Zitat:
Zitat von Stefan
... Die Rechtslage hat sich zwar durch die DSGVO geändert, aber auch in der Zeit zwischen dem DLF-Artikel und der DSGVO hatte sich an der Veröffentlichungspraxis wenig geändert.
[b]Dopingsünder-Liste gehört ins Internet
NADA ignoriert Rechtslage
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Der Artikel ist von 2010 und repräsentiert die damalige Rechtsprechung und Rechtspraxis. Zumindest bis vor ein oder zwei Jahren haben ja viele Verbände inlusive DTU (und deren Landesverbände) auch unabhängig von der Handlungspraxis der NADA gesperrte Sportler inklusive Klarnamen und Vergehen veröffentlicht.
Mit der nationalen Umsetzung der EU-DSGVO im vergangenen Jahr haben sich die juristischen Rahmenbedingungen aber schon gravierend verändert. Insbesondere die Implementierung von Busßgeldern in erheblicher Höhe (je nach Schwere des Verstoßes bei Unternehmen bis 4% des Jahresumsatzes) hat dazu geführt, dass eine ganz andere Sensibilität für das Thema entstanden ist.
In unserem Unternehmen wird mittlerweile ganz anders mit Daten umgegangen als noch vor ein paar Jahren und das dies innerhalb der Verbände auch der Fall ist, ist wenig verwunderlich.