Bin Laden sei durch einen Kopfschuss getötet worden. Pakistanische Medien veröffentlichten wenige später ein Foto des toten Bin Laden. Sein Gesicht ist darauf zerstört
Eine unkenntlich gemachte Leiche, die man auf hoher See versenkt, und die Welt springt im Dreieck ...
Das Recht auf Ermordung eines jeden Feindes unserer freiheitlich demokratischen Grundordung (sei es ein staatliches Organ ("Tyrannenmord") oder ein Privater) ist in Artikel 20 (4) GG der Bundesrepublik geregelt und grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, wie das Bundesverfassungsgericht auch präzisiert hat. Die Ermordung eines Terroristenführers ohne Prozess ist also grundsätzlich (unter Würdigung der Einzelfallumstände) verfassungsmäßig vom Recht auf Widerstand gedeckt. Die Argumentation, dass "wir" uns von "denen" dadurch unterschieden, dass wir nicht zum "kurzen Prozess" greifen würden, ist also etwas verkürzt... .
Uj, du wirfst eine Menge durcheinander. Wir sollten uns auf die moralische Frage begrenzen, daher fange ich nicht an, das zu entwirren.
Die Fragen sind:
Darf eine Nation, die sich als freiheitlich und rechtsstaatlich insziniert, ihr unliebsame Personen außerhalb eines Krieges gezielt töten (lassen)?
Insgesamt ist doch Fakt:
Ein Mensch darf zur Gefahrenabwehr auch in einem Rechtsstaat ohne Verhandlung getötet werden (Beispiel: Rettungsschuss) aber niemals zur Bestrafung.
Was ist es nun bei Osama - Gefahrenabwehr oder "Bestrafung"?
Guido erwähnt vor allem Vergangenes ("er hat vielen Tausenden das Leben gekostest..."). Das spricht nicht dafür, dass gegenwärtig (!) von ihm eine Gefahr ausgeht, die eine adhoc-Tötung legitimiert.
=pinkpoison;568758]Das Recht auf Ermordung eines jeden Feindes unserer freiheitlich demokratischen Grundordung (sei es ein staatliches Organ ("Tyrannenmord") oder ein Privater) ist in Artikel 20 (4) GG der Bundesrepublik geregelt und grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, wie das Bundesverfassungsgericht auch präzisiert hat. Die Ermordung eines Terroristenführers ohne Prozess ist also grundsätzlich (unter Würdigung der Einzelfallumstände) verfassungsmäßig vom Recht auf Widerstand gedeckt. Die Argumentation, dass "wir" uns von "denen" dadurch unterschieden, dass wir nicht zum "kurzen Prozess" greifen würden, ist also etwas verkürzt... .
Deine Ausführungen zu dem absoluten Bestandsschutz unseres Grundgesetzes der sich aus Artikel 20 Abs. 4 ergibt sind bei einem im Ausland aufhältigen Terrorsiten der keinen meßbaren Einfluß auf unser Grundgesetz hat sehr weit hergeholt. Richtiger wäre da schon Artikel 1 "die Würde des Menschen ist unantastbar" aus disem Grund verbietet sich die Tötung eines Menschen als gezielte staatliche Handlung und kann m.E. auch nicht von einem Mitglied unserer Regierung gebiligt / begrüßt werden (Gell Hr. Westerwelle).
Soweit die Rechtstheorie, praktisch glaube ich gab es keine andere Lösung, als die Tötung des Terroristen mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit bei seiner Festnahme in Kauf zu nehmen.
Ich finde es blamabel, das sich ein deutscher Außenminister hinstellt und solch eine Liquidation begrüßt. Eine demokratisch, freiheitliche Lösung wäre ein Prozeß in Den Haag gewesen. Eine weitere Peinlichkeit des Guido W....
Und wie schon gesagt, man kann sich fragen, warum gerade jetzt diese Tötung...?
Sorry, aber das soll wohl ein Witz sein.....
Der Drecksack hat ein bißchen zu viel auf dem "Gewissen".
Ihn als Ikone nach Den Haag zu schicken wäre eine Einladung an alle islamische Terroristen gewesen, ihn auf irgendeine Weise zu befreien, oder unsägliche Paraden im mittleren Osten zu ertragen, das er zu Unrecht sitzt. Noch schlimmer: ihn zum Martyrer zu verherrlichen.
