Frage muss doch einem rational denken Menschen erlaubt sein, ohne dass man gleich als Helmgegnerspinner bezeichnet wird, Und dann hätte ich auf die Frage gerne eine annähernd nachvollziehbare Antwort und nicht nur die ewig gleich Leier, vom Unfall bei dem mal ein Helm gebrochen ist.