Nach dem neuen Gesetz sind übrigens auch jetzt noch nicht alle Doper strafbar und noch nicht einmal jedes Doping verboten:
Strafbar und verboten wird das Doping zudem erst, wenn ich "Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports" bin. Dass heißt, dass die meisten hier, solange sie nicht "als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen", als AK-Athleten munter weiter dopen könnten, ohne sich strafbar zu machen (!).
In diesem Punkt Teile ich Deine Auffassung nicht, dies wird allerdings vielfach so falsch dargestellt.
Verboten ist Doping nach dem Entwurf für alle, lediglich die mögliche Freiheitsstrafe gilt nur für Spitzensportler. Diese Unterscheidung halte für mehr als nur eine Spitzfindigkeit.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Falsch: Gegen die Doper selbst hielt das AMG keine Strafvorschriften vor (es sei denn, sie wären so blöd gewesen, sich "nicht geringe Mengen" zu Hause hinzulegen). Gegen Händler, Ärzte und sonstige Hintermänner gab es auch bislang schon zahlreiche Strafverfahren.
Wenn man dem Bericht über das Doping in Westdeutschland glauben schenken kann, muss man davon ausgehen, dass die Händler, Ärzte und sonstigen Hintermänner in fast allen Fällen sehr glimpflich davon gekommen sind. Es gibt einige sehr prominente Beispiele, teilweise mir Todesfolge, wo Spitzensportärzte hinterher einfach so weiterarbeiteten und weit davon entfernt waren in den Knast zu gehen oder gar anderweitig belangt zu werden.
Ich glaube ebenfalls, dass der hinter dem Doping stehenden Kriminalität in der Vergangenheit sehr wenig Beachtung geschenkt wurde. Wer besorgt denn zB die Sachen, für die man ein Rezept braucht, wo kommen sie her, wer ist involviert usw und sofort. Bis es zum Dopingvorgang an sich gekommen ist, wurden da sicher mehrere Rechtsverstöße begangen.
In diesem Punkt Teile ich Deine Auffassung nicht, dies wird allerdings vielfach so falsch dargestellt.
Verboten ist Doping nach dem Entwurf für alle, lediglich die mögliche Freiheitsstrafe gilt nur für Spitzensportler. Diese Unterscheidung halte für mehr als nur eine Spitzfindigkeit.
§ 3
Selbstdoping
(1) Es ist verboten,
1. ein Dopingmittel, das ein in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, oder
2. eine Dopingmethode, die in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführt ist, ohne medizinische Indikation bei sich in der Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwenden zu lassen.
Der Wortlaut der neuen Vorschrift ist eindeutig: Voraussetzung für die Strafbarkeit ist die "Absicht, sich im sportlichen Wettkampf einen Vorteil zu verschaffen".
Eine strafbarkeitsbegründende Interpretation über den Gesetzeswortlaut hinaus ist im Strafrecht - schon verfassungsrechtlich - nicht zulässig.
Und ist das OK oder nicht? Bei der Beantwortung dieser Frage sollte man beachten, dass auch bei "normalen Drogen" wie Alkohol oder Heroin vollkommen verschiedene Akzeptanzen bestehen. Biertrinken darf man, einen Joint rauchen nicht.
Sollte man das Doping eines Bodybuilders, der nicht an Wettkämpfe teilnimmt, strafrechtlich in Ruhe lassen oder nicht?
Im übrigen danke Frank65, für deine Erläuterungen.
Ob man das politisch gut oder schlecht findet, ist die eine Frage. Da würden mich Eure Meinungen auch mal interessieren. Ich selbst bin (berufs-)politisch ein großer Verfechter von Selbstbestimmung und allgemeiner Handlungsfreiheit und deshalb immer sehr kritisch gegenüber (fast) aller Bevormundung durch Strafgesetze (jedenfalls, solange ich damit keinen anderen, sondern nur mich selbst schädige).
Dass die Fassung des Gesetzes jetzt so ausgefallen ist, hat aber wohl mehr mit allgemeiner Gesetzessystematik und verfassungsrechtlichen Prinzipien und Freiheitsrechten zu tun. Jedes die Freiheit des Einzelnen einschränkende Gesetz - und insbesondere Strafgesetze - muss sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verfassungsrechtlich gewährleisteten Handlungsfreiheiten (wozu auch das Recht auf Selbstgefährdung gehört) des Einzelnen messen lassen. Deshalb ist es zum Beispiel auch nur als Körperverletzung strafbar, andere zu schlagen, mir selbst kann ich so lange vor den Kopf hauen, wie ich will, ohne mich strafbar zu machen. (Im Übrigen ist es deshalb - im Gegensatz zu dem, was Du schreibst - auch erlaubt, einen Joint zu rauchen. Ich darf ihn nur nicht besitzen, aber z.B. straflos mitrauchen, wenn ein anderer ihn dreht und anzündet, aber das führt im Einzelnen hier zu weit, was man da genau darf und was nicht ).
Die Fassung des Anti-Doping-Gesetzes mit der Straffreiheit für Nicht-Spitzensportler und dem fehlenden Verbot für Nicht-Wettkämpfer ist jedenfalls diesem Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet, um die rechtlichen Grenzen einer Strafnorm einzuhalten.
......Die Fassung des Anti-Doping-Gesetzes mit der Straffreiheit für Nicht-Spitzensportler und dem fehlenden Verbot für Nicht-Wettkämpfer ist jedenfalls diesem Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet, um die rechtlichen Grenzen einer Strafnorm einzuhalten.
alles andere käme ja auch dem ende des sportes in deutschland gleich. wie soll man breitensportler dazu zwingen sich mit nada-richtlinien, verbotslisten usw auseinanderzusetzen, bei jeder erkrankung nada-konforme medikamente zu suchen.......
Ich sehe das im Grundsatz wie Du: nur das regeln, was notwendig ist, so wenig Staat wie möglich.
Über das Schädigen Dritter durch Dopen ist ja schon wiederholt diskutiert worden. Ich fühle mich auch als mittelmäßiger AK Athlet auf Platz 743 durch einen Doper auf Platz 741 geschädigt.
Insofern bin ich pro Doping Gesetz und hätte mir gewünscht, dass die Strafandrohung sich nicht nur auf Spitzensportler beschränken würde.
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Und tschöh
Matwot
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Geändert von matwot (14.11.2014 um 14:30 Uhr).
Grund: Schxxx ipad