Zur Rechtssprechung bei Flüchtlingen:
Ich kann hier nur von Österreich sprechen, glaube aber dass es sich in Deutschland gleich verhält.
Wenn sich Asylbewerber, egal in welchem Stadium der Antragsstellung oder auch mit positivem Bescheid, mit dem Gesetz in Konflikt gerät geschieht die gleiche Rechtssprechung wie bei einem normalen Staatsbürger.
Das heißt, die Person kann je nach schwere des Vergehens in Untersuchungshaft genommen werden. Diese wird bei auffälligen Asylbewerbern schneller verhängt als bei Österreichern und Deutschen. Ich suche nachher wenn ich Zeit habe die Studie/den Bericht dazu raus.
Das heißt, die Person erwartet ein normales Verfahren bei dem sie nach österreichischem Recht schuldig oder nicht schuldig gesprochen wird, und als Folge eine Strafe verhängt wird.
Jetzt sollte schnell geprüft werden ob durch die Straftat eine Aberkennung des Asylstatus notwendig wäre. Das ist aber nur bei schweren Vergehen der Fall, nicht z.B bei Diebstahl oder schwerer Körperverletzung. Tritt diese Aberkennung ein wird die Person nach! absitzen der Haftstrafe abgeschoben. Für einen in Österreich Verurteilten ist fremdenrechtlich nach die österr. Justiz zuständig, deshalb kommt er hier in Haft. Damit wird auch verhindert dass sich der Abgeschobene in seinem Herkunftsland absetzt und die Strafe dort nicht absitzt. Auch ist die Rechtssprechung in zb Afghanistan komplett unterschiedlich wie die unsere.
Eine Abschiebung tritt aber nicht ein, wenn das Herkunftsland die Person nicht zurücknimmt oder der Person in diesem Land der Tod oder Folter droht. Dann erhält die Person nach absitzen der Strafe die schon vorher beschrieben "Duldung".
Ein Abschieben gleich nach der Verurteilung ist rechtlich auf keinen Fall möglich und steht bei kleineren Vergehen gar nicht zur Debatte.
Ich persönlich finde das so in Ordnung, wenn der Apparat schnell arbeiten würde, das passiert leider nicht. Ob es mit mehr Personal und natürlich mehr Kosten zu bewerkstelligen wäre weiß ich nicht, ich galube aber schon.
Persönlich bin ich auch gegen Abschiebung bei kleinen Vergehen. Durch meine frühere Arbeit beim Roten Kreuz bin ich jetzt in einem Heim für UMFs (ehrenamtlich) tätig und hab durch die Geschichten dort eine andere Sicht auf manche Dinge. Da hier ja auch im Raum gestanden ist "Deutsche Kriminelle" abzuschieben will ich diesen Punkt jz nicht weiter ausführen. Ein grüner Zweig wird hier schwer finden sein. Ich frage mich nur in welcher heilen schönen Welt die Menschen die solche Aussagen tätigen leben.
Bin auch realistisch genug um zu wissen dass das System zurzeit gegen eine Person wie den Verdächtigen von Berlin nicht ankommt. Ich weiß aber auch, dass viel im Hintergrund abläuft von dem man, wenn man nicht direkt bei der Polizei ist, überhaupt keine Ahnung hat. Das bekomme ich nur oberflächlich mit wenn die Polizei/Fremdenpolizei vor der Tür steht und um ein Gespräch bittet.
Was ist das Gegenteil zum "Flüchtlingsfreund" wie einige hier genannt werden?
Ich glaube dass diese Menschen die Situation realistischer einschätzen, weil sie in irgendeiner Weiße mit den Menschen zu tun haben. Man bekommt dann immer an den Kopf geworfen nur das Gute zu sehen, ist aber sicher nicht so.
