Wie sieht es eigentlich bei reinen Radsportlern ohne Helm aus bei einem Unfall? Unterscheidet sich da das Gesetz?
Das steht am Ende des Berichts auf T-O:
Ob "in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann", ließ der BGH ausdrücklich offen.
Wie sieht es eigentlich bei reinen Radsportlern ohne Helm aus bei einem Unfall? Unterscheidet sich da das Gesetz?
Das Gesetz unterscheidet sich nicht, aber die Tragepraxis, d.h. der Prozentsatz derjenigen Radfahrer, die Helm tragen unterscheidet sich deutlich von der Gesamtmasse der Radfahrer.
Und auf diesen Prozentsatz (noch dazu rückgerechnet auf das Jahr 2011, als er noch einmal ein Stück niedriger war= 11%) hat sich der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung explizit bezogen.
Umgekehrt kann man davon ausgehen, dass bei aktiven Radsportlern und Triathleten, bei denen die Helmtragequote im Training mit Sicherheit deutlich über 50% liegt. das Urteil anders ausgegangen wird (und vergleichbare Prozesse in der Zukunft anders ausgehen werden).
Es geht ja auch nicht, wie der Threadtitel suggeriert, um das Mitverschulden am Unfall, sondern um eine prozentuale Mithaftung an Unfallfolgen, die schwere Kopfverletzungen betreffen, die nach gutachterlicher Sicht im konkreten Fall weniger drastisch mit Helm ausfallen würden.
Das Gericht hat sich leider, soweit ich das sehe um eine Berwertung der Datenlage herum gedrückt.
Zu sagen, dass die "Pflicht" ein Helm zu tragen, vom subjektiven Bewusstsein der Mensch abhängt ist schon merkwürdig.
Das würde bedeuten wenn nur genug Mensch glauben würden ein Nudelsieb auf dem Kopf hilft gegen Kopfverletzungen beim Fensterpurtzen, müssten es die andere auch aufsetzen, um vollen Schadenersatz zu erhalten.
Auf dem Rennrad bei einer Trainingsfahrt käme sehr wahrscheinlich etwas anderes raus. Das Gericht sagt ja, "dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre."
Daher käme neben der von Hafu schon erwähnten Quote von deutlich über 50 % sicher auch noch hinzu, daß in Wettkämpfen und bei RTF ja überall Helmpflicht besteht. Man könnte das Bewußtsein, daß beim Sport ein ein Helm zu tragen ist, als verbreitet und allgemein anerkannt bezeichnen.
Ich hoffe doch, daß vor der Einführung einer Helmpflicht, die ja momentan gar nicht im Raume steht, die Radhelme mal nach vernünftigen Kriterien getestet werden, wie es bei Auto-Crashtests oder Motorrädern üblich ist. Also bitte nicht irgendwelche netten Besserwisser, die eine Melone mit Helm fallen lassen, sondern ein Dummy, der mit 30 km/h gegen eine Wand oder ein Auto brezelt.
Ich hoffe doch, daß vor der Einführung einer Helmpflicht, die ja momentan gar nicht im Raume steht, die Radhelme mal nach vernünftigen Kriterien getestet werden, wie es bei Auto-Crashtests oder Motorrädern üblich ist. Also bitte nicht irgendwelche netten Besserwisser, die eine Melone mit Helm fallen lassen, sondern ein Dummy, der mit 30 km/h gegen eine Wand oder ein Auto brezelt.
Es gibt durchaus rationale Kriterien. Schau mal in die Norm, z.b. zu finden im Wikipedia Artikel.
Diese Werte die da zugelassen sind, sind aber jenseits von Gut und Böse.
Ein tragbarer Helm kann keine vernünftigt Schutzwirkung erzielen.
Ein Fahrrad ist halt kein Motorrad.
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Ein tragbarer Helm kann keine vernünftigt Schutzwirkung erzielen.
Ein Fahrrad ist halt kein Motorrad.
Du meinst, dass die gängigen Radhelme im Falle eines Unfalls nicht viel bringen?
Ich hab' da mehr Vertrauen in die Radhersteller, insbesondere da die Markenhersteller ihre Helme nicht an europäischen Mindestnormen orientiert konstruieren, sondern (da sie ja meist global agieren) auch versuchen die strengeren australischen oder US-amerikanischen Normen (inklusive der entsprechenden Zulassungsverfahren) zu erfüllen.
Dass der Schutz des Gesichtsschädels bei Farradhelmen generell kaum gegeben ist, weshalb die Schutzwirkung eines Helmes stark von der Art des Unfalls/Ort des Aufpralls des Kopfes und damit natürlich auch vom Faktor Zufall abhängt, würde ich natürlich mit unterschreiben.
Das steht am Ende des Berichts auf T-O:
Ob "in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann", ließ der BGH ausdrücklich offen.
Da frage ich mich wie man das ganz klar differenzieren will, ob man sich jetzt sportlich betätigt oder nicht. Wenn ich abends vom Schwimmbad heimfahre und mir das Wetter gefällt und ich noch Lust habe mich zu bewegen und ein 20km Umweg fahre und zufällig eine Sporthose trage, ist das dann sportliche Betätigung