Ich finde es prinzipiell gut, wenn Doping im Beruf per Gesetz verboten und bestraft wird.
Aber konsequenter Weise muß man dann beispielsweise auch Doping am Arbeitsplatz mittels Psycho-Enhancement verbieten.
Oder Schönheits-OPs bei Models und Schauspielern.
Ich kanns so wenig beweisen wie du oder sonst jemand das Gegenteil, aber ich bin überzeugt davon, dass die heute genauso voll sind wie zu Epo-Hochzeiten.
Nur halt mit was anderem. N(noch n)icht nachweisbarem.
Irgendwo grad dieser Tage nen Artikel über Gen-Doping gelesen. Da gibts richtige Bastelkästen. Keine Nachweismöglichkeit.
Das lässt sich doch im Spitzensport niemand entgehen.
Beim Radfahren so wenig wie anderswo.
Wer was anderes glaubt, ist in meinen Augen ein Träumer.
Was du meinst ist kein Gen Doping sondern einfach nur normale Gen Veränderung. Das das verändern von Gen Material absolut krank und unnatürlich ist (und nicht zum wohle des Kindes) sollte aber auch jedem klar sein.
Letzt endlich ist das aber nichts anderes als der Anbau von Gen Pflanzen, beim Menschen geht es genau so einfach.
Nunja, diese Interpretation ist allerdings von wahrer Erkenntnis ein gutes Stück entfernt bei den wackeligen Annahmen die da getroffen wurden. Bei der Leistungsschau EZF ist davon nicht viel zu sehen.
Da hast du recht und ich hab' mir auch schon ein paar Gedanken gemacht, warum das so ist.
Was eindeutig zu erkennen ist, dass im EZF die Tendenz ganz klar zur Spezialisierung geht, d.h. dass die besten Einzelzeitfahrer eher schwer sind und sehr gezielt auf eine rund einstündige Maximalbelastung hin trainieren und bei den großén Rundfahrten in der gesamtwertung meist keine große Rolle spielen, weil sie mit ihrer Spezialisierung im Gebirge auf Pässen zuviel Zeit verlieren.
Wenn man sich dagegen die 90er-Jahre ansieht, da war ein typischer Einzelzeitfahrer wie Indurain auch im Gebirge einer der schnellsten und ein Bergspezialist wie Pantani konnte auch bei Einzelzeitfahren der Tour de France als unter 60kg-Hänftling Top-Plazierungen im EZF erreichen.
Eigentlich bis zur Einführung der Blutpässe waren die besten Rundfahrer auch bei Tour und Giro-Zeitfahren gleichzeitig die besten Einzelzeitfahrer und dass dies mittlerweile nicht mehr so ist, werte ich schon als Indiz, dass im Profi-Radsport mittlerweile weniger zur Nadel gegriffen wird.
Dass er tatsächlich sauber ist glaube ich natürlich nicht, denn dafür sind einfach an den Schalthebeln (Trainer, Teamleiter, Funktionäre) immer noch die alten und damit falschen Leute an der Macht, in deren Köpfen die alten Denkmuster vorherrschen.
Da hast du recht und ich hab' mir auch schon ein paar Gedanken gemacht, warum das so ist.
Was eindeutig zu erkennen ist, dass im EZF die Tendenz ganz klar zur Spezialisierung geht, d.h. dass die besten Einzelzeitfahrer eher schwer sind und sehr gezielt auf eine rund einstündige Maximalbelastung hin trainieren und bei den großén Rundfahrten in der gesamtwertung meist keine große Rolle spielen, weil sie mit ihrer Spezialisierung im Gebirge auf Pässen zuviel Zeit verlieren.
Wenn man sich dagegen die 90er-Jahre ansieht, da war ein typischer Einzelzeitfahrer wie Indurain auch im Gebirge einer der schnellsten und ein Bergspezialist wie Pantani konnte auch bei Einzelzeitfahren der Tour de France als unter 60kg-Hänftling Top-Plazierungen im EZF erreichen.
Eigentlich bis zur Einführung der Blutpässe waren die besten Rundfahrer auch bei Tour und Giro-Zeitfahren gleichzeitig die besten Einzelzeitfahrer und dass dies mittlerweile nicht mehr so ist, werte ich schon als Indiz, dass im Profi-Radsport mittlerweile weniger zur Nadel gegriffen wird.
