Wenn dann beide die gleichen Steuern zahlen, frage ich mich, warum meine Kollegen mit Steuerklasse 3 nur die Hälfte (oder weniger) an Steuern auf der Abrechnung haben.
Das wird am Jahresende beim Einkommenssteuerjahresausgleich aufgerechnet.
Dein Kollege erhält quasi jeden Monat nen kleinen "Kredit" vom Finanzamt. Wenn er aber nicht aufpasst oder wenig abzugsfähige Kosten hat, wird er Steuern nachzahlen dürfen.
Nochmal: Die Höhe der letztendlich zu zahlenden Steuern ist unabhängig von der Steuerklasse.
Ehepaare können ggf. (bei günstiger Verteilung des EK auf dei Partner) vom Ehegattensplitting steuerlich profitieren.
Eltern können ggf. (bei passenden EK Verhältnissen) durch den Kinderfreibetrag steuerlich profitieren.
Die Steuerklassen sind nur entscheidend für die monatliche Abrechnung. Am Ende des Jahres, bei der Abgabe der ESt-Erklärung ist es völlig wurscht, welche Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte steht. Die Kollegen mit der Klasse 4 werden am Jahresende wohl was rausbekommen.
Und das ist auch der Grund, warum ein Ehepaar mit den Steuerklassen 3 und 5 VERPFLICHTET ist, eine Jahreserklärung abzugeben.
So langsam verstehe ich gar nichts mehr.
Ich bekomme bei der Steuererklärung nur das anteilig wieder, was ich "einkommenmindert" einsetzen kann.
Die Kollegen mit den weniger Steuern müssen aber auch nicht nachzahlen.
Wo ist mein Denkfehler oder drücke ich mich so krumm aus?
So langsam verstehe ich gar nichts mehr.
Ich bekomme bei der Steuererklärung nur das anteilig wieder, was ich "einkommenmindert" einsetzen kann.
Die Kollegen mit den weniger Steuern müssen aber auch nicht nachzahlen.
Wo ist mein Denkfehler oder drücke ich mich so krumm aus?
Es behauptet auch niemand, dass das deutsche Steuerrecht einfach ist. Glaub mir, das Steuerberater-Examen war kein Spaß! Ich verweise nochmal kurz auf das Posting von Helmut S (#433). Er hat sich wohl etwas deutlicher ausgedrückt als ich
So langsam verstehe ich gar nichts mehr.
Ich bekomme bei der Steuererklärung nur das anteilig wieder, was ich "einkommenmindert" einsetzen kann.
Auch das nicht wirklich. Du bekommst nichts "wieder". Du kannst ggf. Kosten so geltend machen, dass sie Dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Aber vielleicht meisnt Du das mit "anteilig"? Anschließend (nach der Minderung) wird die Steuer berechnet.
Dein Brutto Gehalt ist nicht Dein zu versteuerndes Einkommen, falls die Begriffsverwirrung hier liegt.
Zitat:
Zitat von Volkeree
Die Kollegen mit den weniger Steuern müssen aber auch nicht nachzahlen.
Dann haben sie wahrscheinlich ne Menge an abzugsfähigen Kosten oder der V-er Partner verdient gar nicht so wenig und bezahlt deshalb monatlich im Voraus ne Menge an Steuern (eigentlich zuviel).
Gibt es eine rechtsverbindliche Definition dieses Begriffs?
Ich würde es so definieren, dass Leute gar nichts in die gemeinsame Kasse einzahlen und nichts gegen diesen Zustand tun. Weiter gehören die dazu, die das Sozialsystem "austricksen".
Dann wäre jemand, der sein Konto um 10000 Euro im Monat z.B. mit der Spekulation in Öl, Getreide, Kaffee u.a. mit wenigen Transaktionen u. geringem Arbeitsaufwand (1 Klick am PC bedient halt viele Nullen gleichzeitig ;-) ) auffüllt und der die Steuern bezahlt, kein "Schmarotzer" ? Er "arbeitet" halt gut als Spekulant :-) (Genauso wie einige namhafte Institutionen) .
So langsam verstehe ich gar nichts mehr.
Ich bekomme bei der Steuererklärung nur das anteilig wieder, was ich "einkommenmindert" einsetzen kann.
Die Kollegen mit den weniger Steuern müssen aber auch nicht nachzahlen.
Wo ist mein Denkfehler oder drücke ich mich so krumm aus?
Natürlich hat dein Kollege andere Abzüge auf seinem Lohnzettel. Wenn seine Frau nicht arbeitet müsste er ja aufs Jahr gerechnet auch das doppelte Einkommen haben um pro Person auf die gleichen Abzüge zu kommen