den tatsächlichen Vereinen mit einem Zaunpfahl (in Form eines so ausgestalteten Meldebogens!) die Botschaft zuwinken: "Meldet dem Bayrischen Landessportverband die großen Zahlen und uns gegenüber reichen die Startpassinhaber-Zahlen!"
Interessanterweise sind ja laut Satzung (§9) die BLSV-Zahlen für die Abgaben der Vereine/Mitglieder an den LV massgebend. Hier wäre sicher auch mal ein Blick in den Kassenbericht oder eine Nachfrage beim Kassenwart des eigenen Vereins interessant, ob der BTV von seinen Vereinen auch nur für die Startpassinhaber Kohle will oder für alle (BLSV-)gemeldeten Mitglieder.
Interessanterweise sind ja laut Satzung (§9) die BLSV-Zahlen für die Abgaben der Vereine/Mitglieder an den LV massgebend.
Nein, da steht doch eine Einschränkung: "soweit keine eigenen Erhebungen zur Verfügung stehen".
Würde die BLSV-Zahl herangezogen, die ja auch gegenüber der DTU maßgeblich ist, gäbe es den Konflikt doch überhaupt nicht. Und der oben erwähnte Verein würde sicherlich nicht versehentlich alle Mitglieder als Triathleten melden (und zahlen!), wenn es in Wirklichkeit nur eine Handvoll gibt.
Nein, da steht doch eine Einschränkung: "soweit keine eigenen Erhebungen zur Verfügung stehen".
Stimmt, den zweiten Satz hatten wir ja auch schonmal...
Zitat:
Zitat von HeinB
Würde die BLSV-Zahl herangezogen, die ja auch gegenüber der DTU maßgeblich ist, gäbe es den Konflikt doch überhaupt nicht. Und der oben erwähnte Verein würde sicherlich nicht versehentlich alle Mitglieder als Triathleten melden (und zahlen!), wenn es in Wirklichkeit nur eine Handvoll gibt.
Würde mich dennoch mal interessieren, wie die Abgabenpolitik zwischen LV und den Vereinen ist. Vor allem, da die Stimmenverteilung anhand der BLSV-Zahlen ermittelt wird.
Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen.
Deshalb war für mich eigentlich der logische Schluss, dass für die Mitglieder, anhand derer die Anzahl der Deligierten berechnet werden, auch Beiträge gezahlt werden müssen.
Bitte die aktuelle bayrische Abgaben- und Gebührenordnung reinstellen
Liebe BTV-User dieses Forums, leider finde ich keine Abgaben- und Gebührenordnung des BTV auf der offiziellen Seite, denke aber, dass es so etwas wohl geben muss. Wer dieses Dokument hat, möge es mal hier abbilden, hochladen - vielen Dank!
Spricht auch für sich, keine aktuelle Abgaben- und Gebührenordnung als Download etc. bereit zu stellen - klickt man auf andere LV-Homepages, wird man eindeutig transparenter informiert ...
Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen.
Halte ich für Problematisch, wenn Mitglieder, die keine Beiträge zahlen, Stimmberechtigt sind auf der LV. Auch wenn es so in der Satzung steht, ist wie in dem gezeigten Beispiel des VfB Rehau, damit eine Verzerrung der Stimmgewichte möglich. Das hat bei einer Überprüfung vor Gericht eine große Wahrscheinlichkeit gekippt zu werden. Hier muß mittelfristig ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden. So etwas ist in der Kürze nicht mehr realisierbar, da es rechtzeitig avisiert werden muß.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Wenn dem so wäre, dass die Abgaben der Vereine an den LV nur für Startpassinhaber erfolgen, würde da ja bedeuten, dass die hier verlinkte Stimmenverteilung falsch wäre, da dadurch ja Mitglieder der Vereine vertreten werden, die nach Zählart des BTV gar keine BTV-Mitglieder sind, da sie keine Beiträge zahlen.
Mitglied im BTV sind laut Satzung die ihm beigetretenen Vereine und dessen Mitglieder, bzw. die Mitglieder der Triathlon-Abteilung des Vereins.
Halte ich für Problematisch, wenn Mitglieder, die keine Beiträge zahlen, Stimmberechtigt sind auf der LV. Auch wenn es so in der Satzung steht, ist wie in dem gezeigten Beispiel des VfB Rehau, damit eine Verzerrung der Stimmgewichte möglich. Das hat bei einer Überprüfung vor Gericht eine große Wahrscheinlichkeit gekippt zu werden. Hier muß mittelfristig ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden. So etwas ist in der Kürze nicht mehr realisierbar, da es rechtzeitig avisiert werden muß.
Deshalb meine Frage. Ich ging einfach mal davon aus, dass die Vereine für diese Mitglieder auch Beiträge zahlen, da ich sonst auch die von dir genannten Probleme sehe.
Wenn das so gehandhabt wird, dass für alle Mitglieder Beiträge erhoben werden, wäre ja abstimmungstechnisch formal alles im grünen Bereich. Dann würde sich nur die Frage stellen, warum der BTV damit ein Problem hat, diese Beiträge auch an die DTU weiterzugeben.
Zitat:
Zitat von HeinB
Mitglied im BTV sind noch viel mehr, nämlich laut Satzung die ihm beigetretenen Vereine und dessen Mitglieder. Bei einem Sportverein mit mehreren Sparten also auch die Fußballer usw. Damit ist es dann nur logisch, dass nicht für jedes Mitglied bezahlt werden muss.
Laut Satzung:
(1) Mitglieder sind die dem BTV und dem BLSV angeschlossenen Triathlonvereine, Ausdauersportvereine und Triathlon- bzw. Ausdauersportabteilungen und deren Mitglieder.
Es wird unterschieden zwischen reinen Triathlonvereinen und Triathlonabteilungen großer Sportvereine (zumindest lese ich das so). Würde ja auch keinen Sinn machen, wenn gleich der ganze Stammverein Mitglied ist.