Zitat:
Zitat von noam
ich weiß wohl, dass wenn der "normale" beamte sich sowas leisten würde, er ruck zuck seinen beamtenstatus an den nagel hängen dürfte...
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Nur, wenn der Dienstherr alles richtig macht
Bei meinem früheren Dienstherrn war ein Beamter, der auch monatelang krankgeschrieben war und dann gleichzeitig auf seiner Homepage angab, dass er in mehreren Produktionen (u.a. Nebendarsteller im Tatort) als Schauspieler in dem Zeitraum seiner Krankschreibung mitwirkte. Den wollten sie darauf hin auch loswerden, haben aber soviele gravierende Verfahrensfehler begangen, dass er anschließend mit seiner üppigen Besoldung in die Bibliothek "befördert" wurde. Den sind die wegen Blödheit nicht losgeworden.