Und wenn jemand anderer Meinung ist, dann ist er arm dran und muß vor allem die Folgen seines Tuns in vollem Umfang (er)tragen!!
Der Typ hat ja nicht "nur" jemanden totgefahren, sondern zeigt auch keinerlei Reue!
Ich frag mich was das für ein geistiger Krüppel und soziales Arschloch ist
Man stelle sich vor, jemand hätte sein einjähriges Kind totgefahren weil dieses falsch reagierte...
Es verspottet die Tote in dem er Ihr eine Teilschuld gibt.
... und seinem Anwalt sollte man gleich auch die Zulassung entziehen
Aus der Ferne schwer zu beurteilen.
So wie sich's liest hat er ganz klar Schuld.
Aber was mich stutzig macht: Wenn der bergab wirklich 50 Sachen draufhatte und das Opfer hatte noch Zeit zu reagieren: Wie lange vorher hat der denn geklingelt und was hat der denn für ne Klingel gehabt ?
Wenn ich mich per Klingel ankündige dann dauert das für gewöhnlich mindestens 2-3 Sekunden bis die Leut reagieren.
Plus 1 Sekunde fürs Nach-Rechts-Gehen.
Da komme ich auf einen Abstand von >40 Meter, wo der geklingelt haben muß. Kommt mir etwas eigenartig vor, zumal er ja offenbar gehört wurde.
Vielleicht hat er wirklich keine Chance gehabt auszuweichen und hat sie zudem recht unglücklich erwischt...
Es verspottet die Tote in dem er Ihr eine Teilschuld gibt.
Wo weißte das den her?
Zitat:
Zitat von blutsvente
... und seinem Anwalt sollte man gleich auch die Zulassung entziehen
Sicher, wozu überhaupt einen Prozeß? Gleich in den Bau, Prozeß ist ja nur überflüssiges Geschwätz, oder?
Dir ist die Funktion eines Verteidigers aber schon klar, oder? Ich mein, nur so grundsätzlich.
... und seinem Anwalt sollte man gleich auch die Zulassung entziehen
In allen Punkte stimmte ich Dir zu, aber hier oben bei dem Anwalt nicht. Das ist sein Job, das muss er so machen, ob er Gewissensbisse hat, steht auf einem anderen Blatt.
Hat sie den Unfall mitverursacht? Hätte sie beim Klingeln stehen bleiben und nach hinten sehen müssen, wie der Anwalt des Radlers behauptet?
Zitat:
Zitat von Rhing
Sicher, wozu überhaupt einen Prozeß? Gleich in den Bau, Prozeß ist ja nur überflüssiges Geschwätz, oder?
Dir ist die Funktion eines Verteidigers aber schon klar, oder? Ich mein, nur so grundsätzlich.
Ja, fairer Prozess und so, glaube ich
Ich find´s nur immer hanebüchen, wenn die Tatsachen nicht objektiv beleuchtet, sondern "zurechtgebogen" werden.
Läufst Du mit deinem Trainingspartner in Windschattenmanier ?
Der Weg war sicher nicht so schmal, wenn zwei nebeneinander laufen und noch 100cm platz zum Wegesrand sind - normaler Wanderweg würde ich sagen und mindestens 3-4m breit
Mein Kumpel läuft in Offiziers-Manier links im Gegenverkehr und ich krieche rechts am Rand nebenher.
Wenn ich alleine laufe gehe ich mit gutem Beispiel voran und laufe rechts, bei Dunkelheit leider meist unbeleuchtet (wie ich zugeben muss)
Mann knallt aber auch nicht links an menschen vorbei mit solchen geschwindigkeiten und einer "schmalen lück"!!!!
Stimmt, mache ich auch nicht, auch bei den Ausfahren mit dem Club nicht. Da wird entweder langsam vorbei gekrochen und freundlich gegrüßt, oder sogar angehalten.
Bin aber schon öfters im Rahmen meiner beschränkten Möglichkeiten die Platte runtergekracht, was fahrlässig war.
Aber dieser äußerst tragische Fall, ebenso wie der mit den Freiburger Triathleten, lässt mich noch vorsichtiger fahre, als ohnehin schon.
Ich find´s nur immer hanebüchen, wenn die Tatsachen nicht objektiv beleuchtet, sondern "zurechtgebogen" werden.
Der Radler selbst hat doch nix dazu gesagt. Da steht nur zum Schluß ne Bewertung des Staatsanwaltes und dass der Angeklagte selbst die Tat bedauert. Ich würde allerdings auch mal annehmen, dass der Täter im Vorfeld der Verurteilung nicht sonderlich viel Reue gezeigt hat, denn so ohne weiteres kommen die meisten Staatsanwälte nicht zu so ner Einschätzung.
Zu Tatsachen hat der RA doch gar nix gesagt. Und wenn Du am Niddaufer nicht mit ner Radlerin ohne Beleuchtung sondern mit nem Fußgänger zusammengerasselt wärest, hättest Du doch auch erwartet, dass Dein RA auf mangelnde Beleuchtung hingewiesen hätte (oder Du hättest das selbst gemacht) und ne Verpflichtung gesehen hätte, durch Licht auf sich aufmerksam zu machen. Wär aber auch einigermaßen hanebüchen, denn für Fußgänger gibt's keine Lichtverpflichtung, wohl aber für Fahrzeuge, mit kontrollierter Geschwindigkeit zu fahren, d.h. ein Hindernis zu erkennen und davor anhalten zu können.