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Alt 23.10.2008, 18:04   #33
FinP
 
Beiträge: n/a
Aber es gibt kein festgeschriebenes "Zeugnisverweigerungsrecht" oder? Dass sie einen nicht in Erzwingungshaft nehmen ist klar, daher ja auch das mildere Druckmittel "Fahrtenbuch".
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Alt 23.10.2008, 18:09   #34
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von kullerich Beitrag anzeigen
Du hast gezeigt, dass du die gefährliche Maschine Automobil nicht regelgerecht führen willst/kannst, bzw. deine Maschine wurde nachweislich nicht regelgerecht geführt. Das ist potentiell gefährlich für Leib und Leben deiner Mitmenschen.
Da halte ich die Massnahme, dass die Verwendung der Maschine jetzt nachvollziehbar dokumentiert wird, in keinster Weise für Rechtsstaatsverletzend.

Es ist ganz einfach, wer Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, hat kein Problem.

kullerich
Kann dem nur zu 100 % zustimmen.

Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. Auf die Frage wer um alles in der Welt sie persönlich dazu gezwungen hat gegen die geltenden Verkehrsregeln zu verstossen, habe ich leider bisher noch nie eine stichhaltige Antwort erhalten.

Was ich erst kürzlich gelernt habe ist, wenn z.B. drei Verkehrsschilder mit Tempolimit ignoriert werden und danach wird man wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, handelt es sich um Vorsatz. Bei einem Schild gilt Fahrlässigkeit.
Pascal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2008, 18:11   #35
Volkeree
Szenekenner
 
Benutzerbild von Volkeree
 
Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 4.916
Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?
Es gibt da so eine Transformationsklausel (hoffe das halbwegs das richtige Wort), über die Vorschriften der StPO auch auf Ordnungswidrigkeiten angewandt werden/ werden können.

Wenn du Beschuldigter bist, hast du ein Aussageverweigerungsrecht, ansonsten kannst du nichts sagen, die Wahrheit sagen oder sonst irgendeinen Müll erzählen. Alles darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Die Wahrheit kann dann im Einzelfall dann aber zu deinen Gunsten ausgelegt werden (strafmindernd).

Ansonsten gibt es noch verschiedene Berufsgruppen die das Recht auch haben, Geistiche, RA pp.

Das steht alles in den §§ 52 ff StPO.

Deinen Kumpel hingegen musst du anschwärzen wenn du danach gefragt wirst.
Ansonsten kann es Zwangsgeld, Zwangshaft geben.

Volker

Alle Angaben ohne Gewähr.
__________________
Volkeree ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2008, 18:18   #36
Volkeree
Szenekenner
 
Benutzerbild von Volkeree
 
Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 4.916
Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
...
Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. ...
Selbst wenn das so gesehen wird, sind die Regeln und damit auch die Kosten für Verstöße bekannt.
Zitat:
Zitat von Pascal Beitrag anzeigen
...
Was ich erst kürzlich gelernt habe ist, wenn z.B. drei Verkehrsschilder mit Tempolimit ignoriert werden und danach wird man wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, handelt es sich um Vorsatz. Bei einem Schild gilt Fahrlässigkeit.
Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.

Volker
ähhh, edit meint gerade noch, es gibt ja noch die Geschichte mit dem hinterherfahren
__________________
Volkeree ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2008, 18:41   #37
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Für das Bußgeldverfahren gilt die stopo, § 46 OWiG. Verlobte, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern, § 52 StPO. Der Betroffene handelt also völlig rechtmäßig.
Das Fahrtenbuch dient der Gedächtnisunterstützung und stellt keine Sanktion dar. Der Beschuldigte erinnert sich ja sehr wohl, daß ein Verwandter gefahren ist, hat aber ein gesetztlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wird Einsicht ins Fahrtenbuch genommen, wird dieses gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen. Wie die Rechtsprechung in diesem Bereich ist, weiß ich aber nicht. Nur mit "Sch... gebaut, dazu stehen" hat das nix zu tun. Das Gesetz erlaubt, den Bruder nicht zu verpfeifen.
Die Abzocke-Diskussion ist ne ganz andere Baustelle. Die so argumentieren haben den Knall 2 X nicht gehört: zum einen, weil zu schnell fahren täglich Menschenleben fordert und zum anderen weil die Sanktionen in allen Nachbarländern weit schärfer sind. In D ist zu schnell fahren billig. Die sollen mal in F zu schnell fahren. Nach meiner Kenntnis gibt's dort ab 50 zu schnell, d.h. auf Autobahnen 180 Knast!
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2008, 18:45   #38
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von Volkeree Beitrag anzeigen

Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.

Volker
ähhh, edit meint gerade noch, es gibt ja noch die Geschichte mit dem hinterherfahren
Richtig, es handelte sich um einen TV Beitrag der Autobahnpolizei mit Videoaufzeichnung (oder haben die heutzutage schon DVD oder Festplatte als Aufzeichnungsmedium??).

Der Mann der verfolgt wurde ignorierte insgesamt 5 Verkehrsschilder. Zur Entschuldigung sage er aus, er sei verliebt. Lustig. Wenn er so viele Herzchen sieht nimmt er vermutlich fast überhaupt nichts mehr vom übrigen Verkehr wahr. Er sollte besser in einem Waggon der Deutschen Bahn träumen...was ich ihm sehr gönne...
Pascal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2008, 18:46   #39
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zitat:
Zitat von Volkeree Beitrag anzeigen
Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.
Ne, muß nicht. Diese "3-Schilder-Regel" gilt so sicher auch nicht. Der Bußgeldkatalog ist auf fahrlässige Begehung ausgelegt und ein Schild kann man ja mal übersehen. Es gibt aber Stellen, an denen UNÜBERSEHBAR mit Schilderbrücke über der Autobahn etc. die Beschränkung angezeigt ist. Da könnte man auch früher von Vorsatz ausgehen und wenn man vorsätzlich handelt, gilt der Rahmen des Kataloges schon beim 1. Schild nicht. Nur braucht man für den Vorsatz irgendwelche Anhaltspunkte. Genauso könnte man weiter von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn die Schilder im Abstand von einigen Kilometern aufgestellt sind, denn die kann man schon übersehen. Kommt sicher auf die tatsächlichen Umstände, deren Darstellung und den Richter an.
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2008, 19:00   #40
Danksta
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von Danksta
 
Registriert seit: 13.10.2006
Ort: LE
Beiträge: 4.178
Ich hab meinen Lappen mal per Einschreiben nach Flensburg geschickt. Der kam dann ebenso wieder und zwar ein paar Tage zu früh. Ich durfte zwar noch nicht fahren, aber so konnte ich pünktlich wieder Kette geben
__________________
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