Dass er tatsächlich sauber ist glaube ich natürlich nicht, denn dafür sind einfach an den Schalthebeln (Trainer, Teamleiter, Funktionäre) immer noch die alten und damit falschen Leute an der Macht, in deren Köpfen die alten Denkmuster vorherrschen.
Gerade bei dem WM hat das EZF doch wieder ein Rundfahrer gewonnen, Froome ist auch immer ganz vorne dabei.
Hab ich gestern in den Nachrichten richtig mitbekommen, dass im Rahmen des Gesetzentwurfes die Beweispflicht umgekehrt würde, also der Betroffene seine Unschuld beweisen muss?
Falsch: Die Unschuldsvermutung wird nicht abgeschafft. Das ginge bei einem Strafgesetz in Deutschland auch nicht aufgrund höherrangiger straf- und verfassungsrechtlicher Prinzipien
Zitat:
Zitat von de Dommschwätzerr
Allerdings finde ich das Strafmaß viel zu hoch.
Pädophile und Vergewaltiger kommen da ja manchmal sogar besser bei weg.
Für mich ist dieses Gesetz völlig übers Ziel hinaus geschossen.
[b]Falsch:[b] Das Strafmaß der Grundtatbestände des Entwurfs (§ 4 Abs. 1: Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe; § 4 Abs. 2: Geldstrafe bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe) ist im Gegensatz zu den meisten Straftatbeständen noch relativ gering. Selbst ein kleiner Ladendiebstahl könnte nach dem Gesetzeswortlaut mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden (ähnlich: Betrug, Körperverletzung, Hehlerei; alle bis zu 5 Jahre FS), wird er aber nie, da die Höchststrafe nur für denkbar schwerste Fälle vorbehalten ist. Vielmehr werden Ersttäter in der Regel mit Geldstrafen belegt. Auf "Vergewaltigung" steht 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe, also nix mit Geldstrafe.
Zitat:
Zitat von captain hook
§95 AMG in Verbidung mit §6 AMG verbieten bereits heute den Erwerb und den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken.
Das mit den "nicht geringen Mengen" bezieht sich auf einen anderen Absatz von §95 in dem es um die "in Verkehrbringung" geht.
Falsch: Nur der Erwerb und Besitz von sog. "nicht geringen Mengen" war bislang nach dem AMG strafbar. Das ist - je nach Substanz unterschiedlich - eine so große Menge, die üblicherweise nicht mehr (nur) zum Eigenkonsum geeignet ist, so dass die Gefahr der Verbreitung an Dritte besteht. Erwerb, Besitz und Konsum von Dopingsubstanzen unterhalb dieser Menge waren deshalb bislang nach dem AMG straffrei.
Zitat:
Zitat von Hafu
Der Erwerb und Besitz von Arzneimitteln zum Eigengebrauch wurde bisher noch nie bei einem Sportler in Deutschland bestraft! Es heißt auch wörtlich im AMG:
Wer ein Dopingmittel bei sich selbst anwendete machte sich also bislang nicht strafbar!
Der Besitz war bei der bisherigen Rechtslage also nur strafbar, wenn er gegen "§6a Absatz 2a Satz1" verstieß, was wiederum im Klartext bedeutet, dass der Erwerb von Arzneimitteln zu Dopingzwecken demnach straffrei ist; hinsichtlich des Besitzes kommt es darauf an, ob eine geringe Menge besessen wird; der Besitz einer geringen Menge ist, ähnlich wie dies im Betäubungsmittelstrafrecht gehandhabt wird, straffrei (Dopingmittel-Mengen-Verordnung, DmMV) (Quelle)
Fast richtig: Zwischen der "nichtgeringen" und der "geringen" Menge gibt es noch die "normale" Menge. Auch Erwerb, Besitz und Konsum der "normalen" Menge waren nach dem AMG straffrei. Die Parallele zum Betäubungsmittelgesetz ist hingegen falsch. Für Substanzen, die unter das BtMG fallen, gibt es auch bei Besitz von "geringer" Menge keine Straffreiheit (ein weitverbreiteter Irrtum!), sondern nur für Ersttäter die im Ermessen des Staatsanwaltes oder Richters stehende Möglichkeit, trotz Strafbarkeit von der Verfolgung bzw. Bestrafung abzusehen.
