Auf normaler Land-/Bundesstrasse kann auch ein einzelner Radfahrer mit dem geforderten Mindestabstand nur über die Gegenfahrbahn überholt werden. Bei zwei Radfahrern nebeneinander ist das ganz genauso, es stellt also keine Behinderung dar, wenn man nebeneinander fährt.
Anders auf schmalen Strassen, ist die Strasse nur 4-5m breit, dann können nebeneinander fahrende Radler nicht mehr überholt werden, ein einzelner aber schon. In diesem Fall wäre es eine Behinderung des schnelleren Verkehrs.
Meine Erfahrung ist, dass das unabhängig von Straßenbreite und Breite oder Anzahl der Radfahrenden meistens eine Frage der Motivation und Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist.
So gibt es Autofahrer:innen, die auf enger Fahrbahnbreite vorsichtig und unter Reduktion des Tempos an einem vorbeifahren, während andere ohne Not unter Hupen und einem belehrenden „da ist ein Radweg, du Schlampe“ eng an einem vorbeirasen, obwohl die übrigen drei Spuren der Fahrbahn komplett frei sind.
Ebenso wie meistens nicht nur die Anzahl der Schwimmer:innen auf einer Bahn determinierend dafür ist, wie oft man im Wasser auf die Fresse bekommt, sondern auch wieder die Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit drei umsichtigen Mitschwimmer:innen kann es potentiell angenehmer sein, als mit einem einzigen gnadenlosen Delfin-Testosteronbomber oder einer einzigen bräsig-ondulierten Rückenschwimmrentnerin mit Haarsprayaroma.
Meine Erfahrung ist, dass das unabhängig von Straßenbreite und Breite oder Anzahl der Radfahrenden meistens eine Frage der Motivation und Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist.
So gibt es Autofahrer:innen, die auf enger Fahrbahnbreite vorsichtig und unter Reduktion des Tempos an einem vorbeifahren, während andere ohne Not unter Hupen und einem belehrenden „da ist ein Radweg, du Schlampe“ eng an einem vorbeirasen, obwohl die übrigen drei Spuren der Fahrbahn komplett frei sind.
Ebenso wie meistens nicht nur die Anzahl der Schwimmer:innen auf einer Bahn determinierend dafür ist, wie oft man im Wasser auf die Fresse bekommt, sondern auch wieder die Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit drei umsichtigen Mitschwimmer:innen kann es potentiell angenehmer sein, als mit einem einzigen gnadenlosen Delfin-Testosteronbomber oder einer einzigen bräsig-ondulierten Rückenschwimmrentnerin mit Haarsprayaroma.
Ist auch meine Erfahrung, und das Verhalten im Verkehr spiegelt die Grundhaltung in der Gesellschaft wieder, und die wird nicht unbedingt besser. Bei uns gibt es auch regionale Unterschiede. Ich war angenehm überrascht dass in der Steiermark die Autofahrer beim Überholen weitläufig auf die Gegenfahrbahn ausweichen - für den Autofahrer kein Mehraufwand und für den überholten Radfahrer sehr angenehm. In Niederösterreich wird großteils viel knapper und schneller überholt und oft mit hupen.
Meines Wissens nach durften sie das schon immer, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Um dieses Recht klarer zu formulieren, wurde der entsprechende Satz im Gesetz ganz sachte umformuliert, meint aber dieselbe Sache.
Aktuelle Fassung: Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.
Alte Fassung: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Ah, ok. Verstehe dann nicht weshalb ich Anschiss von der Polizei bekam, als ich mit einem Freund auf komplett leerer Landstraße, die mehr als breit genug war, nebeneinander fuhr. Das war 2020, und der Polizeiwagen das einzige Fahrzeug weit und breit.
Ah, ok. Verstehe dann nicht weshalb ich Anschiss von der Polizei bekam, als ich mit einem Freund auf komplett leerer Landstraße, die mehr als breit genug war, nebeneinander fuhr. Das war 2020, und der Polizeiwagen das einzige Fahrzeug weit und breit.
Weil selbst viele Polizisten keine Ahnung von der STVO haben. Iss so.
Und die normale Nutzung der Straße durch Radfahrer, die nebeneinander fahren dürfen, s. Gesetz ist noch keine Behinderung.
Zu einer Behinderung wird das Ganze nur, wenn die Radler z.b. eine ewig lange Schleppe von Autos hinter sich her ziehen.
Z.b. mal Warten für 30 sec. hinter Raldern bis man um die nächste Kurve rum ist, wo genug Sicht ist, das überholt werden kann, das ist keine Behinderung. Oder eine schmale Straße bergauf.
Dass ist die Rechtslage, die natürlich auch den Radler nicht daran hindert, trotzdem mal rüber zu fahren oder bergauf in die nächste Lücke um die Autos hinter ihm durchzulassen. Ein Anrecht, dass das sofort passiert hat ein Autofahrer aber nicht.
Das sollte man bei der Diskussion vielleicht auch ein bisschen auseinander halten. Viele Autofahrer (und auch mal Radler) pochen auf Rechte die sie nicht haben.
Ich selbst muss nach Hause jeden Tag einen steilen Berg hoch, wo es wg. parkenden Autos nur einspurig ist. Ich fahr teilweise sogar auf den Bürgersteig um die Autos vorbei zu lassen.
Wenn aber einer hupend von hinten kommt und versucht mich von der Straße zu drängen, werde ich bockig
Ah, ok. Verstehe dann nicht weshalb ich Anschiss von der Polizei bekam, als ich mit einem Freund auf komplett leerer Landstraße, die mehr als breit genug war, nebeneinander fuhr. Das war 2020, und der Polizeiwagen das einzige Fahrzeug weit und breit.
Das ist recht einfach zu erklären. Streifenpolizisten sind keine Juristen & unschwer zu merken, KfZ-Lenker.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.
Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.
Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.
Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt.
Genau!
Indessen: weil ich sowohl alt als auch spießig bin und noch dazu unvernünftig und soziophob, bewege ich mich gelegentlich sogar jenseits dessen, was das Gesetz so hergibt.
In einer akuten Situation vitaler Bedrohung bin ich als der lebende Beweis für die Existenz des Freudschen Todestriebes anzusehen, wenn ich dem GTI-Fahrer auf dessen Attacke hin kurzerhand den langen Finger zeige.
Das ist mit Sicherheit etwas gefährlich und unter Umständen auch ein wenig dumm, bewahrt mich aber mittelfristig vor der Entwicklung eines stressassoziierten Magengeschwürs, welchem anheimzufallen ich immer genau dann bedroht bin, wenn ich neutestamentarische Milde walten lasse und schneidende Kommentare im Stil von „benutz den Radwege, Du Schlampe“ unkommentiert lasse.
Aber in der Theorie hast Du völlig recht. In einer idealen Welt, in der man nicht auf dem Weg zur Arbeit geschnitten, angehupt und beschimpft wird, praktiziere ich nicht nur kadavertreue Gesetzesadhärenz, sondern bin noch dazu noch von ausgesuchter Höflichkeit.