... Ich finde auf die Schnelle den genauen Ablauf zu Köln nicht im Netz, meine aber, dass die Situation etwas komplexer war. War z.B. der Wettkampf nicht bereits genehmigt und auch die entsprechenden Lizenzen von den Startern eingezogen worden? Siehe Seite 3, 2. Absatz des Urteils: Der Verfügungskläger verweigerte nach Ausrichtung des vom Verfügungsbeklagte genehmigten Wettkampfes..... Soweit ich es in Erinnerung habe, ging es auch darum, dass der Verband vorher auf seiner Homepages die Sperren angedroht hatte. ...
Ne, Cologne war nicht genehmigt. UJ hat sich mit gerichtlicher Hilfe gegen die Drohung des Verbandes gewehrt, Startpaßinhaber (und möglicherweise auch "normale" Vereinsmitglieder, weiß ich jetzt nicht mehr) zu sperren und hat deshalb eine Einstweilige Verfügung beantragt und in 1. Instanz vor dem LG auch bekommen. Die ist dann aber in der 2. Instanz vor dem "Dorfgericht" OLG (darüber gibt's dann nur noch den BGH, ich weiß, dass dieser Spruch nicht von Dir kommt) gekippt worden.
Eine Anspruch gegen verbandsfremde Veranstalter folgt aus dem Urteil nicht. Das führt ja gerade zu der Konsequenz, dass der Verband nur indirekt vorgehen kann.
Ne, Cologne war nicht genehmigt. UJ hat sich mit gerichtlicher Hilfe gegen die Drohung des Verbandes gewehrt, Startpaßinhaber (und möglicherweise auch "normale" Vereinsmitglieder, weiß ich jetzt nicht mehr) zu sperren und hat deshalb eine Einstweilige Verfügung beantragt und in 1. Instanz vor dem LG auch bekommen. Die ist dann aber in der 2. Instanz vor dem "Dorfgericht" OLG (darüber gibt's dann nur noch den BGH, ich weiß, dass dieser Spruch nicht von Dir kommt) gekippt worden.
Eine Anspruch gegen verbandsfremde Veranstalter folgt aus dem Urteil nicht. Das führt ja gerade zu der Konsequenz, dass der Verband nur indirekt vorgehen kann.
Hatte ich doch grob richtig im Kopf. Es ging nicht um die Legitimation der Lizenzgebühren, sondern um die Drohungen des Verbandes. Der Satz, in dem sich der Richter über den Sinn der Lizenzgebühren auslässt wird nur gerne etwas "uminterpretiert".
Hab das Urteil "damals" gelesen, jetzt nicht mehr. Ein Anspruch des Verbandes auf Zahlung gegenüber Verbandsfremden folgt daraus aber nicht. Nur hat das OLG schon zur Monopolsituation der Verbände Stellung genommen und klargestellt, dass diese Position nicht zu beanstanden ist. Denn zum einen ist der zentrale Verband wünschenswert. Klar, sonst gibt's eben keinen Deutschen Meister, sondern verschiedene. Zum anderen belastet die Abgabe die Veranstalter nicht übermäßig, so dass die Drohung mit Sperre die "fremden" Veranstalter nicht unverhältnismäßig einschränkt. Insoweit ist da m.E. nix "uminterpretiert" und das hat auch nix mit Recht haben und kriegen zu tun. Es hat nur was damit zu tun, dass "freie" Veranstalter und der Verband nicht rechtlich gebunden sind. Insoweit gibt's dann auch keine Zahlungsverpflichtung und umgekehrt kann der Verband erst mal grundsätzlich im Verhältnis zu den ungebundenen Veranstaltern tun und lassen was er will.
Die 1. Instanz hatte eine marktbeherrschende Stellung des Verbandes gesehen und das mit dem T3 begründet, den damals noch der Verband selbst organisiert hat. Mit diesem Argument hatte UJ aber die Wirklichkeit gerade auf den Kopf gestellt. T3 war der Versuch, die Vorherrschaft der auch hier immer wieder bejubelten Challenger und Ironmänner zu beeinträchtigen. Die Verbandsvorstände haben mit allerhöchstem Einsatz das Ding organisiert und das war wahrlich kein Spaziergang. Die wohnten in der Gegend von Münster, der Wettkampf war bekanntlich in Düsseldorf, d.h. 100 km entfernt und die Vorstände lebten natürlich auch nicht an einem Ort, wie das z.B. in nem Verein üblicherweise so ist. Mit "marktbeherrschender Konkurrenz", wie UJ vorgetragen hat, hatte das ganze nix, aber auch gar nix zu tun.
Ich sehe keinen Grund, weshalb das in Bayern anders laufen sollte als in NRW. Mit einem Unterschied: Der NRW TV ist nach wie vor durch die Kosten des Rechtstreits enorm belastet. Vorher haben die anderen Landesverbänden und die DTU natürlich Solidarität zugesagt und offensichtlich hatten alle Schiß wegen des erstinstanzlichen Urteils. Das war natürlich dann, als das positive Ergebnis da war, auf das sich jetzt alle berufen können, nicht mehr der Fall.
Hat denn nun ein Teilnehmer vom Tegernsee Triathlon auch ein Mail bzgl. Sperre erhalten (analog wie im Parallelthread "Unwissenheit schützt nicht vor ...")?
Die Sperren wurden jetzt wohl rausgegeben.
Ein Freund hat ne entsprechnde Ankündigung bekommen.
Ich kenne auch jemanden, der eine Ankündigung erhalten hat. Klingt nach einem massiven Eigentor für den BTV. Die Anzahl der Startpässe wird im nächsten Jahr sicherlich massiv einbrechen.
Ich werde in meinem Leben niemals einen Startpass beantragen und damit meine Freiheit aufgeben!
Ich kenne auch jemanden, der eine Ankündigung erhalten hat. Klingt nach einem massiven Eigentor für den BTV. Die Anzahl der Startpässe wird im nächsten Jahr sicherlich massiv einbrechen.
Ich werde in meinem Leben niemals einen Startpass beantragen und damit meine Freiheit aufgeben!
Du meinst so, wie in NRW, die vor zwei Jahren schon einmal zu einem solchen Mittel gegriffen haben?
Für die meisten Triathleten ist die Entscheidung Startpass oder nicht ein einfaches Rechenexempel: geplante Wettkämpfe x Anzahl der Tageslizenzen.
Wenn dir "deine Freiheit" so viel wert ist, dass du dafür auch in Summe mehr Geld an die Fachverbände überweist, als dir der Jahresstartpass kosten würde, dann ist dir der BTV und die DTU vermutlich für eine solche Spende dankbar.
Wenn du ohnehin nur Volksdistanzen machst, würde ein Startpass ohnehin keinen Sinn machen. Ich selbst würde mir bei einer derartigen Ausrichtung auch keinen holen.
Für die meisten Triathleten ist die Entscheidung Startpass oder nicht ein einfaches Rechenexempel: geplante Wettkämpfe x Anzahl der Tageslizenzen.
Ich liege an der Grenze, ab der es sich finanziell lohnen würde und hatte mal überlegt, ob ich mir den Startpass hole. Aber die Entscheidung wird mir jetzt "erleichtert".