Auch wenn der Pokal seine eigenen Gesetze hat und es sicherlich in der 1. HTL Top-Teams gibt, die besser sind als die abstiegsbedrohten Teams der RL, so wird die RL im Großen und Ganzen stärker als die 1. HTL sein. Die überlegenen Durchmarsch-Aktionen a la Hoffenheim hören da oben langsam auf oder sind zumindest sehr selten. Mit einer Aktion a la "die ersten 4 der 1. HTL starten mit der RL und die letzten 4 der RL zusammen mit der 1. HTL oder noch die potenziellen Streichergebnisse der Mannschaften in eine eigene Gruppe packen würde nicht mehr Gerechtigkeit schaffen, aber viel mehr Chaos.
Gegenüber Viernheim mit 900 Athleten in 10 Minuten gestartet, werden es hier im Allgemeinen nur 100 - 130 innerhalb von 5 Minuten sein. Auch wenn die Radstrecke eine ganz andere Charakteristik aufweist.
alles gut...wir werden sehen. ein paar bedenken bleiben aber trotzdem, vor allem wegen den "exempel statuieren" zu wollen...ich bin nach wie vor für fingerspitzengefühl der kampfrichter und die fairness aller beteiligten.
Ich bin die Strecke am Wochenende mal abgefahren. Eine schöne Radstrecke sieht sicherlich anders aus, aber letztendlich seh ich dort keine größeren Probleme. Das Schotterstück ist o.k. Motorräder können sicherlich nur auf einem Teil der Runde fahren, entlang des Deiches wird´s eng.
Und wenn man sich die Startzeiten anguckt, dann sollte es zumindest zwischen den Startgruppen keine zu großen Überschneidungen geben.
wie sollen denn da Kampfrichter auf Motorädern mitfahren ohne gegen die Sportordnung zu verstoßen:
Zitat:
G.3.4 Windschatten-Zone für motorisierte Fahrzeuge
Die Windschatten-Zone von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar hinter dem
Fahrzeugheck beginnendes Rechteck von fünfunddreißig (35) Metern Länge und drei (3)
Metern Breite.
Wettkampfteilnehmern ist es nicht gestattet, in der Windschattenzone von Rennbegleit-,
Medien-, oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regel sind die Fahrer von motorisierten Fahrzeugen,
nicht für Einhaltung der Regel, sondern für die Verhinderung der Möglichkeit!
d.h. fährt ein Kampfrichter auf den schmalen Wegen am Feld vorbei, wird gegen Punkt G.3.4 verstossen (3 m Abstand seitlich geht da nicht)
und dann die Ankündigung das hart durchgegriffen werden soll ...