Wie kommst du darauf, dass implikiert würde, dass keiner der Autoren irgendeine relevante Kompetenz besäße? Alternative Lesarten sind: Einige der Beteiligten würden keine solche Kompetenz besitzen; Zu viele der Beteiligten würden keine solche Kompetenz besitzen.
Man kann meinen, dass Kaube sonst "unter anderem von" oder "vor allem von" schreiben würde. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, warum Kaube darauf verzichtet: Er könnte aus stilistischen Gründen die stärkere Formulierung gewählt haben. Er könnte der Auffassung sein, dass die meisten FAZ-Leser schon wissen würden, dass auch einige Ökonomen unterschrieben haben. Er will sich nicht genau festlegen, was für ihn eine relevante Kompetenz wäre, sondern nur klare Fälle von ersichtlicher Nicht-Kompetenz aufzeigen.
Er erwähnt auch nicht, dass 26 Professoren beteiligt waren, von denen er nur 4 ausgewählt und diese auch noch alle in den Plural gesetzt hat.
Das ist eine grobe Verfälschung der Tatsachen.
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Dann bitte ich um Entschuldigung. Ich hatte Ihn so verstanden, dass du einen Einwand, dass etwas mit dem GG nicht vereinbar sei, ins lächerliche gezogen hast. Es gehe ja schliesslich um die Gesundheit aller, da soll man sich mal nicht so haben.
Ich freue mich darauf zu erfahren wie es gemeint war =)
Ja schon verrückt, diese Leute, die in Krisenzeiten immer mit diesem blöden Grundgesetz um die Ecke kommen.. Es ist doch für ein größeres Ziel, da müssen Grundrechte mal hinten anstehen.
Das GG gibts übrigens auch im Internet in gänze nachzulesen, da steht nix vonwegen "Gilt nur wenn es gerade passt".
Wenn du dir mal das Grundgesetz durchliest wirst du feststellen, dass unter vielen Artikeln folgender Satz oder eine abgewandelte Form steht:
dieses Recht kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
Hier zum Beispiel sogar explizit auf einige aktueller Regelungen
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Das soll nicht heißen, dass ich es gut finde wenn in der aktuellen Situation Grundrechte eingeschränkt werden, ich wollte nur zeigen dass man nicht immer mit dem Grundgesetz gegen aktuelle Maßnahmen argumentieren kann.
Es geht möglicherweise darum, dass dieser Fall als Einfallstor genutzt wird und es langfristig Standard wird, dass du in verschiedenen Bereichen getrackt wirst.
Mh, na wenns mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, sollten wir wohl doch einfach alle rausgehen, uns fröhlich gegenseitig anstecken und mal schauen, wer am Ende übrig bleibt. Ich meine immerhin ist das unser Recht, also sollten wir das auch nutzen! *Ironieende
Nur noch mal als Erinnerung, es geht am Ende um unser aller Gesundheit. Klar ist das Risiko für den einzelnen vllt überschaubar, aber niemand kann vorhersehen, wie der Krankheitsverlauf bei einem selbst sein wird und ob man am Ende vllt selber (oder Personen aus dem näheren Umfeld) zu den Konkurrenten um eine entsprechende Behandlung zählen würde.
Du reisst meine Aussage komplett aus dem Zusammenhang. Auf dieser Basis erübrigt sich jede Diskussion.
Wenn du dir mal das Grundgesetz durchliest wirst du feststellen, dass unter vielen Artikeln folgender Satz oder eine abgewandelte Form steht:
dieses Recht kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
Hier zum Beispiel sogar explizit auf einige aktueller Regelungen
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Das stimmt - Wichtig ist eben hierbei, dass es eines Gseetzes bedarf, welches vom Parlament verabschiedet wird. Und eben nicht mit Verordnungen durch den Gesundheitsminister oder gar das RKI getan ist. Darüberhinaus muss eine Verhältnismässigkeit bestehen, und die ist dauerhaft zu überprüfen.
Ich bin weder ausgewiesener Juraexperte, noch Experte beim Thema Epidemien. Mir stösst es allerdings sauer auf, wenn unter Berufung auf ein "höheres Ziel" und möge dieses noch so hoch sein, genervt darauf reagiert wird wenn jemand sagt, dass man das Thema Grundgesetz vllt nochmal mit in den Diskurs aufnimmt =)
Ich sehe die App eher als zusätzlichen persönlicher Schutz, auch wenn die jetzige Version noch so ihre Probleme hat. Wenn das ganze vorbei ist werde ich sie wieder löschen.
Es gibt keine jetzige Version.
Die bisherige "Datenspende"-App ist etwas völlig anders als PEPP-PT.
(Oder sprichst Du von einer mir unbekannten Testversion von PEPP-PT?)
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