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Zitat von matwot
W/ Meinung der Polizei über Schuld: Wer im Unfallprotokoll an erster Stelle steht, hat nach Auffassung der den Unfall aufnehmenden Beamten die Hauptschuld.
Ist einer / beide Unfallgegner gebührenpflichtig verwarnt worden? Auch das kann ein Indiz sein. Falls Du eine "Knolle" bekommen hast, zunächst nicht bezahlen, erstmal mit dem Anwalt besprechen. Dies könnte ggf. als Schuldeingeständnis gewertet werden.
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Die Polizei darf kein Urteil über die Schuld machen. Sie legt lediglich fest, wer nach ihrer Sicht den Unfall hauptsächlich verursacht hat. Dieser steht auf der Unfallmitteilung unter der Position 01.
Die Polizei / Stadt (Bußgelsstelle des Straßenverkehrsamts) legt das vermeintliche Fehlverhalten der Beteiligten fest und verschickt Bußgeldbescheide.
Sofern eine Körperverletzung im Raum steht, geht es auch noch zur Staatsanwaltschaft.
Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, stehen hier folgende Verstöße im Raum:
- Anfahren vom Fahrbahnrand, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten
- fährlässige Körperverletzung
- nicht angepasste Geschwindigkeit durch den Radfahrer
Für beide Verkehrsverstöße können Buß- bzw. Verwarnungsgelder festgesetzt werden.
Die KV kann vom Staatsanwalt eingestellt werden, oder später vom Richter gegen Zahlung von... oder es kann auch eine Strafe verhängt werden.
Wie der Schaden reguliert wird, entscheidet, wenn sich die Versicherungen nicht einigen, der Richter.
Ein 100:0- Urteil würde mich schon fast wundern.
Volker