Zitat:
Zitat von captain hook
2b. entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff erwirbt oder besitzt,
Wenn ich es nich erwerben und nicht besitzen darf zu Dopungzwecken, dann dürfte auch ein Selbstverwendung schwer fallen.
Gut, in §6 bezieht man sich wieder auf "nicht geringe Mengen"
(2a) 1Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.
Nunja. Ich behaupte mal, wenn man wollte, hätte man mit den alten Gesetzen auch schon was anfangen können. Wollte man aber nicht. Wenn man aber nicht will, hilft auch ein neues Gesetz nichts.
Falsch: Gegen die Doper selbst hielt das AMG keine Strafvorschriften vor (es sei denn, sie wären so blöd gewesen, sich "nicht geringe Mengen" zu Hause hinzulegen). Gegen Händler, Ärzte und sonstige Hintermänner gab es auch bislang schon zahlreiche Strafverfahren.
Nach dem neuen Gesetz sind übrigens auch jetzt noch nicht alle Doper strafbar und noch nicht einmal jedes Doping verboten:
Verboten ist Doping danach nur, wenn ich dabei in der Absicht handele, mir "ohne medizinische Indikation bei einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen". Das heißt, erlaubt ist es immer noch bei entsprechender medizinischer Indikation oder z.B. bei Bodybuildern, solange sie nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
Strafbar und verboten wird das Doping zudem erst, wenn ich "Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports" bin. Dass heißt, dass die meisten hier, solange sie nicht "als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen", als AK-Athleten munter weiter dopen könnten, ohne sich strafbar zu machen (!).
Gerade bei dem WM hat das EZF doch wieder ein Rundfahrer gewonnen, Froome ist auch immer ganz vorne dabei.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wiggins ist IMHO bei Betrachtung seiner Gesamtkarriere viel mehr Einzelzeitfahrspezialist und Bahnfahrer als Rundfahrtspezialist, trotz seines Erfolgs bei der Tour 2012.
Und Froome... naja. Die von der UCI erlaubte Benutzung eines oralen Cortison-Präparats ( tägl 40mg davon) während der WADA-Code eigentlich unmissverständlich nur Sprays oder Infiltrationen im Zusammenhang mit Wettkämpfen erlaubt, ist auch mit TUE ein Skandal und eigentlich ein klarer Verstoß gegen den WADA-Code und damit auch ein weiterer Beweis, dass die meisten Entscheidungsträger im Radsport einfach noch nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben.
ich hab' schon gewartet, dass sich hier mal echte Fachleute in unsere "Laiendiskussion" einschalten, weil die Beurteilung und weiterführende Interpretation eines Gesetzentworfes rein anhand der darin enthaltenenen Formulierungen ziemlich schwierige Materie darstellt.
Nach dem neuen Gesetz sind übrigens auch jetzt noch nicht alle Doper strafbar und noch nicht einmal jedes Doping verboten:
Verboten ist Doping danach nur, wenn ich dabei in der Absicht handele, mir "ohne medizinische Indikation bei einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen". Das heißt, erlaubt ist es immer noch bei entsprechender medizinischer Indikation oder z.B. bei Bodybuildern, solange sie nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
Strafbar und verboten wird das Doping zudem erst, wenn ich "Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports" bin. Dass heißt, dass die meisten hier, solange sie nicht "als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen", als AK-Athleten munter weiter dopen könnten, ohne sich strafbar zu machen (!).
Und ist das OK oder nicht? Bei der Beantwortung dieser Frage sollte man beachten, dass auch bei "normalen Drogen" wie Alkohol oder Heroin vollkommen verschiedene Akzeptanzen bestehen. Biertrinken darf man, einen Joint rauchen nicht.
Sollte man das Doping eines Bodybuilders, der nicht an Wettkämpfe teilnimmt, strafrechtlich in Ruhe lassen oder nicht?
Im übrigen danke Frank65, für deine Erläuterungen.