Zitat:
Zitat von Jahangir
er könnte ziemlich schnell Freigang bekommen und tagsüber beim FC Bayern trainieren und am WE zu den Spielen. Da ist der Strafvollzug nicht so starr.
|
Da hab ich jetzt so meine Zweifel.
Aus dem Bauch heraus (ich bin kein Ausländerrechtler): Die Höhe der Strafe dürfte ein absoluter Abschiebungsgrund sein. D.h., da gibt es gar keinen Ermessensspielraum.
Nun ist es aber, jedenfalls im Strafvollzug in Baden-Württemberg und Bayern (

) so, dass Leuten, denen die Abschiebung so gut wie sicher ist, fast nie Freigang gewährt wird.
Betonung auf fast. Möglich ist es schon. Aber nicht ganz so einfach.