In der Regel gehts dann auf das Mordmerkmal Heimtücke. Die Frau wird ja sicherlich unter einem Vorwand in den Wald gelockt worden zu sein, um sie zu schlachten.
Die ist ja auch lediglich die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag.
Die Haftbefehle wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes und gemeinschaftlichen Schwangerschaftsabbruches erlassen.
In das Wäldchen fuhren sie mit der Frau mit einem Mietauto.
Hier wieder mal ein gutes Beispiel, warum es zu Widerständen gegen Asylbewerber kommt. Bitte mich jetzt nicht in irgendeine Ecke schieben, aber kann man sich in einem fremden Land, das einem Asyl gewährt, nicht benehmen?
Ich mag generell die Tendenz nicht, dass Meinungsbildung durch selektive Auswahl der publizierten Fakten betrieben wird. Genausowenig begrüße ich, dass es mittlerweile alltäglich ist, dass Zeitungsartikel komplett mit wertenden Aussagen durchsetzt sind. Früher wäre vieles davon maximal als Kommentar durchgegangen.
Welche Fakten hättest du denn noch gerne? Wo er wohnt? Ob er bi oder rein hetero ist? Was er gelernt hat? Welche Noten in der Schule?..................
Die Frage ist doch und darauf zielt ja auch dieser Pressekodex;
Was ist relevant für die Tat? Möglicherweise ist das ausländersein für die Tat völllig irrelevant und dann würden damit dass er auf das ausländisch sein reduziert wird, nur Ressentiments gegen andere Ausländer geschürt.
Gegen das was ich unterstrichen haben geht es ja. Es geht nicht darum den Täter zu schützen, es geht darum andere Menschen zu schützen, die sich genauso wie bei den Attentaten in Paris nicht jeden Tag rechtfertigen müssen, dass Türken (ganz wenige) Ehrenmorde begehen, bzw. Muslime Karikaturisten mit Kalaschnikows niedermähen, wenn sie gerade nichts anderes zu tun haben.
Im übrigen heißt die Frau angeblich Maria, ist also eher Deutsche. Ein Ehrenmord nach türkischem Verständnis dürfte damit eher ausgeschieden sein.
Ich bin kein Jurist, also möge man mir bitte verzeihen, wenn folgendes falsch ist: Der Begriff "Mord" und das zugehörige Strafmaß setzen niedrige Beweggründe voraus. Ein Beispiel wäre Habgier. Ich weiß nicht, ob ehrlich empfundener religiöser Wahn ebenfalls regelmäßig zu den niedrigen Beweggründen zählt.
Grüße,
Arne
Ich bin auch kein Jurist. Meine Aussage spiegelt einfach meine persönliche Auffassung: es gibt keinen "weniger schlimmen" Grund, einen Menschen vorsätzlich umzubringen oder schwer zu verletzen (keine Notwehr). Religiöse Gründe hierfür haben für mich nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun; ob niedere Beweggründe, Fanatismus oder geistige Verwirrung - die restliche Menschheit muß gleichermaßen vor solchen Menschen geschützt werden. Ich vermute, die juristische Wirklichkeit sieht viel komplizierter aus.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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Aus welchen Gründen ein Kumpel (aus einer deutschen Familie) mitmachte, statt vom Mord abzuhalten, erscheint mir auch sehr aufkärungsbedürftig. Viele offene Fragen ....
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Der deutsche Mittäter posiert auf diesem Foto mit einem Hells Angels Supporter T-Shirt und quarzsandgefüllten Handschuhen.
Vermutlich wissen beide nicht, was es bedeutet, das Leben anderer Menschen zu achten und zu schützen, und müssen in meinen Augen eine schwerste Persönlichkeitsstörung (Psychopathologie) haben (bei voller Schuldfähigkeit, juritisch gesehen).
Wer sich etwas näher und fundierter über die Funktion des Krieges gegen den Terrorismus für Frankreich (und die USA) in der Sahara informieren möchte, dem sei diese aktuelle, spannende, informative Dokumentation über den Ressourcenkrieg in der Sahel Zone in Afrika empfohlen und über die Militarisierung dieser Region: Arte Mediathek, Schattenkrieg in der Sahara.
Wer sich etwas näher und fundierter über die Funktion des Krieges gegen den Terrorismus für Frankreich (und die USA) in der Sahara informieren möchte, dem sei diese aktuelle, spannende, informative Dokumentation über den Ressourcenkrieg in der Sahel Zone in Afrika empfohlen und über die Militarisierung dieser Region: Arte Mediathek, Schattenkrieg in der Sahara.