Was die Beschneidung von Mädchen betrifft, besteht Konsens, dass das als Grundrechtsverletzung der körperlichen Unversehrtheit und als gefährliche bis schwere Körperverletzung gilt, somit unter Strafe gestellt ist. Faktisch ist aber bisher in DE noch nie jemand deswegen bestraft worden, in Einzelfällen gerade mal die Ausreise von Mädchen den Eltern per Familiengericht untersagt worden (wenn z.B. sich das Mädchen vor der möglichen Beschneidung an eine Vertrauensperson wendet und diese dann das Jugendamt informiert)
Von der rechtlichen Situation bestünde auch überhaupt kein gesetzlicher Handlungsbedarf bei der Beschneidung von Jungs, wenn jetzt nicht die Ärzte bzw. Ärzteverbände nach dem Kölner Urteil meinten (es gab bei der Beschneidung Komplikationen und war nicht medizinisch indiziert, deswegen Körperverletzung), die Situation wäre für sie zu unsicher und sie dafür quasi eine gesetzliche Ausnahmeregelung vom Grundrecht wollen. (wie z.B. zur Blutentnahme bei Alkoholverdacht im Verkehr oder beim Schwangerschaftsabbruch) .
Das explizite straffrei Stellen, indem man Ausnahmen vom Grundrecht schafft, finde ich persönlich auch falsch, es sollte nicht aus religiösen Gründen begrenzt werden.
Ich würde mir aber vor allem von den geeigneten Stellen viel mehr Information, Aufklärung und Beratung der Eltern wünschen und eine aktivere Zusammenarbeit mit denjenigen Moslems, welche ihren Jungs die Entscheidung ab 14-16 selbst überlassen.
So ist es. Bei Jungs gibt es nach meiner Kenntnis im Normalfall keinerlei Nachwirkungen, wenn kein Kunstfehler vorliegt oder zufällig negative Folgen eintreten, bei Mädchen sind diese gerade beabsichtigt und treten regelmäßig auch ein. Deshalb kann man den Vorgang bei Mädchen auch nicht diskutieren.
Es ändert aber nichts daran, dass es ein Eingriff aus religiösen Gründen ist, der aus medizinischer Sicht nicht nötig ist.
Du darfst vom Gesetzt nicht hergehen und Unterschiede bei den Geschlechtern machen.
Warum darf man nicht diskutieren, dass es ja die Möglichkeit gibt eine Beschneidung zu machen, wenn die Jungs volljährig sind ?
Ok, einer von Millionen und zum Schluß, wars garnicht mehr so schlimm.
Meine Mandeloperation hat mir auch nicht gefallen, aber da war ich gerade mal 3 Jahre alt und sie war natürlich medizinisch begründet.
Aber wie ich schon mal vorher erwähnte, beschnittene Männer erkranken so gut wie nie, am Peniskrebs!
Ist doch ne Art Prophylaxe! Und hygienischer ist es auch!
Kann mir einer erzählen was er will, ich habe das Glück ich kenne beide Seiten!
Warum darf man nicht diskutieren, dass es ja die Möglichkeit gibt eine Beschneidung zu machen, wenn die Jungs volljährig sind ?
Na in Deutschland hat man freie Religionswahl, ab 14 Jahren richtig?
Da könnte man es ja auch noch machen, wenn derjenige das möchts, so als Kompromiss!
Na in Deutschland hat man freie Religionswahl, ab 14 Jahren richtig?
Da könnte man es ja auch noch machen, wenn derjenige das möchts, so als Kompromiss!
Ich finde auch , dass das ein guter Kompromiss wäre.
Ok, einer von Millionen und zum Schluß, wars garnicht mehr so schlimm.
Meine Mandeloperation hat mir auch nicht gefallen, aber da war ich gerade mal 3 Jahre alt und sie war natürlich medizinisch begründet.
Aber wie ich schon mal vorher erwähnte, beschnittene Männer erkranken so gut wie nie, am Peniskrebs!
Ist doch ne Art Prophylaxe! Und hygienischer ist es auch!
Kann mir einer erzählen was er will, ich habe das Glück ich kenne beide Seiten!
Du hast 2 Penise und einer ist beschnitten und einer Nicht ?
Hygenischer ist es nur wenn man sich nicht wäscht... und selbst ein ungewaschener beschnittener Penis ist nicht hygenisch....
und bei dem Vergleich mit dem Peniskrebs bist du leider einer urban Legend aufgessen....
Was die Beschneidung von Mädchen betrifft, besteht Konsens, dass das als Grundrechtsverletzung der körperlichen Unversehrtheit und als gefährliche bis schwere Körperverletzung gilt, somit unter Strafe gestellt ist. Faktisch ist aber bisher in DE noch nie jemand deswegen bestraft worden, in Einzelfällen gerade mal die Ausreise von Mädchen den Eltern per Familiengericht untersagt worden (wenn z.B. sich das Mädchen vor der möglichen Beschneidung an eine Vertrauensperson wendet und diese dann das Jugendamt informiert)
Von der rechtlichen Situation bestünde auch überhaupt kein gesetzlicher Handlungsbedarf bei der Beschneidung von Jungs, wenn jetzt nicht die Ärzte bzw. Ärzteverbände nach dem Kölner Urteil meinten (es gab bei der Beschneidung Komplikationen und war nicht medizinisch indiziert, deswegen Körperverletzung), die Situation wäre für sie zu unsicher und sie dafür quasi eine gesetzliche Ausnahmeregelung vom Grundrecht wollen. (wie z.B. zur Blutentnahme bei Alkoholverdacht im Verkehr oder beim Schwangerschaftsabbruch) .
Das explizite straffrei Stellen, indem man Ausnahmen vom Grundrecht schafft, finde ich persönlich auch falsch, es sollte nicht aus religiösen Gründen begrenzt werden.
Ich würde mir aber vor allem von den geeigneten Stellen viel mehr Information, Aufklärung und Beratung der Eltern wünschen und eine aktivere Zusammenarbeit mit denjenigen Moslems, welche ihren Jungs die Entscheidung ab 14-16 selbst überlassen.