Zitat:
Zitat von TomX
Das ist ziemlich einfach:
- vorsichtshalber (nochmals?) eine kurze Frist setzen
- dann ausführen lassen
- dem Vermieter Kopie der Rechnung schicken und dazuschreiben, dass der Betrag von der nächsten Miete abgezogen wird (also ("aufrechnen")
- Mit einer solchen forderung kann übrigens auch dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn im Mietvertrag ein Aufrechnungsverbot enthalten sein sollte.
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Aaach, so umständlich handhaben wir das hier nicht.
Ich könnte prinzipiell jemanden beauftragen, der das macht und würde die Kohle von meiner Vermieterin problemlos wiederkriegen. Ich hätte aber aus bestimmten Gründen gerne, dass der Spezialist das macht, der die Gas-Wasser-Sch... für die immer macht und der ist halt ein wenig busy.
Iss ja nedd so, dass noch gar nix passiert wär, aber es geht halt schleppend, weil ich oft auch nedd zuhause bin, wenn der kann.
Man gewöhnt sich auch dran;- hat schon gewisses Flair, wenn man nedd einfach den Hahn aufdreht und es kommt warmes Wasser...
Doofer isses, dasses nu zu keinen Shamals noch ne frische Handgurke auf Auto, Küche und Bad obendraufgibt...
Vielleicht grab ich aber auch einfach das alte Siemens S25 nochmal aus, das hatte immer so schön schrilles Klingeln...

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