Die Welt ist besser dran ohne bin Laden.
Auch wenn ich jetzt hier gesteinigt werde: Einfach den Haien zum Frass vorwerfen.....
Sorry, aber das soll wohl ein Witz sein.....
Der Drecksack hat ein bißchen zu viel auf dem "Gewissen".
Ihn als Ikone nach Den Haag zu schicken wäre eine Einladung an alle islamische Terroristen gewesen, ihn auf irgendeine Weise zu befreien, oder unsägliche Paraden im mittleren Osten zu ertragen, das er zu Unrecht sitzt. Noch schlimmer: ihn zum Martyrer zu verherrlichen.
Die Welt ist besser dran ohne bin Laden.
Auch wenn ich jetzt hier gesteinigt werde: Einfach den Haien zum Frass vorwerfen.....
Habe jetzt keine Bock zu googlen aber: "Auge um Auge führt zu einer Welt von Blinden". Wie gesagt nicht von mir, aber kürzer kann man es nicht zum Ausdruck bringen.
Das Recht auf Ermordung eines jeden Feindes unserer freiheitlich demokratischen Grundordung (sei es ein staatliches Organ ("Tyrannenmord") oder ein Privater) ist in Artikel 20 (4) GG der Bundesrepublik geregelt und grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, wie das Bundesverfassungsgericht auch präzisiert hat. Die Ermordung eines Terroristenführers ohne Prozess ist also grundsätzlich (unter Würdigung der Einzelfallumstände) verfassungsmäßig vom Recht auf Widerstand gedeckt. Die Argumentation, dass "wir" uns von "denen" dadurch unterschieden, dass wir nicht zum "kurzen Prozess" greifen würden, ist also etwas verkürzt... .
""Aus meiner Sicht wäre es das Beste, Osama Bin Ladens habhaft zu werden und ihn anzuklagen. Aber wenn das nicht möglich ist, bleibt der Tyrannenmord die letzte Möglichkeit""
Aus meiner Sicht existieren hier nur einige Unterschiede:
Ob bin Laden faktisch die "Ordnung" aller westlichen Länder tatsächlich so (aktuell) bedroht, dass eine Legitimation für eine Ermordung generell besteht, kann ich abschließend nicht beurteilen. Allerdings sehe ich noch einen Unterschied, ob ein Tyrann tatsächlich durch einen Putsch etc. im eigenen Land die Macht ergreift, oder ob der in einer Region 10000 Kilometer entfernt weilt und indirekte Bedrohungen aussendet.
Die am Wochenende festgenommenen mutmaßlichen Al-Qaida Mitglieder wurden doch auch nicht gleich erschossen, sondern "nur" festgenommen, gleichwohl die geplanten Taten auch unsere freiheitliche Ordnung bedroht haben. Zu Recht ist die Hürde für Widerstand, der die Ermordung eines Menschen zur Folge hat hoch gesetzt.
Was Kardinal Meisners Aussage anbelangt, ist diese nicht unumstritten. Und auch er spricht von "letzter" Option. Vielleicht wäre die vorletzte im Fall von Bin Laden der Schuß in beide Beine gewesen? Wer weiss das schon?
Sorry, aber das soll wohl ein Witz sein.....
Der Drecksack hat ein bißchen zu viel auf dem "Gewissen".
Ihn als Ikone nach Den Haag zu schicken wäre eine Einladung an alle islamische Terroristen gewesen, ihn auf irgendeine Weise zu befreien, oder unsägliche Paraden im mittleren Osten zu ertragen, das er zu Unrecht sitzt. Noch schlimmer: ihn zum Martyrer zu verherrlichen.
Die Welt ist besser dran ohne bin Laden.
Auch wenn ich jetzt hier gesteinigt werde: Einfach den Haien zum Frass vorwerfen.....
Und den UBahn-Treter und Leute die auf Radwegen parken gleich hinterher...
Ich finde es immer erstaunlich wie schnell Menschen bereit sind Grundsätzlichkeiten des Rechtsstaats für billige Rache aufzugeben.