§ 1 AGG
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,
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2. maennlich,
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des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
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3. jung (max. Anfang 30) und
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des Alters oder der
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4. kinderlos
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sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Trifft das AGG zu?
Ich denke mal wenn sich ein (Semi-)Profi meldet, dann fällt das ja schon in den Anwendungsbereich.
Tolle Idee, ich finde die Einschränkungen aber schade (nicht wegen dem AGG), da Kommunikation eh nicht persönlich läuft kann ich Kriterien nur bedingt nachvollziehen. Aber was solls, wer die Party gibt, darf sich aussuchen wen er einlädt.