Es würde mich interessieren, wo deine Info näher beschrieben ist bzw. wie das rechtlich erfasst ist.
Wie schon so oft vergleicht qbz auch hier wieder Äpfel mit Birnen, wirft irgendwelche weit hergeholten oft völlig zusammenhangslose Links in den Raum in der Hoffnung, wenn man mit Dreck wirft, wird schon irgend etwas hängen bleiben.
Im seinem hier geposteten Link der IHK Rheinland Pfalz geht es darum, wie Firmen, die ihre Waren und Produkte nach China exportieren (wollen), sich davor schützen können, daß Ihre Produkte dort vor Ort nachgemacht, kopiert oder ihr Markenname dort mißbräuchlich verwendet wird (Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie). Was übrigens in China nur sehr schwer bis teilweise gar nicht durchsetzbar ist, das nur am Rande erwähnt.
Hier geht es aber darum, inwieweit ausländische Firmen in China Beteiligungen an chinesischen Firmen erwerben können, inwieweit sie sich an bestehender Infrastruktur einkaufen können, inwieweit sie eigene Niederlassungen und Produktionen vor Ort aufbauen können.
Und das letztere war und ist wie hier bereits deutlch genannt wurde nur und ausschließlich durch sogenannte joint ventures möglich. Und das ist in der Tat der Ausverkauf von Knowhow, Forschungs. und Entwicklungsarbeit.
Ein ganz aktuelles Beispiel für das was Jimmi schreibt:
"Das Joint-Venture-Modell, das lange die Voraussetzung für den Markteintritt internationaler Autobauer auf dem lukrativen chinesischen Markt war, sei in Gefahr, sagte Chee-Kiang Lim von der US-Beratungsfirma Urban Science in Detroit. Es sollte den Technologietransfer nach China sichern. Von diesen Gemeinschaftsfirmen dürften in den nächsten Jahren immer mehr aufgelöst werden, nachdem die chinesischen Autobauer glaubten, die ausländische Konkurrenz eingeholt oder sogar überholt zu haben. Der einzige ausländische Autobauer, der in China ohne ein Joint Venture produzieren darf, ist der US-Elektroautobauer Tesla."
Vielleicht sich einfach mal als erstes über die relevanten gesetzlichen Grundlagen für Wirtschaftsunternehmen in China informieren.
Zitat:
Wenig ist dem deutschen Wirtschaftsinteressierten geläufiger als das Vorurteil, in China müssten alle ausländischen Unternehmen Joint Ventures gründen, um wirtschaftlich tätig zu werden. Das stimmt nicht, hat doch der chinesische Foreign Investment Guideline Catalogue schrittweise immer mehr Industriebereiche vom Joint Venture-Zwang befreit, so dass vielfach längst 100%-ige Tochtergesellschaften (Wholly foreign-owned Enterprises bzw. „WFOEs“) erlaubt sind.....
In der Autoindustrie:
"Hinzu kommt das geringere Zukunftspotential der Verbrennungstechnologie insgesamt – China verfolgt ein groß angelegtes Förderprogramm für Elektromobilität.All dies hat die chinesische Regierung dazu bewogen, den Joint Venture-Zwang schrittweise aufzuheben. Den Anfang machen Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (sog. New Energy Vehicles), deren Endfertigung bereits seit 2018 auch durch WFOEs betrieben werden darf. Im Jahre 2020 wird die Endherstellung von LKW folgen und im Jahre 2022 die Endherstellung konventioneller PKW, die dann sämtlich auch in WFOEs produziert werden dürfen. Auch die Beschränkung auf höchstens zwei Joint Ventures in China durch denselben Investor wird dann fallen.
Vereinzelt haben ausländische Autohersteller bereits darauf reagiert und angekündigt, Geschäftsanteile an derzeitigen 50-50 Joint Ventures zu Mehrheitsbeteiligungen auszubauen, sobald 2022 die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein werden."
Als wichtigste Änderung des neuen Investitionsrechts gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz. Ausländische Investoren in Sektoren, die nicht auf der sog. „Negativliste” stehen, werden künftig grundsätzlich mit chinesischen Unternehmen gleichgestellt und erhalten die gleichen Marktzugangsbedingungen. Das bedeutet eine entscheidende Erleichterung für ausländische Unternehmen, staatliche Förderungsmittel und Vorzugsbedingungen in Anspruch zu nehmen und auf gleicher Wettbewerbsbasis an öffentlichen Ausschreibungen und bei Normenfestlegungsverfahren zu partizipieren. Ausgenommen bleibt eine Reihe von Wirtschaftssektoren, die auf der Negativliste stehen und damit grundsätzlich für Auslandsinvestoren beschränkt oder gesperrt sind.
Wie schon so oft vergleicht qbz auch hier wieder Äpfel mit Birnen, wirft irgendwelche weit hergeholten oft völlig zusammenhangslose Links in den Raum in der Hoffnung, wenn man mit Dreck wirft, wird schon irgend etwas hängen bleiben.
Ich lese 2018 und 2022. Das ist quasi gestern.
Und ich lese vor allem "Endfertigung". Die Montage der Kisten ist ja wohl auch in China kein Hexenwerk mehr.
Der Link zu IHK geht tatsächlich an meiner Feststellung vorbei.
Das bestätigt doch nur, was schon geschrieben wurde: JV bisher, um die Kerntechnologien abzugreifen. Wenn das geschehen und die eigenen Industrie in der Branche wettbewerbsfähig ist, dann Lockerung.
Interessant dürfte auch die Negativliste sein, d.h. in welche Sektoren ausländische Unternehmen nicht investieren dürfen. Da dürfte auch noch ein Ungleichgewicht existieren. Zumal im Artikel auch gleich drin steht, dass unliebsame Länder und Regionen auch gleich davon ausgenommen werden sollen. Also benehmen wir uns doch bitte und lassen das Investment in Hamburg zu.
aus meiner Sicht eine rein ideologisch motivierte Entscheidung. Sachlich nicht begründbar (siehe Dortmunder Oberbürgermeister). Was muss man sich unter "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" konkret vorstellen, wenn eine europäische Firmeniederlassung eines chinesischen Unternehmens eine Klitsche wie Elmos mit älteren Chips übernimmt. Nun schliesst halt Elmos vielleicht die Tore und die USA beliefern China.
In den USA muss man nämlich nur gross genug sein als Firma, um die neuesten USA-Exportbeschränkungen nach China umgehen zu können und die Hauptaktionäre zufriedenzustellen:
Zitat:
U.S. chip maker Nvidia Corp (NVDA.O) is offering a new advanced chip in China that meets recent export control rules aimed at keeping cutting-edge technology out of China's hands, the company confirmed on Monday.
Nvidia responded to Reuters' reporting that Chinese computer sellers are advertising products with the new chip.